Schizophrene Menschen und Schamanismus

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Nein, nur die wenigsten sind "sicherheitsverwahrt" und das nicht dauerhaft (das ist lange her und heute nicht mehr zu bezahlen - aus einer Psychiatrie ist man schneller wieder draußen als den meisten Betroffenen und Angehörigen lieb ist).
Jetzt gibt es Wohnheime/ Wohngruppen aller Art (von geschlossen über eng betreut bis sehr offen) und die ambulante psychiatrische Versorgung.

Die angeblichen "72%" geisterten schon durch mehrere Threads und wurden in der geschilderten Form mehrfach widerlegt - da gehe ich nicht noch einmal drauf ein.


Hm, ich frage mich aber schon, wie sich das mit dieser Aussage deckt, klingt doch irgendwie komisch, daß ausgerechnet die Person, die Misstände und Ungereimtheiten aufgedeckt hat, dann jahrelang in der Psychiatrie sitzt, obwohl sie normal kommunizieren, kann gar nicht selber angehört wurde, es Gutachten gibt, daß diese Person gar keine Wahnideen hat, mit ihrem Anwalt reden kann und keine Rettungswägen zerlegt.
Ganz ehrlich, für mich und ja auch einige andere sieht das so aus, als ob Ärzte gar nicht so vertrauenswürdig sind und auch aus Gefälligkeit jemanden jahrelang einsperren. Ob da wirklich alle zu Recht in der Psychiatrie sitzen und nicht einfach nur jemandem mit Einfluß im Weg waren?



http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-gustl-mollath-zweifel-an-opferrolle-a-872632.html

Und vermeintlich bisheriger Stand , also no nix fix ,...

Die vorgezogene Überprüfung der Zwangsunterbringung

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth kündigte am 8. April 2013 an, die routinemäßig für Ende Juli anberaumte Jahresprüfung der Unterbringung vorzuziehen.[104][105] In der Stellungnahme zum Unterbringungsverlauf stellte Klaus Leipziger vom BKH Bayreuth fest, dass ein Explorationsgespräch mit Mollath immer noch nicht stattgefunden habe „und somit keine Einblicke in Planungen, Einstellungen, Denkweisen und Motive des Patienten“ zur Verfügung ständen. Demzufolge hätten sich „keinerlei Hinweise auf prognoserelevante Veränderungen im Hinblick auf die zu erwartende Gefährlichkeit“ ergeben. „Sinn und Zweck der Maßregelvollzugsbehandlung [sei] nicht in Ansätzen erreicht“ worden und es seien „somit weitere rechtserhebliche Straftaten, wie in den Anlassdelikten, zu erwarten“.[106][107] Oberstaatsanwalt Lupko beantragte in seiner Verfügung vom 27. März 2013 unter Berufung auf diese Stellungnahme die Fortdauer der Unterbringung und bezeichnete diese „auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg zwischenzeitlich einen Wiederaufnahmeantrag gestellt hat, [als] noch verhältnismäßig.“[106]

In seinem Schriftsatz an die Strafvollstreckungskammer wies Mollaths Rechtsanwalt Strate darauf hin, dass durch den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg und die diesem zugrunde liegenden Zeugenaussagen eindeutig sei, dass „schon zum Einweisungszeitpunkt die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht vorgelegen haben“ und dass gemäß den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch im Vollstreckungsverfahren das Prinzip der Wahrheitsforschung und der Sachaufklärung zum Grundrecht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren gehöre.[18] Am 18. April 2013 fand die Anhörung Mollaths vor der Strafvollstreckungskammer Bayreuth statt.[108] Strate geht davon aus, dass sein Mandant freikomme, jedoch nicht in diesem noch ausstehenden Entscheid.[109]

Mollaths Anwältin Lorenz-Löblein sagte Telepolis, Telefonate zwischen Mollath und ihr (als seiner Verteidigerin) seien zumindest in Teilen vom Bezirkskrankenhaus protokolliert worden

http://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath

http://www.sueddeutsche.de/bayern/e...muss-vorerst-in-psychiatrie-bleiben-1.1661084
 
Hm, ich frage mich aber schon, wie sich das mit dieser Aussage deckt, klingt doch irgendwie komisch, daß ausgerechnet die Person, die Misstände und Ungereimtheiten aufgedeckt hat, dann jahrelang in der Psychiatrie sitzt, obwohl sie normal kommunizieren, kann gar nicht selber angehört wurde, es Gutachten gibt, daß diese Person gar keine Wahnideen hat, mit ihrem Anwalt reden kann und keine Rettungswägen zerlegt.


