An der Straße, an der ich wohne, gilt das für Schweden für Nicht-Hauptverkehrsstraßen übliche Tempolimit von 40 km/h. Etwa 200 m von meinem Wohnort entfernt ist ein Kindergarten. In einem etwa 100 m langen Streckenabschnitt um den Kindergarten herum ist das Tempolimit sogar auf 30 km/h gesenkt.
Das gilt für alle. Das gilt auch für diejenigen, die meinen: "Ach, unvorsichtige Kinder erkenne ich auch noch zuverlässig rechtzeitig, wenn ich noch 40 fahre." Das gilt auch für die Leute, die sich grandios selbst überschätzen mit: "Auch 40 ist schon Pillepalle. Ich fahre da mit 100 Sachen drüber, und habe noch kein Kind überfahren. Und wenn da ein Kleinkind ohne zu gucken steht, dann würde ich ganz bestimmt rechtzeitig bremsen. Sowas sieht man doch."
Ist das Tempolimit Meinungsdiktatur?
das kann man nicht vergleichen weil es so offensichtlih ist. eigentlich schade, dass man
ein tempomitschild überhaupt hinmachen muss.
ich brauche jedenfalls kein solches, um in der nähe wo kindergärten sind und anders wo,
wenn es gefährlich sein kann langsam zu fahren.
dann ist es grundsätzlich eine ganz andere ebene.
auf der rechtlichen ebene etwa, da gibt es sowas wie vereinbarungen
über die grundrechte, die für alle gleichermassen gelten sollen. die aufgabe des staates sollte sein, dafür zu sorgen, dass sie auch von allen gleichermassen eingehalten werden, das ist halt auch mit pflichten verbunden.
also rechte und pflichtem sind normaler weise im grundgesetzt von vorne herein
verankert. dieses grundgesetz etwa, garantiert zumindest in d-land
das recht auch freie meinungsäusserung. auch auf glaubensfreiheit.
dass in der gegenwärtigen situation solche ausgehebelt werden, ist durch eine
später hinzu gefügte klausel reingekommen, die eigentlich einer demokratie widerspricht.
es widerspricht auch einer demokratie, wenn der staat ausser
über über die rechtsebene zu wachen andere gebiete des allgemeinen lebens einer gesellscht kontrolliert und beherescht.
daher sind eigentlich alle gesellschaften der westlichen welt seit dem ende des 1.wk keine echte demokratien.
solche bereiche sind zum einen das allgmeine kulturleben, das im wesentlichen, wissenschaft kunst und religion umfasst.
in einer echten demokratie liegt es nicht im recht des staates zu bestimmten, wann ein wissenschatliches postulat
als wahrheit anzuerkennen sei.
auch müsste sich der staat aus allem heraushalten, was mit der wirtschft zu tun hat.
seine aufgabe besteht in einer echten demokratie darin, lediglich das was die rechtsebene auch in der wirtschaft ist
zu verwalten. also die rechtsebene insofern die menschen die in der wirtschaft wirken
auch rechte und pflichten untereinander haben.
man müsste überhaupt wirtschat, recht und kultur dezentralisieren.
auf jedem dieser gebiete gelten jeweils andere gesetze, die man nicht ducheinander werfen darf.
was wahrheit ist, kann auch niemals durch ein mehrheitsbeschluss festgelegt werden.
galileo etwa, was zu seiner zeit einer der wenigen, der angenommen hat, dass sich die erde um die sonne dreht.
und nicht umgekehrt. wäre es da auf mehrheitsenscheidungen angekommen,
dann würde sich heute noch die sonne um die erde drehen.
es gibt dazu auch einen feststehenden begriff, wenn das angewendet wird.
man nennt es dann
argumentum ad populi:
Argumentum ad populum (lateinisch argumentum ad populum ‚Beweisrede für das Volk‘) bezeichnet einen Red Herring, bei dem etwas als wahr behauptet wird, weil es der Meinung einer relevanten Mehrheit von Personen, z. B. der öffentlichen Meinung, entspreche.[1] Es ist eine Sonderform des Autoritätsarguments, bei dem eine Mehrheit als Autorität angeführt wird. Ein Sonderfall, dem von einigen eine hohe Glaubwürdigkeit zugesprochen wird, ist der consensus gentium.
Es handelt sich beim Argumentum ad populum um ein klassisches Scheinargument, denn auch Mehrheiten (sogar alle Menschen gemeinsam) können irren. Anders gesagt: Eine falsche Tatsache wird nicht plötzlich wahr, weil eine Mehrheit dafür gestimmt hat. Von Relevanz ist das Argument in der Praxis besonders in der Demokratietheorie, die Mehrheitsentscheidungen teilweise einen normativen Charakter zuspricht (siehe auch Rechtspositivismus). Missverstanden wird diesbezüglich häufig auch das Prinzip der herrschenden Meinung bzw. des akademischen Konsens, da hier sprachlich suggeriert wird, dass über Wissenschaft per Abstimmung entschieden werden kann.
Im politischen Populismus wird die Beweiskraft des ad populum beansprucht, jedoch auch ohne dass sichergestellt wird, ob tatsächlich die Meinung einer deutlichen Mehrheit zu Grunde gelegt wird. Es ist allerdings kein zwingender Beweis. Wird es als solcher behandelt, so ist dies ein Fehlschluss.[2]
https://de.wikipedia.org/wiki/Argumentum_ad_populum