Das Problem bei der Sterbehilfe ist doch, dass ein anderer Mensch töten muss. Niemand verbietet es einem Menschen, sich selbst das Leben zu nehmen (von der Kirche abgesehen ;0).
1. Dieser Mensch muss mit seinem Gewissen fertig werden, entweder, weil er getötet hat oder, weil nicht. Ein Gesetz, das dieses verbietet, erleichtert diese Situation erheblich. Meistens muss dieser Mensch ja noch länger mit dieser Schuld leben als der, der sterben will.
2. In unserer materiell betonten Kultur hat das Leben einen Handelswert. Wenn wir Gesetze schaffen, die das organisierte Töten, in welcher Form auch immer, zulassen, schaffen wir einen "Markt". "Gel, Oma, du willst doch gar nicht mehr leben, so einsam und krank in deinem großen Haus?" In der Schweiz gibt es bereits Tötungseinrichtungen, die sich damit finanzieren. Wenn jemand wirklich sterben will, dann wird er oder die Menschen, die ihn lieben, einen Weg finden, auch trotz Verbot. nullum iter sine exitu (kein Weg ohne Ausgang). Die wenigen verbleibenden Einzelfälle sind mir lieber als die Einrichtung von Tötungsinstitutionen.
Judas