Mörder und Vergewaltiger haben Rechte

Zitat:Verstehen Sie mich nicht falsch, mir geht es hier nicht um die Frage, welche Ansicht von welchen Forschern vertreten wird. Mir geht es vielmehr um die Wahrheit, deren Sucher ich bin. Und dazu nehme ich alle Theorien ernst, auch – und vielleicht gerade solche – die aus anderen Kulturkreisen oder anderen Zeiten stammen.



Wenn sie die eigene Ansicht bestätigen ist auch "Wissenschaft" aus dem Letzten Jahrhundert interessant, ist mir schon klar.
Mich haben schon als kleines Kind nur Frauen interessiert, habe zeitweise die
Titel-Frauen aus der TV-Zeitschrift sorgfältig ausgeschnitten und gesammelt.
Bei Männern hätte ich das nicht gemacht:D
Sexuelle Orientierung steht meiner Ansicht nach schon fest, wenn man von Erotik noch gar keine Ahnung hat. Ob es genetisch ist, oder mit ganz frühen Erfahrungen zutun hat weiß ich nicht.

Zitat:Um noch mal meinen Standpunkt darzulegen: Ich bin für die Bestrafung von Mördern durch die Todesstrafe, allerdings zugleich auch für die Bestrafung von „Blutpornographen“ wie ich sie oben beschrieben habe durch eine mindestens ebenso schwere Strafe, da diese durch ihr Unwesen solche „Bestien“ erst schaffen.

Pornographie wobei jemand ernsthaft verletzt wird oder verletzt werden kann,
würde ich auch verbieten (ich kenne die genauen Regelungen da nicht) Sowas kriegt man, wenn überhaupt aber nur zu sehen, wenn man danach sucht. Und wenn man das macht, dann ist man mit Sicherheit schon krank. Da ist dann die Frage nach Huhn oder Ei, was war zuerst da?

Ich würde den Pornokonsum ja am liebsten ganz sein lassen. Der Reiz zu schauen wird bloss immer grösser, je länger man es lässt.
Und wenn man "fertig" ist dann ist man vielleicht sexuell befriedigt aber ansonsten unzufrieden.
Da ich ja sonst von allem hier gesprochen habe kann ich auch das machen.
Bin ja nicht perfekt und will auch nichts verkaufen.
 
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Sexuelle Orientierung steht meiner Ansicht nach schon fest, wenn man von Erotik noch gar keine Ahnung hat. Ob es genetisch ist, oder mit ganz frühen Erfahrungen zutun hat weiß ich nicht.

Da stimme ich Ihnen durchaus zu. Genauso steht bei einem Baum die gerade, orthogonal zum Erdboden verlaufende Wuchsrichtung schon fest, bevor dieser anfängt, in die Höhe zu wachsen. Dennoch können äußere Einflüsse wie z. B. der Wind, den Baum dann doch in eine etwas andere Richtung wachsen lassen. Genauso muß man sich das bei der Entwicklung der menschlichen Geschlechtlichkeit vorstellen: Von Natur aus ist der Mensch zum Gesunden angelegt, also dazu, mit einem Menschen anderen Geschlechts wiederum Kinder zu zeugen und die Gattung zu erhalten. Dennoch können Einflüsse in der Entwicklungszeit diese normale, gesunde Anlage im Menschen überlagern und ihn in eine andere Richtung führen. Zu diesen abberativen Einflüssen nun hat Krafft-Ebing eben die im Übermaß betriebene Selbstbefriedigung während der Entwicklungszeit gezählt, eine These, die durchaus etwas für sich hat, gelten doch Menschen, die vom vielen Onanieren nicht weg kommen, allgemein als „unmännlich“.

Unter gestandenen Männern, vor allem im Pöbel, gilt „schwul“ nicht umsonst als Verbalinjurie. Es werden die Männer verachtet, deren Männlichkeit unterdurchschnittlich entwickelt ist. Homosexuelle sind nun Männer mit der am meisten abgeschwächten männlichen Geschlechtsausprägung und werden dementsprechend am meisten verachtet. Da nun zugleich auch „Wichser“ verachtet werden, so liegt die Annahme mehr als nahe, daß sich die männliche Verachtung in beiden Fällen auf denselben Männertypus bezieht. –

Sowas kriegt man, wenn überhaupt aber nur zu sehen, wenn man danach sucht. Und wenn man das macht, dann ist man mit Sicherheit schon krank.

