merlina40
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Es geht also um Tötung auf Verlangen oder darum, ob ihr nicht bewusst war, dass sie - bei was auch immer - sterben könnte, also um Totschlag bzw. Mord?
Die "geistig Umnachtete" behauptete es für sie getan zu haben". Wie immer die Anklage lauten wird, Tötung auf Verlangen steht im Raum.....das "beide mit dem Thema" gespielt/geredet/philosophiert haben, ist auch offensichtlich(die andere im internet seit zwei Jahren massiv, bei meiner Tochter ist nichts zu finden......nur inwieweit meine Tochter die Gefahr erkannt hat....ist unklar