Auch das noch! - Meldungen, die Kopf schütteln und mehr verursachen

"Es sollen Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuze und weitere nationalsozialistische Symbole sowie Verharmlosungen des Holocausts geteilt worden sein. Aus Sicht des OLG und zuvor des Landgerichts Frankfurt ist das allerdings nicht strafbar. Diese Inhalte seien nur in privaten Chatgruppen geteilt worden. Einen Prozess lehnten die Gerichte ab. Das OLG empfahl aber dienstrechtliche Konsequenzen."
 
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Welchen relevanten Unterschied siehst Du darin denn bei der Bewertung und Beurteulung von (un)verhältnismäßiger Gewalt?
Also, wenn es umgekehrt ist, dass z.B. ein Vergewaltiger erst 16 Jahre alt ist, bekommt er doch in der Regel eine Monatspackung Kondome und einen erhobenen Zeigefinger incl. "dududududunichwiddamachen".
Ein 25-er bekommt dann vielleicht schon 3 Monate auf Bewährung und keine Kondome geschenkt.
Von daher wird wohl auch beim Leugnen des tatsächlichen alters selbiges eine Rolle spielen.
Beim aktuellen Fall finde ich es doch etwas seltsam, dass dieses so neutrale Forum bzw. die Hauptuser desselben so schnell den Polizisten vorverurteilen, obwohl sicher nicht alle Fakten der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.
Auch da stelle ich mir die Frage, was wäre, wenn der Türsteher dunkelhäutig und der Täter (eigentlich ja das arme Opfer, denn wenn man nicht in die Disco darf, sprüht man halt Reizgas und fuchtelt mit nem Messer rum, gehört wohl heute zum üblichen outfit des Discobesuchers) blond und blauäugig wäre. Ob dann das Geschrei(b) so groß wäre?
 
Also, wenn es umgekehrt ist, dass z.B. ein Vergewaltiger erst 16 Jahre alt ist, bekommt er doch in der Regel eine Monatspackung Kondome und einen erhobenen Zeigefinger incl. "dududududunichwiddamachen".
Ein 25-er bekommt dann vielleicht schon 3 Monate auf Bewährung und keine Kondome geschenkt.
Von daher wird wohl auch beim Leugnen des tatsächlichen alters selbiges eine Rolle spielen.

So what? Ist es damit "mehr ok" einen 25-jährigen zu erschießen, der beim Alter gelogen hat, als einen 16-jährigen?

Dass ein 16-jähriger Täter eine mitunter deutlich mildere Strafe - Jugendstrafrecht - aufgebrummt bekommt, liegt übrigens NICHT dran, dass man die Tat weniger schlimm findet, sondern weil die Zielrichtung der Strafe anders gewichtet ist. Während es bei Erwachsenen wirklich um Strafe handelt, billigt das aktuelle Gesetz Jugendlichen noch stärker zu, damit erziehbar zu sein.

Brauch man nicht gut finden. Wer die Gesetzeslage in welchem Punkt auch immer schlecht findet, kann gerne Vorschläge einbringen, wie es besser sein könnte.

Beim aktuellen Fall finde ich es doch etwas seltsam, dass dieses so neutrale Forum bzw. die Hauptuser desselben so schnell den Polizisten vorverurteilen, obwohl sicher nicht alle Fakten der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

Es sind aber einige Fakten bekannt, die doch ein nicht wirklich gutes Bild auf den Polizisten werfen:

VIER Schüsse von hinten in Rücken und Kopf

Eine Notwehrsituation lag nicht vor.

Um einen Menschen zu stoppen, reicht ein Schuss in die Beine.

Diese Aktion war damit ziemlich sicher mindestens unverhältnismäßig.

Auch da stelle ich mir die Frage, was wäre, wenn der Türsteher dunkelhäutig und der Täter (eigentlich ja das arme Opfer, denn wenn man nicht in die Disco darf, sprüht man halt Reizgas und fuchtelt mit nem Messer rum, gehört wohl heute zum üblichen outfit des Discobesuchers) blond und blauäugig wäre. Ob dann das Geschrei(b) so groß wäre?

Du kannst ja mal einen Fall suchen, wo ein blonder blauäugiger Junge Opfer unverhältnismäßig starker Polizeigewalt wurde.

Mit ein wenig Suche habe ich einen Fall gefunden, wo der Täter selbst nach stundenlanger Randale mit Messer etc. noch lebt, weil eben keine unverhältnismäßige Gewalt eingesetzt wurde: https://www.bild.de/regional/schles...it-messer-rastet-aus-6807ceafd40b10440c231a0c
 
Das ist leichter gesagt als getan, nicht jeder Polizist schiesst wie Lucky Luke.
Normalerweise wird auf den Körper gezielt.

Ich weiß nicht, wohin sie so allgemein zielen, aber doch: Sie schießen wie Lucky Luke. DAS trainieren sie regelmäßig. Wenn sie deutlich weniger gut schießen würden, dürften sie gar nicht schießen. Ebenso werden sie auch trainiert, NICHT zu schießen, wenn z.B. ihre Sinne beeinträchtigt sind oder das Schussfeld unsicher ist o.ä.

Sprich: Sie dürfen nur dann schießen, wenn entweder unmittelbare Gefahr besteht - war hier nicht der Fall - oder wenn sie sicher sind, niemanden unnötig in Gefahr zu bringen.
 
Sprich: Sie dürfen nur dann schießen, wenn entweder unmittelbare Gefahr besteht - war hier nicht der Fall - oder wenn sie sicher sind, niemanden unnötig in Gefahr zu bringen.


Ist nicht ganz richtig.

https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/polizei-schusswaffen-fragen-und-antworten-100.html


Zitat:

"
  • Ebenfalls in Paragraf 107 steht: "Schusswaffen dürfen gegen Personen nur gebraucht werden, um angriffs- oder fluchtunfähig zu machen." In Lebensgefahr dürfen Polizeikräfte ihre Schusswaffe ebenfalls einsetzen, selbst wenn es "unvermeidbar zum Tode des Angreifers führt"."

Es geht um das fluchtunfähig machen.
 
Ist nicht ganz richtig.

https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/polizei-schusswaffen-fragen-und-antworten-100.html


Zitat:

"
  • Ebenfalls in Paragraf 107 steht: "Schusswaffen dürfen gegen Personen nur gebraucht werden, um angriffs- oder fluchtunfähig zu machen." In Lebensgefahr dürfen Polizeikräfte ihre Schusswaffe ebenfalls einsetzen, selbst wenn es "unvermeidbar zum Tode des Angreifers führt"."

Es geht um das fluchtunfähig machen.

... wozu ein Schuss ausreicht.
 
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