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magdalena
Guest
grundsätzlich bin ich sehr dafür menschen per gesetz nicht zu entmündigen.Wenn der Patient - aus freien Stücken - nur vom HP behandelt werden will... da kann der Gesetzgeber nichts machen und dem HP auch keinen Strick draus drehen. Es muss aber sichergestellt sein, dass der HP dabei NICHT den Patienten in diese Richtung beeinflusst.
in diesem fall sehe ich die sache aber nicht so locker wie du, denn ein mensch, der bei schwerer erkrankung wie krebs sich nur auf alternative behandlung einlassen will, ist grundsätzlich desinformiert.
zumindest müsste eine meldepflicht durch den heilpraktiker gewährleistet sein, und eine zwingende beratung durch arzt/ärzte über wirksamkeit bzw. unwirksamkeit der gewünschten behandlung, sowie begleitende kontrollen durch ärzte über den verlauf, wenn sich der patient dennoch für den heilpraktiker entscheidet.