http://www.zeit.de/politik/ausland/2012-11/usa-wahl-haeftlinge-wahlverbot
Ähem nein, es waren 2010 5,85 Millionen Amerikaner ohne Wahlrecht, und die USA hatte zu dem Zeitpunkt 310 Millionen Einwohner, die dann zwar nicht alle über 18 sind, aber sollte dennoch sehr klar sein, dass das nicht stimmen kann.
Es gibt da auch einige ähnliche Regeln in Deutschland:
http://www.sueddeutsche.de/politik/deutsches-strafrecht-wahlbuerger-hinter-gittern-1.1442183
Ich persönlich denke nicht, dass man Ex-Häftlingen das aktive (wählen können) oder passive (gewählt werden können) Wahlrecht nehmen darf, wenn man sich Demokratie nennt. Jedoch ist es bei passivem Wahlrecht gerechtfertigt, dass ein Wähler erfährt, dass sein möglicher Repräsentant schon im Gefängnis saß. Es braucht so viel Transparenz bei Politikern.
Bei aktuellen Häftlingen ist es allerdings diskutabel. Das Recht auf Freiheit und erweiterte Selbstbestimmung verliert er ja auch, und man könnte argumentieren, dass er im Gefängnis eben auch in diesem Punkt nicht aktiv mitbestimmen sollte. Er wird eben von der Gesellschaft ausgeschlossen. In Bezug auf das passive Wahlrecht käme hinzu, dass er seine Aufgaben als Politiker auch nicht wahrnehmen könnte. Andererseits kann er ohne Wahlrecht nicht dafür sorgen, dass seine Interessen als Gefangener von jemandem vertreten werden, und ein Anwalt könnte da nicht ausreichen, da auch die Politik darüber bestimmt, was mit Gefangenen passiert. Insofern denke ich letztlich, dass Häftlinge kein passives aber durchaus ein aktives Wahlrecht haben sollten.