Wieviel zählt die Verfassung

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jan68

Guest
Hallo,

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art.11 Freizügigkeit

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

Im Artikel 11 unserer Verfassung ist explizit festgelegt, wann das Recht auf Freizügigkeit durch Gesetze eingeschränkt werden kann. Sprich, nur dann, wenn einer dieser Bedingungen erfüllt ist.

Eine 'Ortsanwesenheitspflicht' für Hartz4-Empfänger ist somit verfassungswidrig, da die Freizügigkeit nur dann eingeschränkt werden darf, wenn durch die Freizügigkeit dem Staat eine Last entsteht.

Sprich, wer seiner Pflicht die Bedürftigkeit abzuwenden nach kommt, kann nicht in der Freizügigkeit eingeschränkt werden. Das geschieht aber. Haben Hartz4-Empfänger nicht einmal mehr die Grundrechte? Wieso interessiert es so wenige Bürger/innen, wenn sogar Grundrechte demontiert werden?

Also Anmerkung dazu: Die Demokratie der Weimarer Republik wurde von Hitler nicht beendet. Er hat sie einfach demontiert und ein Kriegsrecht drüber gestülpt.

Sind wir im Krieg? Richte der sich gegen die Verlierer des Arbeitsmarktes, die in Langzeitarbeitslosigkeit stecken oder schlicht zu alt sind, um noch eine Chance zu haben? Warum stehen da den Bürgern nicht millionenfach die Haare zu berge, wenn sie sowas erfahren?

Es interessiert mich etwas, weil ich beobachte wie ein Menschenrecht nach dem anderen kommentarlos abgeschafft wird. Diese Grundrechte bestehen zwar noch, werden jedoch willkürlich mit lapidaren Begründungen gebrochen. Und der Widerstand hält sich bedenklich in Grenzen!

Was meinst du dazu, auch speziell zur 'Ortsanwensenheitspflicht' für Hartz4-Empfänger? Macht das Sinn? Ist das eine Gefahr für unseren Staat und gar für unsere Kultur? Sollte bzw. kann man da was unternehmen?

Alles Liebe
Jan
 
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Ob Hartz IV oder Arbeitslosengeld, es war immer schon so, daß man als Arbeitsloser dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen mußte. Man konnte nicht einfach wegfahren und erwarten, daß das Geld weitergezahlt wird.
D.h., wenn jemand auf das Geld verzichtet, weil er vielleicht plant, irgendwo im ausland einen Job zu machen, kann er es tun, allerdings mit der Konsequenz, daß die Zahlungen eingestellt werden.
Auch bei einem "normalen" Urlaub war es schon immer so, daß man zumindest dem arbeitsamt mitteilte, daß man für 2-3 Wochen nicht zur Verfügung steht.
Ob es Sinn machen würde, ältere, garantiert? unvermittelbare Hartz-Empfänger aus der Regelung rauszunehmen, weiß ich nicht. Würde wahrscheinlich, wegen dem Gleichbehandlungsprinzip zu Schwierigkeiten führen.



Sage
 
Ob Hartz IV oder Arbeitslosengeld, es war immer schon so, daß man als Arbeitsloser dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen mußte. Man konnte nicht einfach wegfahren und erwarten, daß das Geld weitergezahlt wird.

Warum sagst du das so? Möchtest du diesen Zustand jetzt anprangern oder soll es allen Faulen eine Mahnung sein?

Das Arbeitsamt hat seine Wurzeln im Bismarck'schen Überwachungsstaat (dem 2. Reich). Es war gedacht als hilfe gegen Arbeitslosigkeit nachdem der Wandel von Agrarwirtschaft zur Industrie im Gange war, und die unzähligen Bauern, die jetzt zu Arbeitern umgeschult wurden in Armut leben mussten.

Für mich heißt das: Es wurzelt in einer Gesellschaft die sein eh und je Menschen als billige Ressource missbrauchten. Die Methoden sind dieselben: Es werden einem Schuldgefühle eingeredet. Abhängigkeit und Drohungen (entziehung von unterstützungen) sollen ein Ansporn sein, sich zu sputen.

