Ja, natürlich NACH einer verbüßten Strafe.
Und wo ziehen wir die Grenze zwischen "schweren" Vergehen, mittelschweren und leichten?
Das ist genau die richtige Frage dabei. Ich würde das am Strafmaß festlegen, wie es soweit ich weiß auch schon im Gesetz geregelt ist. Ich weiß nicht, wo die Grenze im aktuellen Gesetz ist, aber ich persönlich würde "gefühlt" sagen: Ab einem Strafmaß von 3 Jahren Freiheitsstrafe besteht ein stärkeres Anliegen auf Abschiebung.
Über diese Grenze bzw. wie man sie definiert - ob man sie vielleicht auch vom genauen Herkunftsland abhängig machen will o.ä. - kann man immer diskutieren. Wichtig wäre mir, dass die Abschiebung in ihrer Härte das Strafmaß nicht überschreitet.
Wichtig ist natürlich auch, dass diese Grenze auf keinen Fall zu klein wird. Wenn rechte Gruppen das nutzen wollen, z.B. auch schon Leute abschieben zu wollen, die mal schwarz im ÖPNV gefahren oder mit 50 in der 30-Zone geblitzt wurden o.ä., würde ich dem sehr sicher NICHT zustimmen.
Rechte Regierungen kommen an die Macht, rechte Parteien legen massivst zu. Sie werden humane Werte gleich ganz abschaffen.
Das sind so meine Bedenken.
Ja, ein berechtigtes Bedenken. Rechte Gruppen/Machthaber könnten einen solchen Dammbruch herbeiführen, dass schon Nichtigkeiten zur Abschiebung führen würden. Das soll und darf natürlich nicht passieren, und mit meiner Äußerung wollte ich sicher einem solchen möglichen Dammbruch NICHT Tür und Tor öffnen.