Nein, eben nicht. Ich selbst zum Beispiel habe mich auf einer harmlosen Seite, namentlich einem Hundehasserforum angemeldet und dort ganz unschuldig einen Link eines anderen Schreibers angeklickt (es ging um die Opfer von Hundebissen), der auf die Seite „The YNC“ führte. Diese Seite ist ungemein leicht zu finden, man muß das nur bei Google eingeben und landet dort prompt mit dem ersten Treffer. Klickt man da drauf, gelangt man sofort zu Startseite, auf welcher man sofort sieht, in welche Richtung es geht.
Ich würde den Pornokonsum ja am liebsten ganz sein lassen. Der Reiz zu schauen wird bloss immer grösser, je länger man es lässt.

Ja, das ist das Ideal, doch machen wir uns nichts vor, die meisten Männer sehen sich zumindest Sexfilme und Pornos, nicht wenige auch Hardcorepornos und einige gar „Bluthardcorepornoseiten“ an. Wichtig ist aus meiner Sicht vor allem, daß man die Jugend vor letzteren beschützt, diese sind zweifellos die gefährlichsten.
 
Die neuen Paragraphen von 2123 besagen:


  1. Der Gewaltverbrecher hat das Recht, die selbe Angst zu erfahren, die er bei seinem/n Opfer/n hervorgerufen hat und fachmedizinisch betreut durch diese Angst geführt zu werden, um dann gegebenenfalls die geschlossene Anstalt als gesunder Mensch wieder zu verlassen. Dieses Recht hat er sich durch seine Tat erworben.
  2. Sollte es sich jedoch um einen unbekehrbaren Psychopathen handeln, der nicht in der Lage ist, sein Recht auf Angst wahrzunehmen, so verbleibt ihm das Recht auf fachgerechte, gegebenenfalls lebenslange Verwahrung in der geschlossenen Anstalt. Urteile wie 5xLebenslänglich sind mir aber auch wieder zu esoterisch.
  3. Ein Recht auf Todesstrafe hat der Mörder dennoch nicht, denn das ist zu einfach und auch nichts anderes als Mord.
  4. Allerdings liegt es am Richter, den Anwälten, den Fachmedizinern und an den Geschworenen, zu differenzieren, ob es sich um fahrlässige Tötung, Totschlag im Affekt, Mord aus Lust und Leidenschaft, Folter, Vergewaltigung handelt oder ob der Vorwurf des Kindesmissbrauchs den Tatsachen entspricht.
Das heißt zu deutsch: Ich bin grundsätzlich nicht für BESTRAFUNG, weil dieser Begriff für mich immer einen Hauch von RACHE impliziert und Rachegefühle immer schlechte Gefühle für mich waren. Daher bevorzuge ich die SANKTION, die mich eher an HEILUNG erinnert.

Und meine religiöse Überzeugung und Erfahrung (Satanismus :D) sagt mir: Das Leben hält für jeden seine Sanktionen bereit, auch wenn er der irdischen Rechtssprechung entkommt.

Das Recht auf Angst für den Gewaltverbrecher nehme ich daher, weil ich glaube, ohne diese Konfrontation mit der Angst kann er nie in einen Konflikt mit seinem Gewissen geraten.
 
Die neuen Paragraphen von 2123 besagen:


