Xaiver Naidoo

aus meiner Sich vermute ich, daß es um den 8. Mai 1945 in Europa sehr chaotisch zugegangen ist.
natürlich hätte man den Übergang vom Nazi-Regime, das sicht das detusche Reich ´ ange-eignet hat ´, in eine demokratische Nation gerne friedlich geregelt.

Nach dem Krieg gab es auch unter den Alliierten verschiedene Interessen.

es scheint sich eine Situation ergeben zu haben, die die Anhänger der ehemaligen Machthaber in Deutschland jede Spitzfindigkeit ausnützen läßt um abzustreiten,
daß sie de facto nicht mehr ´ legal ´ die Machthaber sind und - soweit ich das sehe - werden sie das auch nie akzeptieren

EGAL wer jetzt welche Papiere und Zettel in welchem Namen unterschreibt und vorlegt oder versteckt oder was auch immer damit macht :

Rechstaatlich ist mir noch kein Dokument untergekommen von einer wie auch immer ge-arteten ´ demokratisch gewählten ´
( soweit ich weiß war das die verfassungsgebende Versammlung der BRD NICHT ! )
Organisation die sinngemäß gesagt - geschweige denn geschrieben - hätte :
Wir sind die Nachfolger des Deutchen Reiches und übernehmen ihre Rechte und Pflichten

Aus meiner Sicht hat ´ streng rechtstaatlich betrachtet ´ das deusche Reich nicht aufgehört zu existieren und
die BRD beruht ´ nur ´ auf einer - zwar allgemein akzeptierten, aber nicht einwandfrei legitimierten - zweckorienterten Übereinkunft.
 
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Aus meiner Sicht hat ´ streng rechtstaatlich betrachtet ´ das deusche Reich nicht aufgehört zu existieren

Das stimmt schon. Aber was ist die Folge davon? Im Prinzip gibt's 2 Möglichkeiten, die sich vertreten lassen:
1. Deutschland ist ein eigener Staat dort, wo früher das deutsche Reich war. Das deutsche Reich existiert zwar theoretisch weiter, ist aber quasi "impotent" - es hat keinerlei aktive Behörden mehr, es unterhält keine Beziehungen zu anderen Staaten, wird von niemandem anerkannt, hat kein Staatsvolk und keine Souveränität. Nach der (vorherrschenden) 3-Elementen-Lehre von Jellinek ist das Deutsche Reich damit technisch gesehen gar kein Staat mehr.
2. Deutschland ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs, sondern Deutschland ist das Deutsche Reich "im neuen Gewand" (mit neuen Behörden, neuem Namen etc), aber mit ihm identisch. Das ist die herrschende Meinung unter Staatsrechtlern und Staatswissenschaften.
 
