In Deutschland darf man mit Genickschuss im Schlachthaus töten
Angeblich spüren die da nix, weil es schnell geht.
Töten ist Töten, aber nur beim Schächten wird sich viel aufgeregt
Ja, genau deshalb eben – ist ja kein vermeintlich „humaner“, kurzen Prozess machender „Gnadenschuss“ – sondern bedeutet einen ziemlich langsamen Tod für das, sich dabei bei vollem Bewusstsein befindende Tier.
Oft ist sogar nicht mal ein Tierarzt dabei anwesend, weil Schächtungen ohnehin nicht gar so selten – in vollkommener Illegalität stattfinden.
Schächten verstößt in Deutschland zwar gegen das Tierschutzrecht – Religionsfreiheit wird aber halt bei sogenannten „Ausnahmefällen“ einfach als das höhere Gut eingestuft.
Zitat:
„In Deutschland ist Schlachten ohne vorherige Betäubung (Schächten) grundsätzlich verboten.
Unter Schächten wird das betäubungslose Schlachten nach den rituellen Regeln einer Glaubensgemeinschaft verstanden. Dabei handelt es sich um eine altorientalische Schlachtform, bei der Tiere mittels eines Halsschnitts und der daran anschließenden Entblutung getötet werden. Eine vorherige Betäubung des Tieres erfolgt dabei nicht.“
„Wie ist die Ausnahmeregelung mit dem Tierschutzgesetz vereinbar?
Sowohl das Recht auf Religionsfreiheit als auch der Tierschutz sind im Grundgesetz verankert. Die Rechtsordnung sieht vor, dass die Belange des Tierschutzes mit den übrigen Verfassungsgütern – wie zum Beispiel der Religionsfreiheit – in Ausgleich gebracht werden. Dies muss immer unter der Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen. Sofern eine Genehmigung für eine betäubungslose Schlachtung erteilt würde, müsste diese stets unter der amtlichen Aufsicht einer Tierärztin oder eines Tierarztes erfolgen, um einen schonenden Umgang mit den Tieren, das ausreichende Fixieren, den sachgemäßen Schächtschnitt und die Schlachtung durch Personen mit Sachkunde zu gewährleisten.“
Quelle:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Schlachten ohne Betäubung grundsätzlich verboten
www.ml.niedersachsen.de