Bougenvailla
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Wollte ich auch gerade einstellen, sehr guter und objektiver Bericht.
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http://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/dokthema/heilpraktiker-ausbildung-kontrolle-100.html
Eine Doku über Heilpraktiker in Deutschland.
Bevor wieder "Pauschalisierung" gejammert wird:
Das Theorie und Praxis hier weit auseinanderliegen, wie (einige) Heilpraktiker sich selbst überschätzen, wird hier aufgezeigt.
Die Autorin des Buches Anousch Müller kommt auch zu Wort - aber nicht nur.
Sehe ich auch so. Nur von Überschätzung finde ich nichts
(ausser bei Auousch Müller - der Dame die nur eine Ausblidung hat und nie praktisch gearbeitet hat).
Ganz im Gegenteil .. ich finde die Forderung des HP-Verbandes sogar überzogen, dass der HP zwingend bei schweren Krankheiten eingebunden werden sollte. Diese Entscheidung muss beim Kranken bleiben, wem er vertraut.
DokThema schrieb:"Wir plädieren absolut dafür, dass bei chronischen und schweren Erkrankungen, wie auch einer Krebserkrankung, grundsätzlich komplementär von unserer Seite gearbeitet wird. Außer, der Patient wünscht das nicht, dann muss er das aber schriftlich bestätigen!"
Ursula Hilpert-Mühlig, stellvertretende Vorsitzende des Fachverbands Deutscher Heilpraktiker
Nicht? Auch nicht bei dem Heilpraktiker, der zwar öffentlich beteuert die Grenzen seiner Arbeit zu kennen und in hoffnungslosen Fällen die Patienten auch wegzuschicken, aber im konkreten gezeigten Fall auf Weiterbehandlung etc. besteht und nicht einmal eine ordentliche Begutachtung des Krankheitsverlaufes erkennen lässt? Das sind Fälle von Kurpfuscherei, die durch die laschen Gesetze in Deutschland möglich sind.
Aber sie hat beispielsweise gesehen, was für Blödsinn in der Ausbildung so behauptet wurde. Auch das ist der Kritik würdig.
Das fordert der HP-Verband auch nicht, sondern, dass bei schweren Erkrankungen die HP-Behandlung ausschließlich zusätzlich zur medizinischen Behandlung angeboten werden soll. D.h. KEIN Abraten von einer medizinischen Behandlung.
Da ist nicht die Forderung zu erkennen, dass HP zwingend einbezogen werden müssen, sondern eben, dass wenn sie konsultiert werden, sie NICHT die medizinische Therapie behindern.
Joey schrieb:Nicht? Auch nicht bei dem Heilpraktiker, der zwar öffentlich beteuert die Grenzen seiner Arbeit zu kennen und in hoffnungslosen Fällen die Patienten auch wegzuschicken, aber im konkreten gezeigten Fall auf Weiterbehandlung etc. besteht und nicht einmal eine ordentliche Begutachtung des Krankheitsverlaufes erkennen lässt? Das sind Fälle von Kurpfuscherei, die durch die laschen Gesetze in Deutschland möglich sind.
Das ist aber etwas, das sich in allen Berufen durchzieht ... Verantwortungslosigkeit. Das ist also kein Spezifikum des Alternativen an sich, sondern ein Zeichen der Zeit ... auch in der Medizin.
Wie soll sie dazu in der Lage sein, wenn sie weder eine medizinische Ausbildung hat, noch die Fachlichkeit ihrer Ausbildung annehmen kann? Sie hat also nicht die geringste Basis, sondern nimmt nur an ....
Das wird auch kein verantwortungsvoller Alternativer tun. (...)
(...) Ausser er sieht, dass hier in der Behandlung Unsinn passiert. Und dann wäre ein Arztwechsel oder die Konsultation eines Spezialisten anzuraten.
Ich darf als dem Artikel zitieren:
"Wir plädieren absolut dafür, dass bei chronischen und schweren Erkrankungen, wie auch einer Krebserkrankung, grundsätzlich komplementär von unserer Seite gearbeitet wird. Außer, der Patient wünscht das nicht, dann muss er das aber schriftlich bestätigen!"