Ja, das ist schon alles irgendwie magisch.:D

Um zu beurteilen, ob es sich bei der "BRD" um einen Staat im völkerrechtlichen Sinne handelt, hilft es, sich zu vergewissern, was ein Staat überhaupt ist.
Hierfür gibt es ganz klare, eindeutige, völkerrechtlich verbindliche Kriterien.
Die Definition für einen Staat wurde von führenden Rechtswissenschaftlern am Ende des 19ten Jahrhunderts entwickelt.
Damals gab es neben Staaten noch staatsähnliche Gebilde wie Kolonien oder Schutzgebiete & andere staatsähnliche Gebilde.
Um festzulegen, welche Kriterien ein Verwaltungskonstrukt erfüllen muß, um nicht nur als Rechtssubjekt, das heißt, als Träger von Rechten & Pflichten,
sondern auch als Staat zu gelten, wurde die Definition für einen Staat geschaffen.
Schließlich machte es ja kaum Sinn, mit staatsähnlichen Konstrukten Verhandlungen zu führen oder Verträge zu schließen, für die sich im Nachhinein herausstellte, daß sie völkerrechtlich ungültig sind, da eine der verhandelnden Seiten vielleicht gar nicht berechtigt war, in eigener
Sache zu verhandeln & Verträge abzuschließen.:D
In jener Zeit wurde die "Drei-Elemente-Lehre" entwickelt, die bis heute die völkerrechtliche Grundlage für die Beurteilung bestehender Staatlichkeit bildet.
Von erheblicher Bedeutung ist dabei, daß durch die Konvention von Montevideo vom 26.12.1933 die Drei-Elemente-Lehre zum elementaren Bestandteil des Völkerrechtes geworden ist.
Nach der Drei-Elemente-Lehre müssen folgende drei Merkmale erfüllt sein, um die Existenz eines Staates feststellen zu können:
− Staatsgewalt
− Staatsgebiet
− Staatsvolk
(vgl. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, 3. Aufl., 1900,
sowie Konvention von Montevideo vom 26. Dezember 1933)
Aus den genannten völkerrechtlichen Regelungen ergibt es sich, daß, wenn nur ein einziges der genannten Kriterien nicht erfüllt ist, von einem Staat dementsprechend nicht gesprochen werden kann.
Interessanterweise erfüllt die "BRD" dabei noch nicht einmal ein einziges dieser drei notwendigen Kriterien:
Das heißt, die "BRD" ist ohne Staatsgewalt.
Mit der militärischen Niederlage des Deutschen Reiches im Jahre 1945 haben die Besatzungsmächte die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernommen.
Dies ergibt sich aus der sogenannten "Berliner Erklärung vom 05.06.1945".
(völkerrechtlich korrekte Zitierweise: "Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands & der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika & der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken & durch die Provisorische Regierung der Französischen Republik vom 05.06.1945).

Wer sich die Mühe machen möchte, kann auch hier nachlesen -->
www.documentarchiv.de/in/1945/niederlage-deutschlands_erkl.html

Diese Berliner Erklärung war am 5.6.1945 und grad nach der Niederlage, natürlich waren da die Besatzungsmächte da und hatten die Kontrolle.
Deutschland ist erst zehn Jahre später souverän geworden, am 5. Mai, aber völlig ohne Kontrolle noch nicht. Liegt vielleicht am dritten Reich, daß man Deutschland als potentiell gefährlich eingestuft hat und man es daher auch in Zukunft überwachen muß. :rolleyes:

Mit der Aufhebung des alliierten Besatzungsstatuts wurde die Bundesrepublik Deutschland am 5. Mai 1955 souverän. Diese Souveränität beschränkte sich auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes, das heißt, die Alliierten behielten ein Vorbehaltsrecht über Deutschland als Ganzes und die Viersektorenstadt Berlin ein. Konrad Adenauer, der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, verkündete damals: „Heute, fast zehn Jahre nach dem militärischen und politischen Zusammenbruch des Nationalsozialismus, endet für die Bundesrepublik Deutschland die Besatzungszeit.“

http://de.wikipedia.org/wiki/Alliiertes_Vorbehaltsrecht

Das alliierte Vorbehaltsrecht (auch: alliiertes Kontrollrecht) regelte die Beziehungen der alliierten Besatzungsmächte gegenüber der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland (23. Mai 1949 Verkündung des Grundgesetzes; 14. August 1949 Wahlen zum ersten Deutschen Bundestag) und galt seit Inkrafttreten des Besatzungsstatuts (21. September 1949) in verschiedenen Ausprägungen bis zur Wiedervereinigung Deutschlands 1990 und dem Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrages.

Seitens der Bundesrepublik Deutschland ist dieser Vorbehalt nochmals im Grundlagenvertrag mit der Deutschen Demokratischen Republik (1972) bestätigt worden. Beides, der Sonderstatus von Berlin (Besatzungsstatus von Berlin (West) als Teil Groß-Berlins) und die Reste der alliierten Vorbehaltsrechte bezüglich Gesamtdeutschland, endete erst am 3. Oktober 1990, dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts der DDR. Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag, durch den die völkerrechtlichen Voraussetzungen für die staatliche Einheit Deutschlands besiegelt wurden, bekam das vereinte Deutschland von den vier Hauptsiegermächten die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten zugesprochen, die es mit Inkrafttreten des Vertrages am 15. März 1991 schließlich erhielt.[2]