Zugegeben, es ist eine gute Frage, warum man als Arbeitsloser einen gecharterten Luxusurlaub buchen muss. Vielleicht wenn man absolut niemanden zu reden hat, in tiefster Depression steckt und einem alles zum Halse heraushängt, und rein technisch die Möglichkeiten da wären... nun ja

Mir kommt vor, wir lebten in den letzten Jahrzehnten die Illusion von Freiheit, der Möglichkeit sich zu entfalten und eher seine natürlichen Neigungen zum Beruf zu machen. Bildung für alle, endlich Friede auf der Welt, ab jetzt keine Massenabschlachtungen mehr sondern nurmehr gebildete glückliche und zufriedene Familien ... etc. Aber es wurde die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Vielleicht ist so ein Lebensstandard für alle in der Form einfach nicht Möglich. Es braucht dafür einfach Entwicklungsländer, und Superreiche.

Nebenbei, es gibt viele alternative Konzepte von Arbeit, die nachweislich funktionieren könnten.
 
Jedenfalls blüht der Menschenhandel in Zeiten von ich AGs und Flexibilität wunderbar auf.
 
Ich glaube nicht, dass sich ein Hartz IV Empfänger einen Luxusurlaub leisten kann - ich konnte es damals mit Sozialhilfe jedenfalls nicht. Übers Wochenende bin ich dennoch manchmal weggefahren, da wurde eh keine Arbeit vermittelt. Keine Ahnung, ob ich das durfte, ich habs einfach gemacht, am Montag war ich ja dann wieder am Ort... Ich glaube, das geht heute auch noch.

LG
Ahorn
 
Hallo,

was könnte man doch alles schönes mit dem Bürger anstellen, gäb's da nicht diese doofen Menschenrechte. Was ist mit der Freiheit?

In einer Sendung ging es mal um Staatswesen und Freiheit. Da wurde erklärt, das die Freiheit neben der Rechtsstaatlichkeit so wichtig ist. Und - es war ein Franzose, der das sagte: "Das Dritte Reich war ein Rechtsstaat ohne Freiheit" Und das meinter er als Beispiel, wie gefährlich sowas ist, wenn die Freiheit beschnitten wird.

Und der Mann hatte recht, denn das Dritte Reich war in echter Rechtsstaat. Hör ich da Widerspruch? nun, ein rechtstaatliches Gesetz lautete eben "Was der Führer befielt ist geltendes Recht". Und genau deshalb mag die "Ortsanwesenheitspflicht" zwar geltendes Recht sein, das ordentlich per Gesetz geregelt ist. Es mag auch einen gewissen sinn machen und Argumente dafür geben. Trotzdem ist es eine Gefährliche Beschneidung der Menschenrechte. Das kann man doch nicht schönreden!!!!

Ein Beispiel, damit das mal deutlich wird: Jemand entfaltet sich seiner Natur entsprechend. Sprich, er ist arbeitsloser Zimmermann und Hartz4-Empfänger. Jetzt entschließt er sich auf die Walz zu gehen und so Arbeit zu finden. Wo er dann unterkommt, möchte er hinziehen.

Er geht zur ARGE und gibt dort bescheid, das er nun auf Walz geht. Der Amti sagt ihn jedoch, das er Ortsanwesend sein muß, weil die ARGE keine Chance in der Walz sieht und ihn lieber in einen Eurojob vermitteln möchte. Zur Widereingleiderung ins Arbeitsleben versteht sich. Und, wo ist hier die Freiheit geblieben?

Was muß denn noch geschehen, damit die Bürger ihre Freiheit wieder vorne an stellen? Mir ist das doch ein bissel befremdlich. ob man das durfte, die Familie besuchen? Ob man das wohl nur am Wochenende darf? Was ist das für eine komische Überlegung!

