Frl.Zizipe
Sehr aktives Mitglied
Was ist mit dem Opfer?
Nix. Weil die ist ja plemplem.
Da ist nicht sooo schlimm, was ihr angetan wurde.
Könnte ich den Richterinnenspruch auch so auslegen.
Sorry - aber es war nicht die Richterin, die das mit dem Glück sagte. Hatte ich falsch in Erinnerung.
Die Richterin sagte, der sei "mit einem blauen Auge" davongekommen. Was aber eigentlich auch nicht viel besser ist ...
Ich hab meinen Beitrag, den du zitiert hast, inzwischen gelöscht - weil er eben nicht ganz richtig war,