Nach Ansicht des Historikers Josef Foschepoth bestehen dagegen weiterhin bestimmte alliierte Vorbehaltsrechte. Diese seien mit Zustimmung von Bundeskanzler Adenauer während der Pariser Verhandlungen in einer geheimen Zusatzvereinbarung geregelt worden und sicherten den Drei Mächten im Wesentlichen zwei Vorbehalte: „erstens der Überwachungsvorbehalt, das Recht, den in- und ausländischen Post- und Fernmeldeverkehr in der Bundesrepublik auch weiterhin zu überwachen; zweitens den Geheimdienstvorbehalt, das Recht, die alliierten Geheimdienste mit Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz außerhalb des deutschen Rechts zu stellen, wenn es die geheimdienstlichen Interessen erforderten.“[3] Adenauer unterschrieb diese Geheimverträge nicht, sondern sie seien in einem Schriftverkehr legitimiert worden und gelten nach Auffassung Foschepoths immer noch.[4] Der Bundesregierung erklärte auf Anfrage, die Vereinbarungen seien "noch in Kraft, haben jedoch faktisch keine Bedeutung mehr", die Westalliierten hätten seit der Wiedervereinigung 1990 keine entsprechenden Ersuche mehr gestellt.[5] Im Zuge der NSA-Affäre kündigte das Auswärtige Amt die entsprechende Verwaltungsvereinbarung im August 2013 auf.[6]
 

Du hast NICHT gegoogelt. Du bist nur den Blitzweg zu Wikipedia marschiert, was nicht mal ansatzweise etwas mit "googeln" zu tun hat.

Ehrlicher waere es gewesen, zu sagen: Ich war grad bei Wikipedia. Googeln ist was anderes, denn wer googelt, landet nicht konservativ stets und immer nur bei Wiki, was deine Verlinkungen zeigen.
 
Diese Berliner Erklärung war am 5.6.1945 und grad nach der Niederlage, natürlich waren da die Besatzungsmächte da und hatten die Kontrolle.
Deutschland ist erst zehn Jahre später souverän geworden, am 5. Mai, aber völlig ohne Kontrolle noch nicht. Liegt vielleicht am dritten Reich, daß man Deutschland als potentiell gefährlich eingestuft hat und man es daher auch in Zukunft überwachen muß. :rolleyes:



http://de.wikipedia.org/wiki/Alliiertes_Vorbehaltsrecht
Liebe Loop,

JDM hat leider recht, der Weg über Wiki ist genau der Weg den alle gehen, & auch gehen sollen.

Vielfach wird aus Unkenntnis das Deutsche Reich & das sogenannte "Dritte Reich" gleichgesetzt.
Hier gilt es jedoch zu differenzieren!
Das Deutsche Reich & das sogenannte "Dritte Reich" sind zwei Dinge, die unter gar keinen Umständen gleichgesetzt werden können.
Der Begriff Deutsches Reich ist die völkerrechtlich korrekte Bezeichnung für einen Staat - weiter nichts.
Der Begriff "Drittes Reich" ist demgegenüber kein völkerrechtlicher Begriff, er ist eher als Bezeichnung aus dem Polit-Jargon anzusehen & bezeichnet die Zeit des nationalsozialistischen Unrechtsregimes & der nationalsozialistischen Gesetzgebung in der Zeit von 1933 bis 1945.
Das sogenannte "Dritte Reich" hatte zudem keine staatsrechtliche Grundlage, es basierte auf der rechtswidrigen Außerkraftsetzung der verfassungsmäßigen Ordnung des Deutschen Reiches.
Somit verhalten sich Deutsches Reich & sogenanntes "Drittes Reich" zueinander wie Feuer & Wasser.
Letztlich haben sie nichts miteinander zu tun!
Das Deutsche Reich, gibt es bereits seit vielen Jahrhunderten (auch wenn es früher zeitweise anders genannt wurde, beispielsweise "Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation" etc.).
Das sogenannte "Dritte Reich" bestand lediglich zwölf Jahre.
Die nationalsozialistische Gesetzgebung des sogenannten "Dritten Reiches" wurde von den Alliierten Siegermächten des zweiten Weltkrieges auf der Potsdamer Konferenz sowie im SHAEF-Gesetz Nr. 1 aufgehoben.
Der Staat Deutsches Reich wurde demgegenüber von den Alliierten
Besatzungsmächten durch die Verhaftung der letzten Regierung am 23.05.1945 lediglich handlungsunfähig gestellt.
Es wird von den "BRD"-Machthabern wiederholt versucht, das Deutsche Reich & das sogenannte "Dritte Reich" gleichzusetzen, um eine Entfremdung beziehungsweise negative Emotionen gegenüber der völkerrechtlich korrekten Bezeichnung Deutsches Reich zu bewirken.
Für das Verständnis des Themas ist ferner von Bedeutung, daß die Hauptsiegermacht des zweiten Weltkrieges, die USA, in ihrer Sieger-Rechtssetzung im Jahre 1944, einen völkerrechtlich neuen Begriff eingeführt hat, den es bis dahin nicht gab.
Um die Deutschen von ihrem Staat, dem Deutschen Reich, zu entfremden, haben sie den Begriff "Deutschland" eingeführt.
Dieser Begriff war zuvor lediglich ein geographischer Begriff.
Um zu einem völkerrechtlichen Begriff zu werden, mußte er zunächst definiert werden.
In den entsprechenden Siegerrechtsregelungen im Rahmen der SHAEFGesetzgebung tun die USA dies auch.

