Lieber Baron
Eure Hoheit,
es hat ja niemand angezweifelt, dass Kava-Kava z. Z. verboten ist. Warum also hebst Du diesen Link so hervor? Oder meinst Du die Tatsache, dass Kava-Kava verboten ist ist schon alleine ausreichend als Begründung für seine Gefährlichkeit?
Zu der Unsinnigkeit des Kava-Kava Verbots aus medizinischer Sicht habe ich ja ebenfalls schon einen Link gepostet.
Aber bei gewissen preußischen Bürokraten wie Dir darf halt ein Naturarzneimittel nicht gut sein, wenn es verboten ist. Das sind überhaupt die besten Untertanen, die sogar in einem Internet-Forum bei jedem Furz nach der harten Hand der Obrigkeit schreien. Selber Denken - nein Danke! Dazu gibt es doch Gesetze! Im Dritten Reich durfte man jüdische Menschen einfach umbringen, es war legal. Ich denke mündige Bürger sollten nie ihre Kritikfähigkeit an der Gardrobe abgeben und stur dem folgen, was erlaubt ist. Gesetze werden auch manchmal wieder geändert, wenn sie nicht mehr für gut befunden werden und konstruktive Vorschläge zur Verbesserung unserer Gesellschaft einzubringen ist für mich genauso wichtig, wie die Notwendigkeit von Gesetzen.
Ich habe niemanden zu einer Straftat aufgefordert, auch nicht zur Selbstmedikation mit Kava-Kava. Ich habe lediglich geschrieben, dass es sich in der Vergangenheit als ein sehr gutes Naturheilmittel erwiesen hat und dass man deshalb auf eine Neuzulassung in Deutschland hoffe sollte.
Holländische Internetshops verkaufen übrigens, entgegen Deinen Behauptungen, Kava-Kava-Feritgpräparate.
Es dürfte schwierig werden, die Wirksamheit von Kava-Kava gesetzlich zu verbieten, auch wenn Du das gerne hättest.
Erst recht unsinnig ist das Verbot, wenn man bedenkt, dass die alternativ eingesetzten Psychopharmaka nachweislich viel stärker schädlich sind als Kava-Kava. Aber die Behörden haben dort leider mit zweierlei Maß gemessen: Wenn nur der Verdacht besteht bei einem Naturarzneimittel, dass es einen Fall von Schäden gegeben haben könnte, dann wird das Mittel vom Markt genommen. Bei einem chemischen Mittel wird es solange zugelassen, bis die Anzahl der Fälle, in denen Schäden aufgetreten sind, einen bestimmten Prozentsatz nicht übersteigt. Bei einem chemischen Mittel werden also diese Schäden selbstverständlich in Kauf genommen!!