Fällt unter die Kategorie Justizskandal und für den ist vorrangig ein Richter verantwortlich der Beweise nicht entpsrechend geprüft hat, kein Psychiater..

Aber die wenigsten Psychotiker werden in irgendeiner Weise straffällig durch ihre Wahnideen, von daher droht dieser grossen Mehrheit der Psychotiker auch keine Sicherheitsverwahrung. Andererseits, WENN ein Psychotiker aufgrund seiner Krankheit eine Gefahr für die Umwelt darstellt ist es auch legitim diese Person in Sicherheitsverwahrung unterzubringen.
 
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Fällt unter die Kategorie Justizskandal.

Aber die wenigsten Psychotiker werden in irgendeiner Weise straffällig durch ihre Wahnideen, von daher droht dieser grossen Mehrheit der Psychotiker auch keine Sicherheitsverwahrung.


Er wurde gar nicht straffälig durch Wahnideen, er hat seine Frau tätlich angegriffen, sowas kommt sicher tausendfach jeden Tag vor, das war 2001, sie ist dann noch ein Jahr bei ihm geblieben. Wie viel Strafe kriegen Männer normalerweise für sowas? 2006 kam er dann deswegen in die Psychiatrie und auch, weil er seine Ehefrau beschuldigt hat, in ein System von Schwarzgeldverschiebung verwickelt zu sein, was sich auch bestätigt hat.
Da ist nichts, was die Unterbringung, und noch dazu 6 Jahre, in die Psychiatrie gerechtfertigt, das wurde in Gutachten festgestellt.
Anscheinend kommen wirklich Kranke leichter aus der Psychiatrie raus, während Aufdecker jahrelang sitzen, welche Rolle spielen da die Ärzte? Und wie vielen Personen passiert das? Kann man Ärzten wirklich vertrauen, wenn man mächtigen Personen im Weg ist?
Scheint nicht so.
 
Fällt unter die Kategorie Justizskandal und für den ist vorrangig ein Richter verantwortlich der Beweise nicht entpsrechend geprüft hat, kein Psychiater..

Ohne entsprechendes psychiatrisches Gutachten kann kein Richter einen Menschen langfristig in der Psychiatrie unterbringen. Gutachten müssen im regelmäßigen Turnus neu angefertigt werden, schon allein weil die Dauer der psychiatrischen Unterbringung nicht per Richterspruch festgelegt werden kann.
 
Ohne entsprechendes psychiatrisches Gutachten kann kein Richter einen Menschen langfristig in der Psychiatrie unterbringen..



Aber in einem Fall wie von Gustl Mollath ist es die Aufgabe des Gerichts zu überprüfen ob an den Angaben des Angeklagten was dran ist.

Immerhin hat Mollath nicht abstruses Zeugs von Ausserirdischen erzählt sondern etwas das auch realistisch gesehen möglich ist. Ein Psychiater hat ja wohl keine Möglichkeit zu eruieren ob Aussagen über krumme Finanzgeschäfte einer Bank wahr sind oder ein Wahngebilde.
 
Ohne entsprechendes psychiatrisches Gutachten kann kein Richter einen Menschen langfristig in der Psychiatrie unterbringen. Gutachten müssen im regelmäßigen Turnus neu angefertigt werden, schon allein weil die Dauer der psychiatrischen Unterbringung nicht per Richterspruch festgelegt werden kann.


Es gibt Gutachten, die bestätigen, daß er eben keine Wahnideen hat.
 
Aber in einem Fall wie von Gustl Mollath ist es die Aufgabe des Gerichts zu überprüfen ob an den Angaben des Angeklagten was dran ist.

Immerhin hat Mollath nicht abstruses Zeugs von Ausserirdischen erzählt sondern etwas das auch realistisch gesehen möglich ist. Ein Psychiater hat ja wohl keine Möglichkeit zu eruieren ob Aussagen über krumme Finanzgeschäfte einer Bank wahr sind oder ein Wahngebilde.

Mollath ist aber nicht im Strafvollzug untergebracht, sondern in der Forensik. Ohne entsprechendes psychiatrisches Gutachten wäre eine solche Unterbringung nicht möglich, sonder reguläre Haftanstalt. Und wie du schon bemerkt hast wäre er dann zeitlich wg. vergleichbarer Deliktschwere wohl schon frei. Im gleichen BKH wird übrigens gerade ein weiterer Fall wiederaufgenommen, Ulfi K. falls dir das was sagt. Seine Unterbringung, mittlerweile seit elf Jahren gründet sich ebenfalls auf fragwürdige Gutachten, diese allerdings auf Ermittlerseite.
 
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