FIWA
Sehr aktives Mitglied
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So ganz verstehe ich es nicht. Betrifft das dich selbst?
Das Gehalt ist doch im Arbeitsvertrag festgehalten und eine Kürzung dürfte doch eigentlich nur über eine "Änderungskündigung" möglich sein.
Habt ihr euch mal von einem Arbeitsrechtler beraten lassen? Ich denke Gehaltskürzungen sind so ohne weiteres nicht möglich ...... und wenn dann überhaupt nur mit schriftliche Einverständnis der Betroffenen.
R.
Es wird einfach über die Belegschaft der Mitarbeiter hinweg entschieden, mit der Unterstützung der Gewerkschaften und des Betriebsrates, aufgrund des Druckes von möglichen Entlassungen zur Einsparung.
http://www.schwaebische.de/region/o...llen-auf-Gehalt-verzichten-_arid,5414979.html
Einfach gesagt, die notwendigen Sanierungskosten sollen die Angestellten durch Lohnverzicht und unentgeltliche Mehrarbeit erbringen.
Und das, obwohl die öffentlichen Kassen gut dastehen und Krankenkassen erhebliche Überschüsse erwirtschaftet haben ........ im Endeffekt, die Träger!