Dies bedeutet, wann immer der Begriff "Deutschland" in völkerrechtlichen
Zusammenhängen verwendet wird, ist das Gebiet des Deutschen Reiches vom
31.12.1937 gemeint, und zwar genau deshalb, weil die alliierten Siegermächte dies so wollten & noch immer so wollen.
Bis heute haben sie für diesen Begriff keine neue Definition ersonnen.
Das Völkerrecht, insbesondere das Kriegsvölkerrecht in Gestalt der Haager
Landkriegsordnung & der Genfer Konvention, sieht im Falle einer militärischen
Niederlage das Verschwinden des unterlegenen Staates definitiv nicht vor.
Es hat schließlich in der Geschichte schon sehr viele Kriege gegeben, wenn die jeweils unterlegenen Staaten hierdurch verschwunden wären, gäbe es auf der Welt nur noch eine Hand voll Staaten.
Das Verschwinden eines Staates wäre nur möglich, wenn das Staatsgebiet vollständig annektiert (von den Siegerstaaten einverleibt) würde, oder das gesamte Staatsvolk bis auf den letzten einzelnen Staatsbürger verschleppt oder umgebracht würde.
Bereits im Londoner Protokoll vom 12.09.1944 wurde von den Siegermächten des zweiten Weltkrieges festgelegt, daß Deutschland nicht annektiert & nicht ausgelöscht wird, sondern lediglich innerhalb seiner Grenzen vom 31.12.1937 in Besatzungszonen eingeteilt, & ein besonderes Berliner Gebiet geschaffen werde.
(vgl. Londoner Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland & die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12.09.1944, letzte Fassung vom 13.08.1945)
Auch in der "Berliner Erklärung vom 05.06.1945" wurde klargestellt, daß die künftigen Besatzungsmächte die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernehmen, es jedoch nicht annektieren werden, & daß eventuelle Grenzänderungen in einer späteren Friedensregelung festzulegen seien.
Zitat:
"Die Regierungen übernehmen hiermit die oberste Regierungsgewalt in Deutschland ..........Die Übernahme .....bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands.
Die Regierungen werden später die Grenzen Deutschlands..... festlegen."
("Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands & der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands......vom 05.06.1945), in:
Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, S. 7-9
sowie
documentArchiv.de
http://www.documentArchiv.de/in/1945/niederlage-deutschlands_erkl.html.
Im Weiteren wurde in der Potsdamer Konferenz vom 17.07.1945 bis zum 25.07.1945 bestätigt, daß eventuelle Grenzänderungen des Deutschen Reiches einer Friedensregelung mit dem Deutschen Reich vorbehalten bleiben.
Die Gebiete des Deutschen Reiches, welche östlich der Oder-Neiße-Linie liegen, wie beispielsweise Ostpreußen, Großteile Pommerns & Schlesiens wurden unter polnische & sowjetische Verwaltung gestellt, blieben jedoch völkerrechtlich Teile des deutschen Reiches:
Zitat:
"Die Häupter der drei Regierungen bekräftigen ihre Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden soll.
Die Häupter der 3 Regierungen stimmen überein, daß bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens die deutschen Gebiete östlich der Linie .......... unter die Verwaltung des polnischen Staates
kommen..... "
(vgl. Potsdamer Protokoll vom 02.08.1945)
Hierzu kann ich leider keine weiteren Quellenangaben geben, da diese Informationen nicht aus dem Internet stammen.
Man möge mir verzeihen, & bei Interesse selbst suchen, so fern da etwas zu finden ist.
 
