Pendel mehr vertraut als Medizin => tot

Richtig, und das anscheinend auch die fünf Jahre zuvor, nach der schulmedizinischen Diagnose. Und wenn keine großartigen Symptome vorliegen, wieso dann zum Arzt gehen? Wir wissen hier alle nicht, was im Kopf der Frau vor sich ging, wie sich der damals behandelnde Arzt verhalten hat, außer dass er wohl nicht fähig war, ihr das entsprechende Vertrauen in eine Krebsbehandlung zu vermitteln...

Die Diagnose des Krankenhauses hätte er lesen bzw. erkennen müssen. Dann wäre seine eigene Diagnostik m.E. sofort hinfällig geworden.
 
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Wieso sollte der Eigenverantwortlichkeitsgrundsatz enden, sobald eine Behandlung (ob nun HP oder Arzt) begonnen wird?

Wegen des mehrfach erwähnten speziellen Vertrauens, das der Rechtsverkehr z. B. einem Arzt in medizinischen Belangen entgegenbringt und welches vom Arzt auch in Anspruch genommen wird: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675.html

Beginnt z. B. ein Arzt eine Behandlung, entsteht ein Verhältnis, aus dem eine Verantwortlichkeit des Arztes für die Therapie resultiert. Diese gesetzliche Regelung gilt auch im Strafrecht.
 
Wieso sollte der Eigenverantwortlichkeitsgrundsatz enden, sobald eine Behandlung (ob nun HP oder Arzt) begonnen wird? Der mündige Patient hat JEDERZEIT das Recht, die Behandlung auf seinen Wunsch hin abzubrechen.

Das gibt einem Anbieter aber nicht a priori alle möglichen Rechte.

Die Diagnose des Krankenhauses hätte er lesen bzw. erkennen müssen. Dann wäre seine eigene Diagnostik m.E. sofort hinfällig geworden.

Naja, er wusste zumindest, was die Patientin ihm erzählt hat. Also, dass in dem Fall schon Krebs erwähnt wurde, war ihm schon bekannt, auch, wenn er die ärztlichen Unterlagen nicht verstanden hat.
 
Wegen des mehrfach erwähnten speziellen Vertrauens, das der Rechtsverkehr z. B. einem Arzt in medizinischen Belangen entgegenbringt und welches vom Arzt auch in Anspruch genommen wird: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675.html

Beginnt z. B. ein Arzt eine Behandlung, entsteht ein Verhältnis, aus dem eine Verantwortlichkeit des Arztes für die Therapie resultiert. Diese gesetzliche Regelung gilt auch im Strafrecht.

Trotzdem kann der Patient abbrechen. Und beim HP wird das nicht anders sein. Ergo ist es sehr wünschenswert, wenn Menschen, wenn sie zum HP gehen, nicht sämtliches Gefühl für die Eigenverantwortung vor der Haustür ablegen. Und dieses Recht hat die Dame auch in Anspruch genommen, indem sie eine schulmedizinische Behandlung verweigerte.

Der Rest ist Sache des Richters.
 
Das gibt einem Anbieter aber nicht a priori alle möglichen Rechte.

Das habe ich auch nicht behauptet. Nichtsdestotrotz wird hier so getan, als sei der HP der einzig Schuldige - klar, einen Sündenbock braucht man ja schliesslich, gell? Da kann der Patient/Klient sich noch so sehr wehren gegen Schulmedizin (und damit alles selber kaputt machen), der HP muss mit aller Macht gelyncht werden. :rolleyes:


Naja, er wusste zumindest, was die Patientin ihm erzählt hat. Also, dass in dem Fall schon Krebs erwähnt wurde, war ihm schon bekannt, auch, wenn er die ärztlichen Unterlagen nicht verstanden hat.

Das kritisiere ich auch. Richter darf entscheiden, wie schwer dieser Fehler des Nichtverstehens wiegt.
 
Trotzdem kann der Patient abbrechen.

Ja, aber wenn er es nicht tut, weil er den Hoffnung vermittelnden Aussagen des BEHANDLERS(!), also in dem Falle der medizinischen Kompetenzperson, blindlings vertraut (aus welchen Gründen auch immer, sei es aus Naivität, Verzweiflung etc.)? Pech gehabt, oder wie?
 
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