http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-gustl-mollath-zweifel-an-opferrolle-a-872632.html
Und vermeintlich bisheriger Stand , also no nix fix ,...
Die vorgezogene Überprüfung der Zwangsunterbringung
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth kündigte am 8. April 2013 an, die routinemäßig für Ende Juli anberaumte Jahresprüfung der Unterbringung vorzuziehen.[104][105] In der Stellungnahme zum Unterbringungsverlauf stellte Klaus Leipziger vom BKH Bayreuth fest, dass ein Explorationsgespräch mit Mollath immer noch nicht stattgefunden habe und somit keine Einblicke in Planungen, Einstellungen, Denkweisen und Motive des Patienten zur Verfügung ständen. Demzufolge hätten sich keinerlei Hinweise auf prognoserelevante Veränderungen im Hinblick auf die zu erwartende Gefährlichkeit ergeben. Sinn und Zweck der Maßregelvollzugsbehandlung [sei] nicht in Ansätzen erreicht worden und es seien somit weitere rechtserhebliche Straftaten, wie in den Anlassdelikten, zu erwarten.[106][107] Oberstaatsanwalt Lupko beantragte in seiner Verfügung vom 27. März 2013 unter Berufung auf diese Stellungnahme die Fortdauer der Unterbringung und bezeichnete diese auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg zwischenzeitlich einen Wiederaufnahmeantrag gestellt hat, [als] noch verhältnismäßig.[106]
In seinem Schriftsatz an die Strafvollstreckungskammer wies Mollaths Rechtsanwalt Strate darauf hin, dass durch den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg und die diesem zugrunde liegenden Zeugenaussagen eindeutig sei, dass schon zum Einweisungszeitpunkt die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht vorgelegen haben und dass gemäß den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch im Vollstreckungsverfahren das Prinzip der Wahrheitsforschung und der Sachaufklärung zum Grundrecht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren gehöre.[18] Am 18. April 2013 fand die Anhörung Mollaths vor der Strafvollstreckungskammer Bayreuth statt.[108] Strate geht davon aus, dass sein Mandant freikomme, jedoch nicht in diesem noch ausstehenden Entscheid.[109]
Mollaths Anwältin Lorenz-Löblein sagte Telepolis, Telefonate zwischen Mollath und ihr (als seiner Verteidigerin) seien zumindest in Teilen vom Bezirkskrankenhaus protokolliert worden
http://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath
http://www.sueddeutsche.de/bayern/e...muss-vorerst-in-psychiatrie-bleiben-1.1661084