Die Untersuchung wurde initiiert, weil in den diakonischen Beratungsstellen und Einrichtungen immer wieder festgestellt wird, dass die Betroffenen in den Jobcentern nicht immer umfassend und verständlich über ihre Rechte informiert werden und dass sie sich oft wie Menschen zweiter Klasse behandelt fühlen.
Gabi Brasch, Vorstand des Diakonischen Werks Hamburg, fasst die Ergebnisse der Untersuchung zusammen: Die Menschen vermissen den Respekt vor ihrer Person und ihrer Lebenssituation. Sie erfahren ein hohes Maß an Bevormundung und beklagen fehlende bedarfsgerechte Hilfe und Unterstützung. Viele fühlen sich behandelt wie Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse. Brasch weiter: Die Jobcenter sprechen von Kunden, wenn sie SGB-II-Leistungsberechtigte meinen. Aber oft fühlen sich diese Kunden und Kundinnen nicht als solche behandelt, schon gar nicht als Könige.
Die große Mehrzahl der Leistungsberechtigten wünscht sich nichts anderes als die rationale, nachvollziehbare Prüfung und Gewährung von Rechtsansprüchen sowie Unterstützung beim (Wieder-)Einstieg in Erwerbsarbeit. Sie treffen aber auf eine Verwaltungspraxis, die diesen Erwartungen nicht entspricht. Die Ursachen dafür liegen in einem Bündel verschiedener Aspekte: Controlling-Vorgaben, standardisierten Handlungsempfehlungen, politischen Zielvorgaben, gesellschaftlichen Stimmungen gegenüber Erwerbslosen spielen genauso eine Rolle wie unterschiedliche behördliche Traditionen und berufliche Rollenverständnisse.
Gabi Brasch: Es geht nicht im Einzelfälle, und es geht nicht um individuelle Schuldzuweisungen. Jeder Bürger hat ein Recht auf ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln und einen respektvollen Umgang. Mittelfristig müssen die Konstruktionsfehler der Hartz-IV-Reform selbst beseitigt werden, damit die Verwaltung auf eine andere Grundlage gestellt werden kann.
Die Hamburger Befragungsergebnisse decken sich mit denen einer bundesweiten Befragung an der 120 diakonischen Beratungsstellen teilgenommen hatten.
Das Diakonische Werk Hamburg fordert konkret:
ansprechende und bürgerfreundliche Gestaltung der Jobcenter
fehlerfreie und vollständige Informationen über Rechte und Pflichten
fehlerfreie, zeitnahe und nachvollziehbare Bescheide
Verbesserung der Ansprechbarkeit und der Erreichbarkeit bei den Jobcentern
Errichtung einer unabhängigen Ombudsstelle, an die sich betroffene Bürgerinnen und Bürger wenden können.