Shimon1938
Sehr aktives Mitglied
Bis vor kurzem hatte die Mehrheit der (deutschen) Bevölkerung kaum ine Ahnung davon, auf welche Grundlage die Höhe der Harz4-Leistungen berechnet werden. Das sollte Uns denken geben, denn für ca. 6,7 Millionenen Menschen in Deutschland ist Harz4 die einzige Einnahmequelle und -- immer öfters auch darüber gestritten wurde, ob Harz4 nicht "zu hoch" bemessen sei und dazu führe, dass Menschen gar nicht mehr für Lohn und Brot arbeiten wollen...Übrigens ein suablöder streit, denn kaum frei Arbeitsplätze gibt. Inzwischen wiss man: Die Art und Weise, mit der das sog. Existenzminimum festgelegt wurde, ist verfassungswidrig. Teilweise wurden die Leistungen eher willkürlich geschätzt -- so hat das Verfassungsgericht geurteilt. Und das ist gut so.
Also müssen die Regelsätze neu berechnet werden -- und zwar öffentlich und nicht wie bisher irgendwo im stillen Kämmerlein. Eine längst fällige Debatte darüber, ob zu Menschenwürde nun auch eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehrt oder die Bildungsausgaben für die Kinder gehört rückt damit in die Mitte der Gesselschft, und das ist gut. Schliesslich hat die bisherige Berechnunsgrundlage (die sog. "Statistikmodell") fast schon lachhafte Züge. So bekommen zum Beispiel alle Kinder Geld neben Nahrungsmittel auch für Alkohol und Tabak zugestanden -- aber keines für Schulhefte und Stifte. (Ein 14-jähriger zum Beispiel 105,90!)
Wie funktionier die bisherige "Statistikmodel"?
Man zieht die Verbrauchsausgaben des aärmsten Fünftels der Alleinstehenden in der Bevölkerung heran und leitet daraus das Existenzminimum der Erwachsenen und ihren Kinder ab. Dieses Model muss künftig erweitert werden und der Bedarf für Kinder soll zukünftig eigenständig berechnet werden. Da werden auch die Kosten für Bücher Computer und Kleidung auch eine Rolle spielen müssen. bei Erwachsenen wird man auch darüber streiten müssen, in welchem Umfang Geschhiedene mit Umgangsrecht Sonderkosten geltend machen können. Es wird der Urteil also dazu führen, dass eine "öffentliche Tarifrunde" für Arbeitslose geben wird. das ist auch gut so -- wenn nicht nur zur Diffamierung der Arbeitslosen führt.
Ob die Harz4-Bezüge am ende tatsächlich erhöht werden müßen, lässt das (bisherige) Gerichtsurteil offen. Das ist Sache der Politik, die um Verbesserungen vor allem für Kinder aber kaum herumkommen wird. Mit seinem urteil hat das Gericht die Debatte über die Höhe von Harz4 zurechtgerückt. Das Wort "Lohnanstandsagebot" kommte im Urteil nicht vor. Dass ein alleinverdiener familienvater, der zu einem Niedriglohn arbeiten muss, kaum mehr geld Nachhause bringst, als eine vierköüfige Famile mit Harz4 erhält ineressierte das gericht nicht im geringsten. Richtig so. denn über das Existenzminimum in deutschland muss politisch gestritten werden und über zu niedrige Löhne ("Niedriglohnsektor") auch. Beides kann in Zukunft wohl nichtt mehr so leicht gegneinander ausgespielt werden -- das ist ein Fortschritt.
Shimon
Also müssen die Regelsätze neu berechnet werden -- und zwar öffentlich und nicht wie bisher irgendwo im stillen Kämmerlein. Eine längst fällige Debatte darüber, ob zu Menschenwürde nun auch eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehrt oder die Bildungsausgaben für die Kinder gehört rückt damit in die Mitte der Gesselschft, und das ist gut. Schliesslich hat die bisherige Berechnunsgrundlage (die sog. "Statistikmodell") fast schon lachhafte Züge. So bekommen zum Beispiel alle Kinder Geld neben Nahrungsmittel auch für Alkohol und Tabak zugestanden -- aber keines für Schulhefte und Stifte. (Ein 14-jähriger zum Beispiel 105,90!)
Wie funktionier die bisherige "Statistikmodel"?
Man zieht die Verbrauchsausgaben des aärmsten Fünftels der Alleinstehenden in der Bevölkerung heran und leitet daraus das Existenzminimum der Erwachsenen und ihren Kinder ab. Dieses Model muss künftig erweitert werden und der Bedarf für Kinder soll zukünftig eigenständig berechnet werden. Da werden auch die Kosten für Bücher Computer und Kleidung auch eine Rolle spielen müssen. bei Erwachsenen wird man auch darüber streiten müssen, in welchem Umfang Geschhiedene mit Umgangsrecht Sonderkosten geltend machen können. Es wird der Urteil also dazu führen, dass eine "öffentliche Tarifrunde" für Arbeitslose geben wird. das ist auch gut so -- wenn nicht nur zur Diffamierung der Arbeitslosen führt.
Ob die Harz4-Bezüge am ende tatsächlich erhöht werden müßen, lässt das (bisherige) Gerichtsurteil offen. Das ist Sache der Politik, die um Verbesserungen vor allem für Kinder aber kaum herumkommen wird. Mit seinem urteil hat das Gericht die Debatte über die Höhe von Harz4 zurechtgerückt. Das Wort "Lohnanstandsagebot" kommte im Urteil nicht vor. Dass ein alleinverdiener familienvater, der zu einem Niedriglohn arbeiten muss, kaum mehr geld Nachhause bringst, als eine vierköüfige Famile mit Harz4 erhält ineressierte das gericht nicht im geringsten. Richtig so. denn über das Existenzminimum in deutschland muss politisch gestritten werden und über zu niedrige Löhne ("Niedriglohnsektor") auch. Beides kann in Zukunft wohl nichtt mehr so leicht gegneinander ausgespielt werden -- das ist ein Fortschritt.
Shimon