Auch das noch! - Meldungen, die Kopf schütteln und mehr verursachen

Werbung:
Es ging um Waffe oder nicht, denn das macht nunmal einen gewichtigen Unterschied.

Wenn die Waffe nicht sichtbar ist, nicht.
Doch, auch mit Messer in der Hosentasche wird aus einfachem Raub (z.B. Kiosk 6-pack Bier) bewaffneter Raub.
 
Doch, auch mit Messer in der Hosentasche wird aus einfachem Raub (z.B. Kiosk 6-pack Bier) bewaffneter Raub.

Für die Anklage, ja.

Für die Beurteilung, ob eine Notwehr- oder Nothilfesituation vorlag - für den konkreten Augenblick also - ist es relevant, ob die Waffe sichtbar war.

Der Polizist wurde deswegen auch für fahrlässige Tötung angeklagt.
 
Werbung:
Zurück
Oben