Ursula Hilpert-Mühlig, stellvertretende Vorsitzende des Fachverbands Deutscher Heilpraktiker
Das würde die grundsätzliche Einbeziehung eines Komplementärmediziners bei einer Behandlung bedeuten, die der Patient dann explizit ablehnen muss, wenn er sie nicht möchte.
Eine solche Regelung wäre für den Erkenntnisgewinn der Heilpraktiker auch bei schweren Erkrankungen sicher wünschenswert, darf aber dabei nicht die Patientenrechte nach freier Arztwahl tangieren.
Es geht auch nicht darum, dass in allen anderen Branchen solche Fälle nicht vorkommen, sondern darum zu zeigen, dass die laschen Gesetze in Deutschland es Scharlatanen hierzulande recht le4icht machen. Und das wird eben auch aufgezeigt, indem Fälle dargelegt werden, in denen sich HP offensichtlich - auch entgegen eigenen Beteuerungen - selbst überschätzen und ihre Kompetenzen übersachreiten.
Das freut mich. Und im Film wurde auch erwähnt, dass die meisten HP so verantwortungsvoll arbeiten.
Und in dem Filmbeitrag wurde mindestens ein Fall gezeigt, in dem ein "Alternativer" nicht so verantwortungsvoll umging. Diese Fälle gibt es, und es ist mit ihnen auch öffentlich streng ins Gericht zu gehen.
Tja, und wenn ein HP Unsinn macht, dann gehört das auch angeklagt - und auch öffentlich hier besprochen. Oder soll hier nur aufgezeigt werden, wenn Ärzte Mist bauen?
Nein, das grundsätzlich bezieht sich auf das komplementär. Sinngemäß: "Wenn wir arbeiten, dann nur komplementär."
Das lässt sich aber nicht generalisieren. Vor allem, wo sehr viele HP die ihre Kompetenz überschreiten ausgebildete Ärzte sind, die eben den HP dazu verwenden, ihre Kompetenzen zu überschreiten.
Zum Andern wäre dann zu definieren, was die Kompetenz des HP dann ist
Es ist damit genauso öffentlich ins Gericht zu gehen wie bei den Ärzten.
Nein. Aber die Ärzte haben eine Ärztekammer, die ihre Mitglieder sehr gut bzw. sogar bei Verstößen schützt udn medial unter dem Deckel hält (...)
(...), während jeder Fall eines Heilpraktikers medial sofort aufgebauscht wird.
ich lese das so -Ich darf als dem Artikel zitieren:
"Wir plädieren absolut dafür, dass bei chronischen und schweren Erkrankungen, wie auch einer Krebserkrankung, grundsätzlich komplementär von unserer Seite gearbeitet wird. Außer, der Patient wünscht das nicht, dann muss er das aber schriftlich bestätigen!"
das finde ich echt spannend.Das würde die grundsätzliche Einbeziehung eines Komplementärmediziners bei einer Behandlung bedeuten, die der Patient dann explizit ablehnen muss, wenn er sie nicht möchte.
Eine solche Regelung wäre für den Erkenntnisgewinn der Heilpraktiker auch bei schweren Erkrankungen sicher wünschenswert, darf aber dabei nicht die Patientenrechte nach freier Arztwahl tangieren.
ich lese das so -
frau hilpert-mühlig plädiert dafür, dass bei schweren erkrankungen von seiten der heilpraktiker nur komplementär gearbeitet wird -
sprich - es ist nicht so.
'außer der patient wünscht das nicht.....' verstehe ich so, dass der patient dem heilpraktiker einen freibrief dafür erteilen kann, dass er alleinbehandler ist.
wohin das bei unseriösen anbietern und naivgläubigen patienten führen kann, hat der bericht sehr deutlich aufgezeigt.
alleine ein derartiges angebot sollte unter strafe gestellt werden.
selbst wenn der patient von sich aus nur die alternative behandlung wünscht, darf der heilpraktiker diesem wunsch nicht nachgeben.
das finde ich echt spannend.
der heilpraktiker sollte also einbezogen werden und nur eine dezidierte ablehnung des patienten könnte eine solche einbeziehung abwenden?
und zwar damit der heilpraktiker am (noch) lebenden 'objekt' lernen kann?
wie menschenverachtend ist denn das?