Wenn Kinder Kinder töten...

Deshalb verstehe ich deinen Kommentar nicht, der bei mir so rüberkommt, als hätte es für die Täter keine Konsequenzen gegeben.
Ich denke, dass ist auch der springende Punkt. Es gibt nämlich immer Konsequenzen. Auch wenn die Kinder noch nicht strafmündig sind. Nur wird so getan, als hätte man sie zur Belohnung ins Bälle Paradies gebracht, was halt nicht den Tatsachen entspricht. Die Hetze auf social Media zeigt es deutlich und ist ehrlich gesagt ein ziemliches Armutszeugnis.
 
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Rechne mit einem Shitstorm.

Ähnliches ist mir auch schon durch den Kopf gegangen, allerdings in einer abgeschwächten Version. Eltern sollten durchaus als mitverantwortlich in die Strafprozesse einbezogen werden.
Eltern sind nicht nur erziehungsberechtigt, sondern auch erziehungsverpflichtet. Im Falle von Mord und Folter liegt ein so eklatantes Erziehungsversagen vor, dass man darüber nicht einfach so zur Tagesordnung übergehen kann.

Meine Meinung.
Ja siehst du, ich gehe in solchen Fällen immer davon aus, dass Shitstorm die Runde macht, wenn ich das schreibe was ich denke.
Heißt es nicht im Gesetzbuch "Eltern haften für ihre Kinder"?
 
Heißt es nicht im Gesetzbuch "Eltern haften für ihre Kinder"?
Nur, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das ist ein erheblicher Unterschied.

Eltern haften laut § 832 BGB für eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Dort ist nicht geregelt, dass sie für die Handlungen der Kinder verantwortlich gemacht werden können. Wann eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, ist immer vom Einzelfall abhängig.

 
Mit dieser Rache-Ideologie unterscheidet Ihr Euch in Nichts von den Gewalttätern.
Die Gewaltspirale dreht sich nur noch weiter und wird von Erwachsenen wieder an Kinder weitergegeben.

Mittlerweile ist hinlänglich bekannt, dass nicht mal die Todesstrafe Verbrechen verhindert.
Aber wehe, du weißt einen auf seine fehlende Interpunktion hin, dann ist aber der Teufel los im Licht und Liebe Forum.

Minderjährige Kinder mit Folter drohen und schon gibt es den größten Applaus in der Bude..
 
Nur, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das ist ein erheblicher Unterschied.

Eltern haften laut § 832 BGB für eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Dort ist nicht geregelt, dass sie für die Handlungen der Kinder verantwortlich gemacht werden können. Wann eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, ist immer vom Einzelfall abhängig.

Danke, war mir bis jetzt noch unbekannt.
 
Unser Rechtssystem ist (Gott sei Dank) nicht darauf ausgerichtet, Rachegelüste von Unbeteiligten und auch nicht von Beteiligten zu befriedigen. Wobei ich Angehörigen Rachegedanken durchaus zugestehe und diese auch teilweise verstehen kann. Aber weder Angehörige noch Unbeteiligte haben beim Strafmaß mit zu reden. Und das ist auch gut so.

Ich persönlich würde auch eher nicht von Strafmündigkeit sprechen, sondern von Konsequenzmündigkeit. Und Konsequenzen hat so eine Tat mit Sicherheit. Auch wennn hier von manchen gerne so getan wird, als würde gar nichts passieren.
 
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