DruideMerlin
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1. Bei den Römern galten religiöse Angelegenheit rechtlich als Privatsache. So gehörten auch eine Reihe andere Delikte als solche Privatsache. In diesem Zusammenhang war deshalb dann eine Verfolgung und Verurteilung eine Angelegenheit der geschädigten Person. Deshalb gab es bei den Römern auch keine polizeiartige Formationen zur Strafverfolgung. Der Staat als solcher hatte sich nur eingeschaltet, wenn es um die Interessen und Reputation Roms ging.Die Funktionsweise des Sanhedrin zur Zeit Jesu ist in der historischen Forschung umstritten, weil unklar ist, inwieweit Angaben der später entstandenen rabbinischen Literatur (Mischna), die einen Rat mit 71 Mitgliedern, einem klar geregeltem Verfahren und bestimmten Zuständigkeiten beschreiben, für die Zeit Jesu zutreffen. Jedenfalls waren der Hohepriester und der Hohe Rat unter römischer Herrschaft vermutlich befugt, religiöse Vergehen abzuurteilen. Dies entsprach der römischen Praxis, unterworfenen Völkern in gewissem Umfang ihr eigenes Recht zu belassen."
2. Judäa und Samaria war zum besagten Passahfest eine römische Provinz, die von einem Statthalter des römischen Kaisers verwaltet wurde (Pontius Pilatus). Jesus selbst war jedoch aus Galiläa, das von dem Fürsten Herodes Antipas regiert wurde.
Soll nun heißen, dass es den Römern völlig Schnuppe war, ob in Jerusalem oder sonst wo ein Zauberer oder Verführer der Juden unterwegs war. Es war ja noch römischem Recht eine mehrfache „Privatsache“ der Juden.
Was nun die Römer auf den Plan rief, war dann jedoch der Umstand, dass Jesus den Anspruch als der kommende König der Juden zugesprochen wurde. Es war nun so, dass Judäa als römische Provinz, das Recht abgesprochen war, sich selbst einen König auszurufen. Dieses Recht war nur dem römischen Kaiser vorbehalten. Somit wurde die Privatsache Jesus zu einem Offizialdelikt gegen Rom.
Etwas, mit dem der Statthalter Roms „verpflichtet“ war gegen einen solchen Aufruhr vorzugehen. Es gab dazu neben dem normalen Recht, das sogenannte Coercito, bei dem der Statthalter ohne eine reguläre Gerichtsverhandlung und Urteil vorgehen konnte. Also ein Standrecht. Die Strafe für einen Nichtrömer war bei einem Aufruhr die Kreuzigung.
Der springen Punkt, warum der Sanhedrin die Römer mitinvolvierte hatte, war die berechtigte Sorge mit einem Aufruhr in Jerusalem zum Passahfest. Eine Sorge, die nach ein paar zur Wirklichkeit wurde und die Juden in die über lange Zeit in die Diaspora zerstreute wurden.
Merlin
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