JimmyVoice
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Straffrei, heißt ja nicht das es keine Konsequenzen gibt
Was eine Rechtsanwältin/Strafverteidigerin sagt:
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Stationäre Hilfen (§ 34 SGB VIII)
In schwerwiegenden Fällen, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, kann das Jugendamt das Kind vorübergehend oder dauerhaft in einer stationären Einrichtung, wie einem Heim oder einer betreuten Wohngruppe, unterbringen. Gerade da diese Reaktion ohne zeitliche Begrenzung erfolgt, kann diese Reaktion Mandanten sogar stärker treffen als eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe.
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Was eine Rechtsanwältin/Strafverteidigerin sagt:
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Straffrei bedeutet nicht ohne Reaktion
Stationäre Hilfen (§ 34 SGB VIII)
In schwerwiegenden Fällen, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, kann das Jugendamt das Kind vorübergehend oder dauerhaft in einer stationären Einrichtung, wie einem Heim oder einer betreuten Wohngruppe, unterbringen. Gerade da diese Reaktion ohne zeitliche Begrenzung erfolgt, kann diese Reaktion Mandanten sogar stärker treffen als eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe.
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