Er sollte mir deshalb gehorchen, weil es MEIN TÄTIGER WILLE ist, das Thema für mich restlos aufzuarbeiten und ihn daraufhin wegzuschicken.
Diesen ersten Satz, ma dame, verstehe ich so, dass Sie sagen wollen, EIN TÄTIGER WILLE sei die erste notwendige (aber noch nicht hinreichende) Bedingung, die gegeben sein müsse, um ein besetzendes Geistwesen wegzuschicken. (?)
Damit bin ich einverstanden, da ohne einen TÄTIGEN WILLEN gar nichts geht in der Welt.
Was das restlose Aufarbeiten für einen selbst betrifft, wie sollte ich das können, wenn ich keinen (bewussten) Zugang (keine Erinnerung) zu diesem von mir früheren Täterleben habe?
Die vergeltungssüchtige Seele wird danach umsonst nach passenden Frequenzen suchen, welche mein Emotional- oder Mentalkörper sendeten...
Widerspruch, ma dame, regt sich bei mir gegenüber dieser Aussage,
erstens aus der oben von mir getätigten Aussage... und
zweitens weil ein(e) rachsüchtige(r) oder vergeltungssüchtige(r) Seele/Mensch überhaupt
KEINE "passenden Frequenzen" in meinem Emotional- oder Mentalkörper BRAUCHT, um sich rächen zu wollen.
(das wäre, wie wenn du von der Frau, die von ihrem Ex-Mann bedroht wird, verlangst,
SIE müsse sich ändern, und dann würde ihr gekränkter Ex von allein von ihr lassen ... und ähnliches dann beim Stalker-Opfer!!!!????)
Meinen bescheidenen Erkenntnissen nach trägt der Besetzte noch "Schuld" in sich... demgemäß ist eine Wiederkehr des "Rächers" gewährleistet... also ist es unabdingbar für den Besetzten, sich selbst zu vergeben...
Auch dieses sehe ich anders, verehrte Dame.
Nach meinen jahrelangen Erfahrungen auf diesem Gebiet, ist es so, dass ein Täterleben kein Trauma für den Täter darstellt, dieses Leben also immer abgeschlossen, bzw. integriert ist, oder anders ausgedrückt: die Ethik des Täters ist auf dem Niveau eine Egozentrikers (du würdest möglicherweise sagen: eines magischen Menschen),
so dass bezüglich der Tat überhaupt keine Schuldgefühle vorhanden sind (bzw. nie vorhanden waren!).
Nichtsdestotrotz hätte der Täter in späteren Leben dann mit karmischen Folgen (Sensibilisierungsmaßnahmen) zu rechnen, wogegen er dann wiederum - eben wegen seiner "Schuld-Uneinsichtigkeit" - rebellieren wird.
Ein Sich-Selbst-Vergeben wegen seiner damaligen Tat ist keine Notwendigkeit bei dem "Loswerden" eines Besetzers (aus früheren Leben).
Mit lieben Grüßen
Fhedor