Wie in #3.337 am Sonntag schon gepostet, gibt es offizielle Angaben:
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Besondere Bestimmungen (siehe das folgende Zitat)
Nehmen Sie auf die religiöse, kulturelle und soziale Traditionen Rücksicht. Vermeiden Sie das Tragen schulterfreier Tops und kurzer Röcke, Hosen oder Hotpants, insbesondere während des Fastenmonats Ramadan Während des Ramadan kommt es zu Einschränkungen im öffentlichen Leben.
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung – auch staatliche Gebäude und Botschaften – ist verboten, mit Verhaftung ist zu rechnen. Die Nutzung von Drohnen (auch ohne Fotoausrüstung) ist untersagt.
Auf Drogendelikte, auch Eigenkonsum, stehen mehrjährige Haftstrafen, bei Handel bis zu 25 Jahre. Auch der Nachweis einer Konsumation vor der Einreise ist strafbar.
Mit Gefängnisstrafen ist bei kleineren Vergehen wie Oben-Ohne-Baden, Alkoholisierung, rüdem Gestikulieren, Glücksspiel (auch ohne Geldeinsatz) und Ähnlichem zu rechnen. Auch bei kleinen Vergehen muss mit der Verhängung einer Untersuchungshaft oder mehrmonatigen Verfahren mit Ausreisesperre gerechnet werden.
Achten Sie auf Ihr Verhalten gegenüber anderen, vor allem im Verhältnis zu Beamten oder staatlichen Organen.
Beleidigungen und obszöne Gesten in der Öffentlichkeit (auch über social media) können aufgrund rigider Auslegung der Gesetze zu Verhaftungen und Verurteilungen wegen Diffamierungen oder Störung der Privatsphäre Dritter (mündlich oder im Wege elektronischer Medien) führen. Ähnliches gilt für in den VAE verbotene Spendenaufrufe.
Homosexualität und auch sexuelle Handlungen sind illegal.
Bezeugungen der gegenseitigen Zuneigung in der Öffentlichkeit, wie z.B. Küssen oder Austausch von Zärtlichkeiten kann unter Umständen mit Gefängnis-, Geldstrafen oder Abschiebung geahndet werden. Desgleichen ist außerehelicher Sex strafbar. Das Anmieten von Unterkünften (Hotelzimmer, Wohnungen etc.) für unverheiratete Paare ist mittlerweile jedoch erlaubt und möglich.
Aufgrund der im Vergleich zu Österreich gänzlich unterschiedlichen Verfahren im Strafrecht wird Opfern sexueller Gewaltverbrechen geraten, vor der Kontaktierung der Polizei und dem Ergreifen jeglicher rechtlicher Schritte die österreichische Botschaft zu konsultieren.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Vereinigte Arabische Emirate
www.bmeia.gv.at