Zitat: Das ist völlig unerheblich.
Nein, Geschädigte tendieren dazu die Sache in ihrem Sinne zu sehen.
Sieht man auch wenn Ärzte Fehler machen, der Geschädigte ist in den meisten Fällen der Meinung, dass es mehr als ein einfacher Fehler war.
Irgendwer muss schuld sein, Menschen sind meistens so.
Oder bei Hunden die jemanden angegriffen haben, dann von der Polizei erschossen wurden. Wieder meint der Geschädigte meistens dass das ja gar nicht nötig war.
Wenn ich Richter wäre, dann kann ich ohne weitere Zeugen auf keinen Fall auf etwas anderes schließen als einen Unfall, und im Regelfall ist der Unfallverursacher in Zusammenstößen mit Katzen auch tatsächlich nicht schuld, weil diese oft sehr plötzlich die Straße kreuzen und weil der Fahrer verpflichtet ist niemand anderes (und sogar sich selbst) durch einen möglichen Unfall zu gefährden.
Und es ist natürlich richtig, dass die Unschuldsvermutung gilt, wenn es außer der Aussage der Geschädigten keine weiteren Beweise für einen mutwilligen Tötungsversuch gibt. Der Richter hat sich nicht auf eine Seite zu schlagen.
Nun ja, ich habe weder Auto noch Katze, würde aber sicher bremsen, wenn irgendwie möglich. Trotzdem denke ich, dass es hier rational ist, wenn man es dabei belässt. Der könnte sogar tatsächlich noch eine Anzeige wegen Bedrohung aufgeben. Das käme dann zu dem Theater noch dazu. Und dafür hätte er wohl sogar noch einen (wenn auch nicht unabhängigen) Zeugen.
LG PsiSnake
Nein, Geschädigte tendieren dazu die Sache in ihrem Sinne zu sehen.
Sieht man auch wenn Ärzte Fehler machen, der Geschädigte ist in den meisten Fällen der Meinung, dass es mehr als ein einfacher Fehler war.
Irgendwer muss schuld sein, Menschen sind meistens so.
Oder bei Hunden die jemanden angegriffen haben, dann von der Polizei erschossen wurden. Wieder meint der Geschädigte meistens dass das ja gar nicht nötig war.
Wenn ich Richter wäre, dann kann ich ohne weitere Zeugen auf keinen Fall auf etwas anderes schließen als einen Unfall, und im Regelfall ist der Unfallverursacher in Zusammenstößen mit Katzen auch tatsächlich nicht schuld, weil diese oft sehr plötzlich die Straße kreuzen und weil der Fahrer verpflichtet ist niemand anderes (und sogar sich selbst) durch einen möglichen Unfall zu gefährden.
Und es ist natürlich richtig, dass die Unschuldsvermutung gilt, wenn es außer der Aussage der Geschädigten keine weiteren Beweise für einen mutwilligen Tötungsversuch gibt. Der Richter hat sich nicht auf eine Seite zu schlagen.
Nun ja, ich habe weder Auto noch Katze, würde aber sicher bremsen, wenn irgendwie möglich. Trotzdem denke ich, dass es hier rational ist, wenn man es dabei belässt. Der könnte sogar tatsächlich noch eine Anzeige wegen Bedrohung aufgeben. Das käme dann zu dem Theater noch dazu. Und dafür hätte er wohl sogar noch einen (wenn auch nicht unabhängigen) Zeugen.
LG PsiSnake