Nun ist der Ursprung der Bezeichnung m.E. immer noch ungeklärt.
Und ich schrieb mehrfach, dass das irrelevant ist. Die unschöne Parallele in der Namensgfbung existiert vollkommen unabhängig von der Intention der Namensgeber.
Die Intention der Menschen würde nur dann eine Rolle spielen, wenn wir die Namensgeber irgendwie anklagen wollen würden.
Wenn ein Mensch von einem anderen Menschen beispelsweise verletzt, so hängt das Strafmaß für den Täter sehr stark von seiner Intention ab, und bei der gleichen Verletzung ist da ein großer Spielraum zwischen kompletter Straffreiheit und mehreren Jahren Haft. Die Verletzung ist aber wie gesagt die gleiche, und das Opfer wird medizinische Behandlung benötigen. Kein Arzt wird sagten: es ist doch unklar, ob der Täter mit übler Intention gehandelt hat, also wissen wir nicht, ob behandelt werden muss.
Hier sehen wir eine unschöne Parallele zwischen Namensgebung und Realität - ein dunkles Getränk "mit Schuss" Alkohol und ein schwarzer Politiker, der erschossen wurde. Diese Parallele ist da, und sie ist makaber. Mir ist egal mit welcher Intention das benannt wurde, bzw. ich gehe davon aus, dass die Namensgeber so ahnungslos waren, wie es die übergroße Mehrheit der Menschen ist, die es Getränk bestellen. Das ändert aber nichts dran, dass diese Parallele nunmal da ist, und dass sie unschön ist. Der metaphorische Patient sollte behandelt werden, unabhängig davon, warum er verletzt wurde.