Anevay
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Und das Problem mit der Haftung gab es bereits 1998
https://www.aerzteblatt.de/archiv/9032/Schutzimpfungen-Schlusswort
Ärzte müssen auch für schicksalsmäßig auftretende Impfschadensfälle haften, wenn die Impfung ohne wirksame Einwilligung erfolgte.
Bezug auf:
§ 7 Aufklärungspflichten der impfenden Ärzte
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1118/SI-RL_2015-11-27_iK-2016-02-06.pdf
https://www.aerzteblatt.de/archiv/9032/Schutzimpfungen-Schlusswort
Ärzte müssen auch für schicksalsmäßig auftretende Impfschadensfälle haften, wenn die Impfung ohne wirksame Einwilligung erfolgte.
Bezug auf:
§ 7 Aufklärungspflichten der impfenden Ärzte
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1118/SI-RL_2015-11-27_iK-2016-02-06.pdf