Ahorn
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Eine Gaststätte ist nicht ganz privat - ist auf jeden Fall nicht zu vergleichen mit einer Wohnung!
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Das Rauchverbotsgesetz in Gaststätten verletzt die Privatspäre - und Restaurants sind auf privatem Grundstück, wo sich der Staat eigentlich nicht einmischen dürfte.
Zum "Schutz" der Nichtraucher wäre die beste Option gewesen, ein Gesetz zu verfassen - welches den Gastwirt verpflichtet, sich für ein Raucher- oder Nichtraucher Restaurant zu entscheiden. Und dies draussen beschildert.
Damit wäre mit einfachen Mitteln die ganze Problematik aus der Welt geschafft und die Raucher, die Nichtraucher, wie auch die Gastwirte wären zufrieden.
lichtbrücke;1281931 schrieb:Rauchen ist in Privaträumen erlaubt.
@Galahad: Hast Du schon mal den Ausdruck "Passivrauchen" gehört? Sagt Dir das was? DAS ist mit "zum mitrauchen zwingen" gemeint. Und das tust Du, wenn Du an Orten rauchst wo sich Nichtraucher aufhalten wollen. "Dann geh doch in Deine Wohnung und geh nicht mehr raus (denn der öffentliche Raum gehört uns Rauchern)" ist eine unverschämte Forderung, das wird Dir hoffentlich klar wenn Du darüber nachdenkst.
Wenn ein Nichtraucher unbedingt der Meinung ist, eine Räumlichkeit betreten zu wollen wo sich 95% Raucher aufhalten, kann man wohl kaum von Zwang reden.
Er hat ja auch die Möglichkeit sich Örtlichkeiten auszusuchen wo Nichtraucher verkehren.
Er hat ja auch die Möglichkeit sich Örtlichkeiten auszusuchen wo Nichtraucher verkehren.
Lustiger Abend mit Alkohol aber ohne Kippen? Das ist für mich nicht vorstellbar.. ...
Für mich ist das wunderbar vorstellbar.
Dass es für dich unvorstellbar ist, zeigt eben deine Suchtabhängigkeit.
Q.E.D.