Die Helfereuphorie... und der Flüchtlingswahnsinn...

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Und aus dem Liveticker:
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/P...schiedet-umstrittenes-asyl-gesetzespaket.html

In Thüringen hat es einem Zeitungsbericht zufolge wohl doch eine Anweisung an Polizisten gegeben, unter bestimmten Umständen nicht über Vorfälle in Flüchtlingsheimen zu informieren. Das «Freie Wort» zitierte aus einer E-Mail der Landespolizeidirektion Nordhausen vom 4. Februar dieses Jahres. Darin heißt es nach Angaben des Blattes, dass bei «Einsätzen in den Unterkünften, die keine Außenwirkung erzielen», «keine Pressemeldung gefertigt» werde. Die Polizei solle nur «bei eventuellen Anfragen» von Medienvertretern reagieren. Nur bei größeren Vorfällen wie Bränden oder Massenschlägereien solle informiert werden.

Das Innenministerium reagierte nach Angaben der Zeitung überrascht. Das Schreiben sei dem Ministerium nicht bekannt gewesen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Thüringen hatte zuerst über solche Anweisungen berichtet. Zuletzt hatte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) den Vorwurf zurückgewiesen, das Land verheimliche Kriminalität unter Flüchtlingen. Das sei eine Legende, sagte er.
Any, das hatte ich ganz zu anfang schonmal berichtet, als ich mit meinem Freund seit Kindertagen stundenlang telefoniert hatte, der hat mir nämlich genau das Gleiche erzählt und es balastet ihn zunehmend, wie viele andere Polizisten auch. Die sind derzeit die Prügelknaben der Nation...
 
Und aus dem Liveticker:
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/P...schiedet-umstrittenes-asyl-gesetzespaket.html

In Thüringen hat es einem Zeitungsbericht zufolge wohl doch eine Anweisung an Polizisten gegeben, unter bestimmten Umständen nicht über Vorfälle in Flüchtlingsheimen zu informieren. Das «Freie Wort» zitierte aus einer E-Mail der Landespolizeidirektion Nordhausen vom 4. Februar dieses Jahres. Darin heißt es nach Angaben des Blattes, dass bei «Einsätzen in den Unterkünften, die keine Außenwirkung erzielen», «keine Pressemeldung gefertigt» werde. Die Polizei solle nur «bei eventuellen Anfragen» von Medienvertretern reagieren. Nur bei größeren Vorfällen wie Bränden oder Massenschlägereien solle informiert werden.

Das Innenministerium reagierte nach Angaben der Zeitung überrascht. Das Schreiben sei dem Ministerium nicht bekannt gewesen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Thüringen hatte zuerst über solche Anweisungen berichtet. Zuletzt hatte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) den Vorwurf zurückgewiesen, das Land verheimliche Kriminalität unter Flüchtlingen. Das sei eine Legende, sagte er.

oh eine Verschwörung, weil die Polizei ja sonst bei jedem Handtaschenraub oder Einbruch eine Pressemitteilung veröffentlicht :D In Hamburg muss die Zeitung einen sehr sehr dicken Lokalteil haben^^
 
Any, das hatte ich ganz zu anfang schonmal berichtet, als ich mit meinem Freund seit Kindertagen stundenlang telefoniert hatte, der hat mir nämlich genau das Gleiche erzählt und es balastet ihn zunehmend, wie viele andere Polizisten auch. Die sind derzeit die Prügelknaben der Nation...
Ja, und da wurdest Du hier für unglaubwürdig hingestellt, erinnerst Du dich? Aber nein, den Thüringern ist lediglich der Fehler unterlaufen, dass ein Beweis dazu an die Öffentlichkeit durchgesickert ist.

Ich weiß hier vor Ort von mehreren Vorfällen, die nicht in den Pressemitteilungen der Polizei Hamburg auftauchten. Da ich neugierig war, habe ich das einige Tage am Rande mit beobachtet. Ich gehe davon aus, das läuft bundesweit ähnlich ab, dazu brauche ich auch keine weiteren Beweise.