Ja, man jeder Mensch darf sich frei bewegen. Und egal wie und warum ein Staat das einzuschränken versucht, ist es nicht rechtens. Es kann gar nicht rechtens sein, weil wir menschen auf dem ganzen Planeten leben dürfen. Wie kann man denn auf die idee kommen, es mache sinn das zu beschränken? Das ist für mich reiner Nationalsozialismus. Sprich, sozialisiert bist du in Abhängigkeit von deiner Nationalität. Falsche Nationalität = Abschiebung. Richtige Nationalität, aber falscher Kontostand = Hausarrest. Na ja, du darfst ein bissel in der näheren Umgebung rumeiern, aber bist defakto arrestiert. Total sinnlos, da noch nachzudenken ob das ok ist!

Ich glaub, es fehlt allgemein sehr an Bildung was denn Freiheit sein soll!

Mich interessierte das mal. Weil in den 90-zigern wäre das noch ganz anders ausgefallen. Da war den Leuten noch bewußt, das es Rechte gibt, die allein dem Schutz der Freiheit dienen. Ich zähl mal ein paar auf:

Verbot der Kriminalisierung. Richtig, das bedeutet man darf kleiner Vergehe nicht lückenlos verfolgen, damit dem freiem Bürger noch Luft zum Atmen bleibt. Beispielsweise darf man eine Fehlbetraag bei der Steuererklärung haben, der im Falle einer Steurprüfung nicht zu einer Nachzahlung führt. Oder die Polizei macht Radakontrollen nur an Gefahrenschwerpunkten, obwohl man strengenommen überall genauso die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten hat.

Das Recht als Angeklagter vor Gericht zu lügen. Das bedeutet, Zeugen droht Strafe wegen Meineids, nicht aber einem Angeklagten.

Zeugnisverweigerungsrecht bei Verwandschaft oder wenn man sich damit selbst belasten würde. Sprich, es wäre sozial unzumutbar, z.B. die eingene Mutter hinzuhängen.

Das Recht aus dem Knast zu türmen. Man kann für die Flucht aus dem Gefängnis nicht belangt werden. Wenn man dabei jemanden verletzt, dann wird eine Körperverletzung geahndet. Eine Flucht ist jedoch straffrei, da dem Mensch der Freiheitsdrang zugestanden wird.

Recht auf Mundraub. Wenn man stielt, weil man hunger leidet, kann man dafür nicht belangt werden.

Es gibt noch mehr Rechtsgrundsätze, die alle nur einem Zweck dienen: Die Freiheit zu schützen.

Da gibt's dann noch den Rechtsgrundsatz "Im Zweifel für den Uangeklagten" und die Unschuldsvermutung, was bedeutet man gilt solange als unschuldig, bis einem einen Schuld bewiesen wurde.

Das ist diesbezüglich übrigens interessant. Man kann niemanden beschuldigen, er/sie würde sich ungenügend um Arbeit bemühen, wenn er/sie nicht Ortsanwesend ist. Wenn, dann dürfte man eine Ortsanwesenheitspflicht erst dann verhängen, wenn sich zeigt, das dies in diesem Fall notwendig ist. So mal generell allen Arbeitslosen zu unterstellen, wenn sie sich frei bewegten, wäre das nicht ok, bricht sämtliche Rechtsgrundsätze!

Es gibt noch mehr aktuelle Verfassungsbrüche.

Da ist z.B. das Briefgeheimnis. Das gilt auch für eMails, allerdings nur, bis man seine eMail das erste mal geöffnet hat. Dann ist der Inhalt Vogelfrei. Das wäre vergleichbar, als wäre das Briefgeheimnis erloschen, sobald man seinen Brief öffnet. Dem ist jedoch nicht so, weil Briefgeheimnis ist und bleibt Briefgeheimnis, außer bei der eMail.

Alles mögliche wird am Grundrecht demontiert. Und immer sind es die selben beiden Begründungen:

1. Kampf der Arbeitslosigkeit, wobei komischerweise nur die Arbeitslosen bekämpft werden, die ja eigentlich die Leidtragenden sind, und nicht die Verursacher.

2. Kampf dem Terrorismus, wobei man heute schon als Terrorist gilt, wenn man gegen die Auflösung des Staates ist - kleiner Wink mit dem Zaunpfahl: Globalisierungsgegner.