Du hast NICHT gegoogelt. Du bist nur den Blitzweg zu Wikipedia marschiert, was nicht mal ansatzweise etwas mit "googeln" zu tun hat.

Ehrlicher waere es gewesen, zu sagen: Ich war grad bei Wikipedia. Googeln ist was anderes, denn wer googelt, landet nicht konservativ stets und immer nur bei Wiki, was deine Verlinkungen zeigen.

Zu Wikipedia bin ich aber durch Google gekommen. :schmoll:

Dort steht wenigstens alles einigermaßen verständlich, gibt sicher noch bessere Seiten oder überhaupt Bücher.

Was stimmt denn nicht an den Wikipedia-Artikeln darüber?
 
wow, Respekt, Ihr seid echt klasse, ( nicht nur ) was Eure Belesenheit und Fähigkeit betrifft, hier Quellen vorzuweisen, die einen sachlichen Umgang damit ermöglichen um sich über sinnvolle Grundlagender eigenen EInstellung klarer zu werden.

wenn ich nur mal kurz zu XN zurückkomme ...
all die posts werden aber - fürchte ich - keinen einzigen ´ DeuschNationalen Reichsdeutschen ´ über zeugen, der sich als solcher fühlt ...
 
Vielfach wird aus Unkenntnis das Deutsche Reich & das sogenannte "Dritte Reich" gleichgesetzt.
Hier gilt es jedoch zu differenzieren!
Das Deutsche Reich & das sogenannte "Dritte Reich" sind zwei Dinge, die unter gar keinen Umständen gleichgesetzt werden können.
Der Begriff Deutsches Reich ist die völkerrechtlich korrekte Bezeichnung für einen Staat - weiter nichts.
Der Begriff "Drittes Reich" ist demgegenüber kein völkerrechtlicher Begriff, er ist eher als Bezeichnung aus dem Polit-Jargon anzusehen & bezeichnet die Zeit des nationalsozialistischen Unrechtsregimes & der nationalsozialistischen Gesetzgebung in der Zeit von 1933 bis 1945.
Das sogenannte "Dritte Reich" hatte zudem keine staatsrechtliche Grundlage, es basierte auf der rechtswidrigen Außerkraftsetzung der verfassungsmäßigen Ordnung des Deutschen Reiches.

Endlich. Wurd ja mal Zeit. :danke:

Deshalb auch die Unbill Reichsdeutsche mit Nazis gleichzusetzen. Ich komme leider nicht umhin, dass genau das ebenso "gewollt" ist. Wenn du etwas nicht haben willst, so verdamme es mit Luegen.
 
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Du hast NICHT gegoogelt. Du bist nur den Blitzweg zu Wikipedia marschiert, was nicht mal ansatzweise etwas mit "googeln" zu tun hat.

Ehrlicher waere es gewesen, zu sagen: Ich war grad bei Wikipedia. Googeln ist was anderes, denn wer googelt, landet nicht konservativ stets und immer nur bei Wiki, was deine Verlinkungen zeigen.

Kenau...man guglhupft gefälligst solange, bis man ne reichsdeutsche seite findet...und dann erklären einem Tina Wendt und Dominik Störr oder auch von Torsten Ramm die Geschichte mal aus ihrer Sicht...jawoll...und wer artig ist...kriegt dann vielleicht ne Audienz beim selbsternannten Reichskanzler...


Sage
 
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