Was btw. verständnlich ist, man möchte politisch keine weiteren Fronten aufbauen oder gar verschärfen. Also darf öffentlich nicht sein, was trotzdem ist.

Lg
Any
 
und zeigt mal wieder wie absurd die Argumentation hier wird;)

10 Seiten über Gewalt in Flüchtlingsheime weil die alle zusammengepfercht werden.
10 Seiten über Unruhen
20 Seiten das die Politik bei der Versorgung versagt.
10 Seiten das es bald viel zu kalt wird.
....
....
...

jetzt geht Hamburg hin und beschließt das Eigentümer von leer stehenden Gewerbe.Immobilien zwangsverpflichtet werden an die Stadt zu vermieten und das für einen über den Mietspiegel liegenden Preis und schon wird wieder gejammert :D Enteignung hört sich schön geil aufregend an, in Wirklichkeit "muss" der Besitzer nur seine Gebäude an die Statd vermieten und wird entsprechend vergütet. Das bleibt nämlich alles in seinem Besitz;) Die können einem wirklich leid tun die Eigentümer, da haben sie eine Immobilie mit der sie kein Geld verdienen weil unvermietet und dann werden sie gezwungen damit Geld zu verdienen. böser Staat böööse..


Och Mönsch...so ne schöne Zwangsenteignung zugunsten der Ju...neee...Asylanten....das ist doch viel aufregender und bringt wohlige Gänsehaut auf Rücken und Arme der besorgten Bürgerinnen...und jetzt kommst Du mit den nackten Tatsachen...daß die Eigentümer auch noch Geld bekommen für ihre leerstehenden und ungenutzten Gewerbegebäude...
Wird wahrscheinlich bald das Argument:roll: kommen...daß jeder das Recht hat, seine Gebäude verrotten zu lassen bevor er sie an "solche da" vermietet...


Sage
 
So schwer ist das doch gar nicht;) Wenn das was Du schreibst stimmen würde, dass es nur die drei klar definierten Möglichkeiten zur Kündigung gibt, dann würde ein Mietvertrag klassisches Eigentumsrecht aushebeln. Und damit das nicht passiert wurde die Möglichkeit geschaffen beiden Parteien ihre berechtigten Interessen an der Kündigung oder Beibehaltung des Mietverhältnis darzulegen. Damit ist es eine rechtmäßige Kündigung, ob sie wirksam wird ist auf einem anderen Blatt geschrieben. Und dafür gibt es im Streitfall Richter. Und genau so ist das gewollt und auch gut so. Stell Dir mal ein Gesetzbuch vor in jede noch so kleine Möglichkeit berücksichtigt wird;)
Ja du, ich verstehe das. Es gibt ja nicht nur drei definierte Möglichkeiten zur Kündigung. Es gibt ja noch befristete Verträge und einiges andere mehr an Möglichkeiten. Ich bin auch nicht dafür das Eigentumsrecht auszuhebeln, aber in dem Fall ist das eine Gemeindewohnung, oder? und die gehört nicht einem Einzelnen Eigentümer, sondern eigentlich den deutschen Bürgern.
 
