Bougenvailla
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Nochmals für Dich: Das Wort Strafe hab ich nicht verwendet, ich sagte Du hättest das Recht nicht dazu den Freitod zu wählen. Du kommst in die Psychiatrie wegen Selbstgefährdung (bei Ankündigung oder Misslingen). Glaube kaum, dass ein Psychiater ein Attest ausstellt, das Dich dazu berechtigt![]()
Nochmal für Dich: Auch wenn Du das Wort Strafe nicht verwendet hast, so ergibt sich das bei sinnerfassendem lesen aus Deinem Post.
Oder werden in Österreich die Gesetze nur durch gutes Zureden eingehalten?
Wer Suizid ankündigt braucht/sucht Hilfe, denn er würde es sonst heimlich machen, es gibt kein Verbot sich zu töten!
und wenn ein Sterbender verlangt (schneller - mit Nachhilfe) zu sterben, der es selber nicht mehr alleine hinbringt, geht das auch nicht, denn das wäre dann Beihilfe oder sogar Mord - und ist sehr wohl strafbar.
Es ist nicht verboten dem sterbenden die Möglichkeit zu geben es selbst zu tun, nur die aktive Hilfe ist meines Wissens verboten.
Und ja, es könnte auch Mord sein, wenn dem Erbonkel plötzlich der " Sterbewunsch" wurde, wer kann das dann überprüfen?