  1. Der Gewaltverbrecher hat das Recht, die selbe Angst zu erfahren, die er bei seinem/n Opfer/n hervorgerufen hat und fachmedizinisch betreut durch diese Angst geführt zu werden, um dann gegebenenfalls die geschlossene Anstalt als gesunder Mensch wieder zu verlassen. Dieses Recht hat er sich durch seine Tat erworben.
  2. Sollte es sich jedoch um einen unbekehrbaren Psychopathen handeln, der nicht in der Lage ist, sein Recht auf Angst wahrzunehmen, so verbleibt ihm das Recht auf fachgerechte Verwahrung in der geschlossenen Anstalt.
  3. Ein Recht auf Todesstrafe hat der Mörder dennoch nicht, denn das ist zu einfach und auch nichts anderes als Mord.
  4. Allerdings liegt es am Richter, den Anwälten, den Fachmedizinern und an den Geschworenen, zu differenzieren, ob es sich um fahrlässige Tötung, Totschlag im Affekt, Mord aus Lust und Leidenschaft, Folter, Vergewaltigung handelt oder ob der Vorwurf des Kindesmissbrauchs den Tatsachen entspricht.
Das heißt zu deutsch: Ich bin grundsätzlich nicht für BESTRAFUNG, weil dieser Begriff für mich immer einen Hauch von RACHE impliziert. Daher bevorzuge ich die SANKTION, die mich eher an HEILUNG erinnert.

Und meine religiöse Überzeugung (Satanismus :D) sagt mir: Das Leben hät für jeden seine Sanktionen bereit, auch wenn er der irdischen Rechtssprechung entkommt.

Das Recht auf Angst für den Gewaltverbrecher nehme ich daher, weil ich glaube, ohne diese Konfrontation mit der Angst kann er nie in einen Konflikt mit seinem Gewissen geraten.



Also ich könnt mir vorstellen dass man sich an einem Täter rächt wenn man dessen Opfer war und das nach wahrscheinlich sehr langer Zeit, bis man als Opfer die Kraft dazu hat

Als Angehöriger, wie schon beschrieben - bei der Mutter (ich glaub das Mädchen hiess Anna) im Gerichtssaal - glaube ich eher das es sich um eine Handlung (Affekt) aus reinem Schmerz handelt...
 
Die neuen Paragraphen von 2123 besagen:


  1. Der Gewaltverbrecher hat das Recht, die selbe Angst zu erfahren, die er bei seinem/n Opfer/n hervorgerufen hat und fachmedizinisch betreut durch diese Angst geführt zu werden, um dann gegebenenfalls die geschlossene Anstalt als gesunder Mensch wieder zu verlassen. Dieses Recht hat er sich durch seine Tat erworben.
  2. Sollte es sich jedoch um einen unbekehrbaren Psychopathen handeln, der nicht in der Lage ist, sein Recht auf Angst wahrzunehmen, so verbleibt ihm das Recht auf fachgerechte, gegebenenfalls lebenslange Verwahrung in der geschlossenen Anstalt. Urteile wie 5xLebenslänglich sind mir aber auch wieder zu esoterisch.
  3. Ein Recht auf Todesstrafe hat der Mörder dennoch nicht, denn das ist zu einfach und auch nichts anderes als Mord.
  4. Allerdings liegt es am Richter, den Anwälten, den Fachmedizinern und an den Geschworenen, zu differenzieren, ob es sich um fahrlässige Tötung, Totschlag im Affekt, Mord aus Lust und Leidenschaft, Folter, Vergewaltigung handelt oder ob der Vorwurf des Kindesmissbrauchs den Tatsachen entspricht.
:thumbup:

Ich mag Utopien :D
 
Wenn ich jemanden ermorde, verprügle oder vergewaltige handle ich nicht mehr vernünftig. Nun gibt es so eine Regel oder Bestimmung wonach ich, als Täter, einem Gericht vorgeführt werde. Dieses Gericht entscheidet aufgrund der Tat mit welcher Strafe ich zu rechnen habe, dabei wird berücksichtigt ob ich Ersttäter, Wiederholungstäter bin und wie ich zu der Tat stehe. Das heisst ein Richter der mit dem Opfer gar nichts zu tun hatte legt mir eine Strafe oder sogar den Freispruch auf.
Ich muss ehrlich gestehen wenn ich einem Vater und Mutter ein Kind entführt, gefoltert und getötet habe, möchte ich lieber von den Eltern (hin)gerichtet werden, denn es wäre eigentlich ihre Entscheidung und nicht die einer Justiz die noch blinder ist als ein Maulwurf.
Wer jemanden anderen schadet, ohne dafür die Verantwortung zu übernehmen braucht auf Menschenrechte nicht zu hoffen, und es ist nunmal so das jeder Mensche gefährlich werden kann, Bremsmechanismus hin oder her.
 