Die Gesundheitskarte für Flüchtlinge wird aus Steuermitteln finanziert.
Okay, dass heisst nichts anderes als das alle ärztlichen Leistungen, Heil- und Hilfsmittel vom Steuerzahler bezahlt werden. Letztlich ist es doch egal ob die Leistungen über Beiträge aus der Krankenversicherung oder über die Steuern bezahlt werden.
Ich finde diese Panikmacherei wirklich schlimm.
Sich über die Kosten und Folgekosten der Flüchtlingskrise Gedanken zu machen, ist keine Panikmache.
Das ist doch alles nicht mehr sachlich!
Verharmlosungen sind auch nicht sachlich. Manche sind so schmerzfrei, die kapieren die Dimension der Krise nur durch Überspitzung.
Schau doch mal die Nachrichten, da spielen sich in den Flüchtlingslagern viele kleine Dramen ab undzwar auf Seiten der Helfer und der Flüchtlinge. Viele sind am Rande ihrer Kräfte, kriegen die Massen nicht mehr organisiert und versorgt.
Vor dem Kanzleramt ist ein großer freier Platz, dort könnten unsere Volksvertreter mit gutem Beispiel voran gehen, und für Unterkünfte sorgen. Essen gibts aus der Kantine des Kanzleramtes. Das wäre mal ne Maßnahme, aber nicht 1000 Flüchtlinge in ein 100-Seelen-Dorf zu stecken und sich wundern, wenn die Leute total verunsichert sind. Uns fehlen in der Politik einfach die Pragmatiker, die ein Ohr am Volk haben.
Die akademischen Sesselpupser kriegen so eine Aufgabe nicht gebacken, wie man sieht.
http://www.spiegel.de/politik/deuts...-tausend-sind-einfach-zu-viele-a-1057676.html
 
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*lol* dumm nur:
https://de.wikipedia.org/wiki/Enteignung
Als Enteignung (im 19. Jahrhundert entlehnt aus frz. expropriation, zu lat. proprius „eigen, eigentümlich“) bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, im Rahmen der Gesetze und gegen eine Entschädigung.

was los? zu feige mich zu zitieren. Weiß doch eh jeder dass du auf meinen Beitrag Bezug genommen hast;) :D

Dummerweise handelt es sich aber faktisch nicht um eine Enteignung sondern um eine Sicherstellung.

§ 14 a1)
Sicherstellung privater Grundstücke und Gebäude
oder Teile davon zur Flüchtlingsunterbringung

(1) Die zuständige Behörde kann zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden zur Abwehr von bevorstehenden Gefahren für Leib und Leben Grundstücke und Gebäude sowie Teile davon sicherstellen. Die Sicherstellung ist nur zulässig, wenn

1.
das Grundstück, Gebäude oder ein Teil davon ungenutzt ist; der Nichtnutzung steht eine Nutzung gleich, die ausschließlich oder weit überwiegend den Zweck verfolgt, eine Sicherstellung nach Satz 1 zu vereiteln und

2.
die in den vorhandenen Erstaufnahme- oder Folgeeinrichtungen zur Verfügung stehenden Plätze zur angemessenen Unterbringung der Flüchtlinge oder Asylbegehrenden nicht ausreichen.

Die Beauftragten der zuständigen Behörde sind berechtigt, Grundstücke sowie Gebäude oder Teile davon zur Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen für eine Sicherstellung nach diesem Absatz vorliegen, zu betreten. Die Betretung ist vorher anzukündigen und darf nicht während der Nachtzeit (§ 104 Absatz 3 der Strafprozessordnung) erfolgen. Die Sicherstellung darf nur solange und soweit erfolgen, wie dies zum in Satz 1 genannten Zwecke erforderlich ist.

(2) Maßnahmen in Bezug auf das sichergestellte Grundstück, das Gebäude oder Teile davon, insbesondere baulicher Art, sind zu dulden, soweit diese zum in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlich sind und keine unzumutbare Beeinträchtigung der Interessen der in Anspruch genommenen Person bzw. Personen eintritt.

(3) Für die Inanspruchnahme sowie für etwaige Nachteile, die aus Maßnahmen nach Absatz 2 entstehen, ist auf Antrag eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Die Entschädigung wird durch die zuständige Behörde festgesetzt. Wird ein Grundstück oder ein Gebäude nur zum Teil in Anspruch genommen, kann die in Anspruch genommene Person verlangen, dass auch für den nicht in Anspruch genommenen Teil eine Entschädigung geleistet wird, wenn der nicht in Anspruch genommene Teil nicht mehr in angemessenem Umfang genutzt werden kann.

(4) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Sicherstellung nach Absatz 1 haben keine aufschiebende Wirkung.
 
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