FreeStar
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Ist so. Immer Warnschuß, außer natürlich du als Polizist siehst eine Schusswaffe auf dich oder andere gerichtet oder ein Messer in Armlänge vor dir auf dich oder andere gerichtet. Das ist dann eindeutig Notwehr, keine Zeit mehr für Warnschuss.Ich weiß es nicht, wie hier die Gesetzeslage ist, aber ich meine mich zu erinnern, dass auch hier der Warnschuss üblich oder gar in solchen Situationen Pflicht ist. Der Polizist hat dafür dann Sorge zu tragen, dass mindestens der erste Schuss eine Platzpatrone loslässt, oder dass gar jeder zweite Schuss abwechselnd nur Lärm macht und kein stabiles Projektil dabei abgeht.
Das ist aber alles nur aus meinem Gedächtnis geschrieben. Gut möglich, dass ich da einiges durcheinander bringe und/oder fie Gesetzeslage sich mittlerweile deutlich geändert hat.
Diese Situation aber, im Vorbeilaufen Reizgas sprühen ist keine Bedrohung für Leib und Leben des Polizisten oder anderer Beteiligter und ist daher keine Notwehrsituation.