Zitat: Da stimme ich Ihnen durchaus zu. Genauso steht bei einem Baum die gerade, orthogonal zum Erdboden verlaufende Wuchsrichtung schon fest, bevor dieser anfängt, in die Höhe zu wachsen. Dennoch können äußere Einflüsse wie z. B. der Wind, den Baum dann doch in eine etwas andere Richtung wachsen lassen. Genauso muß man sich das bei der Entwicklung der menschlichen Geschlechtlichkeit vorstellen: Von Natur aus ist der Mensch zum Gesunden angelegt, also dazu, mit einem Menschen anderen Geschlechts wiederum Kinder zu zeugen und die Gattung zu erhalten. Dennoch können Einflüsse in der Entwicklungszeit diese normale, gesunde Anlage im Menschen überlagern und ihn in eine andere Richtung führen. Zu diesen abberativen Einflüssen nun hat Krafft-Ebing eben die im Übermaß betriebene Selbstbefriedigung während der Entwicklungszeit gezählt, eine These, die durchaus etwas für sich hat, gelten doch Menschen, die vom vielen Onanieren nicht weg kommen, allgemein als „unmännlich“.



Homosexualität wird heute auch nicht mehr als Krankheit angesehen.
Ob es eine evolutionäre Strategie ist (immerhin kommt es auch bei Tieren vor)
, einen biologischen Sinn hat, kann ich auch nicht sagen, aber schädlich ist es für die Beteiligten ja nicht, und auch nichts unnatürliches (=nicht in der Natur vorkommendes).
Sexualität dient ja nicht bloss der Arterhaltung innerhalb der menschlichen Gesellschaft. Daher fällt dahingehend Homosexualität nicht wirklich heraus.

Zitat:Unter gestandenen Männern, vor allem im Pöbel, gilt „schwul“ nicht umsonst als Verbalinjurie. Es werden die Männer verachtet, deren Männlichkeit unterdurchschnittlich entwickelt ist. Homosexuelle sind nun Männer mit der am meisten abgeschwächten männlichen Geschlechtsausprägung und werden dementsprechend am meisten verachtet. Da nun zugleich auch „Wichser“ verachtet werden, so liegt die Annahme mehr als nahe, daß sich die männliche Verachtung in beiden Fällen auf denselben Männertypus bezieht. –



Bei den Beleidigungen spielt wohl Abgrenzung nach "unten" (hier: auf der Männlichkeitsskala) eine Rolle, so wie sich der Adel versucht hat vom Volk abzuheben (auf der Wohlstandsskala). Dazu kommen gesellschaftliche und religiöse Wertevorstellungen, Ekel sowie Angst vor dem Schwulen (und dessen Avancen), Angst vor Ansehensverlust (Verdacht selbst homosexuell zu sein) wenn man sich mit ihm abgibt oder Angst vor der eigenen unterdrückten Bisexualität oder gar Homosexualität. Zusätzlich gilt wohl auch eine Art Hackordnung und der Homosexuelle steht bei der Männlichkeit eben unten, so wie der Übergewichtige mit seinem Gewicht aufgezogen wird. Sind jetzt die Gründe die mir einfallen. Müssen nicht alle zutreffen. Wurde ja selbst früher teilweise für schwul gehalten (oder zumindest derart gehänselt), auch wenn ich es nicht war. Das lag daran, dass ich klein (eigentlich bloss spät in der Pubertät) und unsportlich war, Angst vor Frauen hatte, wenig selbstbewusst auftrat und von meiner Mutter blöde Frisuren verpasst bekam u.a.

Die Anmerkungen zu "Wichser" halte ich für völlig unzutreffend. Auch wenn der Begriff als Schimpfwort gebraucht wird, gilt bei männlichen Jugendlichen gerade derjenige als uncool der das nicht macht, oder sich dafür schämt. Wenn negativ gebraucht spielt das nur darauf an, dass jemand keine Freundin hat und deshalb selbst Hand anlegen muss. Also ganz klar nein, es bezieht sich nicht auf den gleichen Typus.

