FIWA
Sehr aktives Mitglied
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Ah nun habe ich doch die Aussage, die ich suchte:
sagt wohl damit alles aus.
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und unterliegen den Bestimmungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Sie sind dazu bestimmt, die Ernährung zu ergänzen und müssen sicher sein. Einer den Arzneimitteln vergleichbaren behördlichen Zulassungspflicht, in der die gesundheitliche Unbedenklichkeit belegt werden muss, unterliegen sie nicht. Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht mit krankheitsbezogenen Aussagen beworben werden, wobei Aussagen zur Verringerung eines Krankheitsrisikos zulässig sind, die jedoch behördlich geprüft und zugelassen werden müssen. Die Irreführung der Verbraucher ist verboten.
Quelle: http://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_nahrungsergaenzungsmitteln-10885.html#topic_10892
sagt wohl damit alles aus.
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