Joey
Sehr aktives Mitglied
Ich habe eher Verständnis für AfD Wähler als für Menschen, die Verbrecher schützen und denen Opfer scheißegal sind!
Ich habe ja eine Tochter, die bald 8 Jahre alt wird. Das süßeste und beste Mädchen, was man sich vorstellen kann. Wenn ich mir vorstelle, jemand würde meiner Tochter etwas derartiges antun... es wäre mir persönlich ein Anliegen, dieses Individuum eigenhändig und ohne Betäubung zu entschw...zen.
Ich denke/hoffe jeder hier kann hier derartige Rachegelüste zumindest nachvollziehen, dass sie mindestens kurz mal aufkommen würden.
Jetzt kommt das große ABER:
Eine Gesellschaft ist nicht dazu da, derartige Rachegefühle zu üben bzw. den Opfern von Verbrechen diese Rache zuzugestehen. Ein Rechtsstaat ist dazu erst recht nicht da. Gerechtigkeit dient nicht der Rache, und die Welt wäre keine bessere, wenn ich oder sonst jemand in einer solchen Situation als Opfer oder Angehöriger eines Opfers die entstehenden Rachegefühle ausleben dürfte bzw. erfüllt bekäme. Im Gegenteil: Das wäre eine schreckliche Welt.
In einem Rechtsstaat haben wir ein paar Grundprinzipien, die unverrückbar sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass Menschen, die eines Verbrechens beschuldigt werden, eine faire Chance bekommen müssen, sich zu verteidigen... ja, dass sie sogar einen Profi zur Seite haben müssen, die sie nach besten Kräften verteidigt. Es ist manchmal nur schwer erträglich, was die Verteidiger von Schwerverbrechern für Manöver fahren... aber ich möchte nicht in einer Gesellschaft leben, in der nicht auch Schwerverbrechern diese Chancen gegeben wird.
Zu einem Rechtsstaat gehört auch, dass die Strafe der "Tat und Schuld angemessen" sein muss. Ob die Strafmaße, die in den verschiedenen Gesetzbüchern angegeben sind, dieses Ziel angemessen erreichen, sei dahin gestellt, und man kann in Gesellschaft/Politik da immer wieder drüber debattieren und die Strafmaßspanne einzelner Verbrechen erhöhen oder verringern - je nachdem, was das Rechtsempfinden der Gesellschaft da verlangt.
Ich denke nach wie vor, nach meinem persönlichen Rechtsempfinden, dass bei einem schweren Verbrechen, wie das von Dir beschriebene, wenn es von einem Migranten ohne deutsche Staatsbürgerschaft verübt wurde, auch die Abschiebung nach Verbüßung der Haftstrafe durchaus der Tat und Schuld angemessen ist. Das habe ich Dir ja auf Deine Frage auch geantwortet, und dazu stehe ich auch immernoch. Dazu müssen wir dann auch eine Grenze z.B. im Strafmaß festsetzen, ab wann ein Migrant unerwünscht genug ist, und es gibt im deutschen Gesetz auch schon so ein Grenz-Strafmaß soweit ich weiß. Ich bin dafür, dass es so eine Grenze gibt, so lange gewährleistet ist, dass diese Grenze nicht derart stark herab gesenkt, dass auch leichtere Verbrechen derart geahndet würden.
Wir sollten uns aber davor hüten, den Tätern ihre Belange und Rechte zu nehmen, die ein Rechtsstaat ihnen a priori zubilligt, und die ihnen auch erhalten bleiben. Das bedeutet NICHT, dass man nur die Täter schützen will und einem die Opfer scheißegal wären - im Gegenteil will man so und kann auch nur so verhindern, dass neue vermeidbare Opfer entstehen.