zadorra125
Sehr aktives Mitglied
Liebe Pia!
Es heißt allgemein, "Konkurrenz belebt das Geschäft", dennoch kann direkte Konkurrenz für den Mieter nicht nur belastend, sondern sogar existenzgefährdend sein. Gesetzlich geregelt ist der Konkurrenzschutz nicht, die Grundsätze hierzu sind allein von der Rechtsprechung entwickelt worden. Es bestehen folgende Gestaltungsmöglichkeiten:
a) Wie in einigen Formularmietverträgen vorgesehen, kann der Konkurrenzschutz ausdrücklich ausgeschlossen werden, es heißt dann: "Der Vermieter gewährt dem Mieter keinen Konkurrenz- oder Sortimentsschutz". Ein derartiger formularvertraglicher Ausschluss wird von der herrschenden Auffassung für zulässig gehalten, der Mieter muss in diesem Fall mit konkurrierenden Betrieben in seiner Nachbarschaft leben. Dies stellt für den Mieter ein Risiko dar, der Vermieter behält damit seine völlige Freiheit bei der Verwertung seines Objektes.
So steht es in unserem Gesetz! Pia, gib nicht einfach auf!! Es stehen dir viele Menschen mit Licht, Wärme und Kraft bei!!
Ich fühle, dass du es schaffst. Jetzt wirst du auf die Probe gestellt, aber lass dich nicht verwirren und gib einfach auf - kämpfe!
Lass dich ganz festund
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Ich glaube liebe Kiesi ich habe das ganze Gesetzbuch dazu gelesen! Es besteht kein Konkurrenzschutz, weil er was anderes macht als ich! Das ist Fakt, das habe ich ihm geschrieben.
Ein Beispiel, eine Apotheke arbeitet mit Medikamenten im Hauptgeschäft, Kosmetik ist das zweit Geschäft, eine Drogerie, oder Kosmetikgeschäft stellt keine Konkurrenz dar, weil sich die Hauptmittel unterscheiden!
Er bietet Mentaltraining und Therapien an, ich nicht auch nicht annähernt!
Aber im Streit will ich auch nicht rein!
Alles liebe und danke schön!