ich fürchte, daß die ´ Mißerständnisse ´ daher rühren, daß
einerseits ´ genaugenommen ´ eine ´ juristisch ´ unzufriedenstellende staatsrechtliche Situation vorliegt,
andererseits aber die normative Kraft des Faktischen also :
daß wir als Demokreten ( darf ich so sagen, weil Demokratie und Rechtstaatlichkeit ´ zusammengehören ´ (?) )
uns daran gewöhnt haben, daß so getan wird, als ob die BRD als souverän gleichberechtigter Staat in der Völkergemeinschaft aufgenommen wäre.
Das ´ so tun als ob ´ soll ja in der Magie kein absolut unüblicher Trick sein
man könnte auch so tun als wäre XN Künstler, auch wenn er einem absolut nicht zusagt ...
Ja, das ist schon alles irgendwie magisch.
Um zu beurteilen, ob es sich bei der "BRD" um einen Staat im völkerrechtlichen Sinne handelt, hilft es, sich zu vergewissern, was ein Staat überhaupt ist.
Hierfür gibt es ganz klare, eindeutige, völkerrechtlich verbindliche Kriterien.
Die Definition für einen Staat wurde von führenden Rechtswissenschaftlern am Ende des 19ten Jahrhunderts entwickelt.
Damals gab es neben Staaten noch staatsähnliche Gebilde wie Kolonien oder Schutzgebiete & andere staatsähnliche Gebilde.
Um festzulegen, welche Kriterien ein Verwaltungskonstrukt erfüllen muß, um nicht nur als Rechtssubjekt, das heißt, als Träger von Rechten & Pflichten,
sondern auch als Staat zu gelten, wurde die Definition für einen Staat geschaffen.
Schließlich machte es ja kaum Sinn, mit staatsähnlichen Konstrukten Verhandlungen zu führen oder Verträge zu schließen, für die sich im Nachhinein herausstellte, daß sie völkerrechtlich ungültig sind, da eine der verhandelnden Seiten vielleicht gar nicht berechtigt war, in eigener
Sache zu verhandeln & Verträge abzuschließen.

In jener Zeit wurde die "Drei-Elemente-Lehre" entwickelt, die bis heute die völkerrechtliche Grundlage für die Beurteilung bestehender Staatlichkeit bildet.
Von erheblicher Bedeutung ist dabei, daß durch die Konvention von Montevideo vom 26.12.1933 die Drei-Elemente-Lehre zum elementaren Bestandteil des Völkerrechtes geworden ist.
Nach der Drei-Elemente-Lehre müssen folgende drei Merkmale erfüllt sein, um die Existenz eines Staates feststellen zu können:
− Staatsgewalt
− Staatsgebiet
− Staatsvolk
(vgl. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, 3. Aufl., 1900,
sowie Konvention von Montevideo vom 26. Dezember 1933)
Aus den genannten völkerrechtlichen Regelungen ergibt es sich, daß, wenn nur ein einziges der genannten Kriterien nicht erfüllt ist, von einem Staat dementsprechend nicht gesprochen werden kann.
Interessanterweise erfüllt die "BRD" dabei noch nicht einmal ein einziges dieser drei notwendigen Kriterien:
Das heißt, die "BRD" ist ohne Staatsgewalt.
Mit der militärischen Niederlage des Deutschen Reiches im Jahre 1945 haben die Besatzungsmächte die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernommen.
Dies ergibt sich aus der sogenannten "Berliner Erklärung vom 05.06.1945".
(völkerrechtlich korrekte Zitierweise: "Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands & der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika & der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken & durch die Provisorische Regierung der Französischen Republik vom 05.06.1945).
Wer sich die Mühe machen möchte, kann auch hier nachlesen -->
www.documentarchiv.de/in/1945/niederlage-deutschlands_erkl.html