Hallo Mira,
Du hast das ganze Thema ja schon gründlicher angegangen, als ich angenommen hatte.
Frage:
Hast Du Deinen angeblichen Vater, den damaligen Freund Deiner Mutter, darauf angesprochen, ob er vielleicht eine Idee hat, wer Dein wirklicher Vater sein könnte. Vielleicht weiß er mehr dazu. Immerhin musste er ja mit der Vaterschaft einverstanden gewesen sein, wenn er auf Deiner Geburtsurkunde auftaucht. Oder wurde er von Deiner Mutter ausgetrickst?
Lässt sich vielleicht über das damalige Umfeld, ehemalige Freunde, Freundinnen Deiner Mutter etwas herausfinden.
Falls der Vater auf Deiner Geburtsurkunde zu Unrecht Alimente etc. zahlen musste – vielleicht könnte man ihn motivieren mit Rückforderungen an Deine Mutter heranzutreten, um vielleicht über diesen Druck zu bewirken, dass sie auspackt. Vielleicht kannst Du Deiner Muter auch damit drohen, soetwas anzuleiern, wenn sie nicht auspackt.
Und nun zu Rückführungen:
Nach meiner Erfahrung sind Rückführungen sehr gut für therapeutische Arbeit geeignet, in der es aber nicht so sehr darauf ankommt, ob z. B. ein Vater A, oder B heißt.
Ich habe oft Rückführungen, die inhaltlich, auch was Details, z. B. bei der Zeugung, betrifft recht exakt sind – konnte ich bei Überprüfungen, wenn sie möglich waren, immer wieder bestätigt bekommen.
Zwei meiner Klienten konnten z. B. durch eine RF herausfinden, dass ihr Vater nicht ihr leiblicher Vater ist. Dies konnte dann durch einen Gentest bestätigt werden.
In einem Fall tauchten bei der Klientin, völlig unerwartet, mit schockierender Wirkung auf sie, während der Rückführung deutliche Bilder vom leiblichen Vater auf, es ließ sich aber kein Name, nicht einmal ein Vornahme während der RF ermitteln. Als die Tochter mit einer Beschreibung der gesehenen Bilder und Details des Zeugungsaktes bei der Mutter auftauchte, packte diese dann doch aus und erzähle, was tatsächlich abgelaufen war...
Also, wie schon angedeutet, exakte vollständige Namen, Jahreszahlen, Ortsnamen sind in Rückführungen nur sehr selten zu ermitteln. Dies spielt bei RF mit therapeutischem Ansatz keine Rolle. Bei Deinem Wissensanspruch, bei dem es um 100% richtig geht, leider schon.
Liebe Grüße, Johann