Rassismus-Diskussionen "Lumumba"

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Ich lese nun, du hast es nicht so gemeint, dass das Getränk auf "ewig" "Lumumba" heißen müsste, weil es schon länger so heißt.
ich habe auch nicht geschrieben das das Getränk für immer so heißen muss, es wird ja ehverschieden benannt.
ich frage nochmals: Hast du Problme mit der deutschen Sprache?
Ich erkenne das du mehrmals nun Verständnisprobleme hast ,
 
Danke für deine Erzählung. :)
Ich finde es wichtig das Aufklärung betrieben wird. Wie tief Vorurteile in unserer Sprache verankert sind..

Ja.

Was meine Kids betrifft die stets das N Wort belächeln und sich so ärgern, rede ich ständig wie ein Mühlstein um dieses Aufzuweichen, einen Sinn für Mitgefühl und Herz zu schaffen. Die Kids bekommen das von anderen Kids.

Und was sagst Du Deinen Kindern da?

Im Sinne von Lumumba wurde Aufklärungsarbeit getan. Druck erzeugt nur Gegendruck. Es werden wieder Neue User kommen die sich gegen die Diskussion Antisemitismus bereits im Kleinen zu bekämpfen stellen werden. Und das ist so grundfalsch, klar. Je mehr Diskussion, desto mehr Gegendruck auf anderer Fläche.

Wurde viel Aufklärungsarbeit geleistet? Ich habe tatsächlich erst in dieser Saison erfahren und gelernt, dass dieser Name problematisch ist und warum. Dabei konnte ich zurück-verfolgen, dass das Thema schon älter ist und schon länger immer wieder diskutiert wird - auch in anderen Sprachen.

Wir können das Wort Lumumba gerne gegen ein besseres tauschen, nur ändert das nichts am Problem Rasissmus. Das muss mit Verstand und Herz betrieben werden. Es bleibt eine richtige Sissiphos-Arbeit.

Natürlich ist es eine Sisiphos-Arbeit, und ich denke dieses Thema ist dazu auch ein wichtiges kleines Puzzlestück dazu.
 
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Das behauptest du.
Man kann m.E. alles Mögliche in der Weltgeschichte umherposaunen.

Rassismus darf nicht so einfach praktiziert werden, hier in D
aus : https://www.juraforum.de/lexikon/rassismus#rassismus-im-strafgesetzbuch-stgb

Rassismus im Strafgesetzbuch (StGB)​


Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) stellt auch verschiedene rassistische Handlungen unter Strafe. Die zentralen Regelungen finden sich in:



Insbesondere der § 130 StGB (Volksverhetzung) zielt auf das Verhindern von hasserfüllten und herabwürdigenden Äußerungen gegenüber Menschen mit bestimmtem rassischen oder ethnischen Hintergrund ab.
 
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