Joey
Sehr aktives Mitglied
Zitat über eine der mehreren Taten: "Gisela Tejkel, konnte die Zerstörung ihrer Gartenanlage nicht fassen. „Mein Lebenswerk ist zerstört worden“, sagt sie gegenüber News5. Die Vorfreude auf die Zeit im Garten war groß. „Wir sitzen ja den ganzen Sommer bis in den Herbst hier. Im Winter machen wir unsere Spaziergänge hierher in den Garten, füttern die Vögel. Das war unser Leben“, beschreibt Tejkel ihren Verlust. Aufgeben will die krebskranke Frau dennoch nicht. Angesprochen auf den Wiederaufbau ihres Gartens sagte Tejkel gegenüber News5: „Das werde ich machen.“" (siehe auch ihr Foto im Merkur-Artikel)
Einfache kleine Leute werden tyrannisiert von verdammten Scheißblagen. Inakzeptabel ist das.
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Jugendliche hinterlassen Schneise der Verwüstung – Frau aus Bayern: „Mein Lebenswerk ist zerstört“
Einbruch, Brandstiftung und Vandalismus: Zwei Kinder richten in Franken großen Schaden an. Die Polizei nimmt die Täter fest.www.merkur.de
"Ein wegen Vandalismus in einer Kleingartenanlage und Einbruchs verdächtiger 13-Jähriger ist bereits polizeibekannt. Der Jugendliche sei in diesem Jahr mehrfach wegen Sachbeschädigung im öffentlichen Raum in Erscheinung getreten, sagte Polizeisprecherin Janine Mendel. ... Die Polizei werde die Ergebnisse der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft melden, die dann das Verfahren wegen Strafunmündigkeit einstellen werde," (Zitat aus der Zeit)
Na herzlichen Glückwunsch!
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Serie in Zirndorf: Vandalismus und Einbruch - Jugendlicher bei Polizei bekannt
Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Serie in Zirndorf“. Lesen Sie jetzt „Vandalismus und Einbruch - Jugendlicher bei Polizei bekannt“.www.zeit.de
Ja und es zieht sich scheinbar wie ein Aufruf zur Gewalt und Verwüstung für die unter 14Jährigen.
Die wissen das keinerlei rechtliche Handhabe ,zur Bestrafung gegeben ist.
Da wiegen sich diese Jugendlichen aber fälschlich in Sicherheit. Es ist zwar richtig, dass sie wegen ihrem Alter nicht unmittelbar für diese Taten zur Rechenschaft gezogen werden, aber auch Straftaten vor der Strafmündigkeit werden bei der Strafzumessung zukünftiger Taten mit berücksichtigt. D.h. Jugendliche ü14 werden härter bestraft, wenn sie u14 schon auffällig wurden als wenn die unbescholten wären.