Es ist ein bissel schockierend, das der Sinn und die Wichtigkeit des Schutzes der Freiheit schon so in den Hintergrund gerückt ist.

Bevor die Menschheit reif wird, sich aus den heutigen Systemen zu erheben, und etwas neues auf die Beine zu stellen, sollte sie erst mal wieder lernen, was Freiheit ist. Denn sonst bekommen wir als nächstest wieder eine brutale Diktatur. Und das liegt dann nicht an einer Verschwörung, sondern daran, daß die Menschen mit einer echten Freiheit gar nicht zurecht kämen.

Denkt bitte nochmal darüber nach. Gibt es irgend einen sinnvollen Grund für eine Ortsanwesenheitspflicht? Die hat's bis Hartz4 übrigens nicht gegeben. Da bin ich mir 150% sicher! (Wenn ich's witzig finden würde, würde ich jetzt lachen)

Alles Liebe
Jan
 
Nun, man mußte auch schon vor Hartz4 für das Arbeitsamt "verfügbar" sein. Allerdings finde ich es ebenfalls ein Unding und eine reine Schikane, daß selbst im Zeitalter von Mobiltelefon und Internet "verfügbar" mit "am Ort bleiben" gleichgesetzt wird.
Die meisten Leute haben heute ein Handy oder Möglichkeiten, ins Internet zu gehen, und das kann man so ziemlich von überall. Wenn also das Amt einen Job zu vermitteln hat, warum kann der Betreffende dann nicht per Handy oder e-mail benachrichtigt werden? Meistens geht es dabei eh nicht um kurzfristige konkrete Jobangebote, sonder um eine "Einladung" mit Termin, d. h. bis zu dem Termin kann der Betreffende es einrichten, auch von andernorts nach Hause zurückzukehren. Und selbst wenn es ein Jobangebot ist, so setzt dies auch erst mal eine Bewerbung voraus - und die kann man auch von überall schreiben.

Eine Bestimmung, die vorsieht, daß Verfügbarkeit gegeben sein muß, erachte ich zwar durchaus als sinnvoll, aber eine Ortsanwesenheitspflicht ist im Zeitalter moderner Kommunikationsmittel eine reine Schikane und nicht gerechtfertigt.
 
Heute ist es so, wenn du Arbeitslos bist, bist du trotzdem sowas wie ein "Angestellter " und zwar beim Arbeitsamt. Du bekommst von "ihnen" Geld und sie erwarten natürlich dafür eine Leistung von dir. (Sozialstaat)
Eh, kloar :weihna1

. . . und zur Freiheit:

Natürlich hast du eine Wahl: entweder du machst in diesem ganzen System mit, hältst dich an deren Regeln und bekommst dafür Geld (mit Geld konnte man sich die Menschen immer schon gefügig machen)

oder

Scheiss auf das ganze System und geh auf die Walz. Such dir soviel Arbeit wie du erbringen kannst und kehre mit gefüllten Taschen wieder nach Hause.

Aber bitte beachte: werde nicht krank oder verletze dich nicht, denn Krankenversicherung gibts dann von Papa Staat keine mehr. Auch nicht für deine Kinder.

Fazit:

Die Freiheit beginnt im Kopf . . . . . . . und oft endet sie auch wieder da! :party02:
 
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Als arbeitsfähige Sozialhilfeempfängerin durfte ich 3 Wochen im Jahr verreisen, die ich vorher beantragen musste. Jetzt - als abhängig Beschäftigte habe ich 29 Urlaubstage im Jahr, das sind knapp 6 Wochen.
Ich durfte als Sozialhilfeempfängerin auch keine Ausbildung machen, dann wäre mein Sozialhilfeanspruch weg gewesen. Da ich keine Ausbildung hatte, hatte ich auf dem Arbeitsmarkt nur Chancen auf sogenannte Aushilfsjobs, die jeweils maximal 630 DM bezahlt haben, ich blieb also trotz Job abhängig von der Sozialhilfe.

Ich bin froh, dass ich jetzt aus diesem Kreislauf draussen bin, eine Ausbildung habe und mich selbst (mit meiner Arbeit) finanzieren kann.

LG
Ahorn
 
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