Zitat:Nein, eben nicht. Ich selbst zum Beispiel habe mich auf einer harmlosen Seite, namentlich einem Hundehasserforum angemeldet und dort ganz unschuldig einen Link eines anderen Schreibers angeklickt (es ging um die Opfer von Hundebissen), der auf die Seite „The YNC“ führte. Diese Seite ist ungemein leicht zu finden, man muß das nur bei Google eingeben und landet dort prompt mit dem ersten Treffer. Klickt man da drauf, gelangt man sofort zu Startseite, auf welcher man sofort sieht, in welche Richtung es geht.


Manche würden eine Hundehasserseite nun gar nicht als harmlos ansehen. Und obwohl ich kein Hundehalter bin finde ich solche Seiten jetzt auch komplett unnötig, und das Klientel dort... Ich nehme mal an der Link hat jemandem dann Bilder von Leuten gezeigt, die von Hunden angegriffen wurden , was wohl die Absicht hatte in der Funktion eines Schockers gegen Hunde und Hundehalter zu hetzen (nicht unähnlich den Veganer-Spots gegen Fleischkonsum) . Aber wo ist da jetzt die Pornographie gewesen?
Bist ja ein komischer Kauz:rolleyes:

Zitat:Ja, das ist das Ideal, doch machen wir uns nichts vor, die meisten Männer sehen sich zumindest Sexfilme und Pornos, nicht wenige auch Hardcorepornos und einige gar „Bluthardcorepornoseiten“ an. Wichtig ist aus meiner Sicht vor allem, daß man die Jugend vor letzteren beschützt, diese sind zweifellos die gefährlichsten.

Ich weiß ja nicht, kann ja sein, dass auf dieser Hundehasserseite (da tummeln sich bestimmt auch kranke Leute) irgend ein
gestörter Troll unterwegs war, der wirklich auf solche Seiten verlinkt hat (selbst wenn es nur gestellt war) aber das macht wirklich einen verschwindenden Teil der Pornographie aus. Bloss weil dir jetzt sowas untergekommen ist (ganz schlau werde ich daraus nicht) heisst das nicht, dass sowas irgendwie verbreitet wäre. Hundehasser-Seite?! Früher gebissen worden?! Mir passt es ja auch nicht wenn große Hunde nicht an der Leine geführt werden, aber man kann es auch übertreiben.
 
Du widersprichst dir selbst.
Genau deshalb ist Selbstjustiz ja auch verboten, und man nennt es auch dann noch Mord, wenn man ein Motiv hatte, dass irgendwo nachvollziehbar ist. Und so extrem (im Sinne von konstruiert) sind die "Extremfälle" doch nicht.

Worin widerspreche ich mir selbst ?

Jemanden zu ermorden ist etwas anderes als einen von Gericht verurteilten Verbrecher hinzurichten , das ist der Kernpunkt meiner Aussage .



Täter beleidigt und schikaniert oder stalkt Opfer.
Täter fügt dem Opfer Schaden zu (Diebstahl, Betrug, Ehebruch)

Wo willst du denn die Grenze ziehen?

Was bringt es dir wenn du das ganze widerhohlst , das ist eben Kaffee mit Birnen vergleichen.


Wir können es immer mehr eingrenzen.
Ok, stehlen? Nicht so schlimm. Kein unwertes Monster, dass sein Leben verwirkt hat.
Wie sieht es aus, wenn deine Tochter vom "Freund" verprügelt wird,
oder sie dazu nötigt auf den Strich zu gehen ( solche Typen sind da ja kreativ)?

Denkst du im ernst ich äußere mich jetzt zu jeder kranken oder nicht kranken Tat die dir einfällt ?
Du kommst von 1 ins tausendste .
Ein Mörder vorallem brutale und bestialische Mörder haben kein Recht auf menschenrechte .Punkt . Das ist meine Sicht der Dinge.

Ich will dir deine so "klaren Grenzen" zwischen Monstern und Menschen, gerechter Tötung und Mord, Verantwortung und Verursachung ein wenig
einweichen, darauf will ich hinaus, da du das ja fragst.

Was du nicht schaffen wirst . Ich stehe im Leben und habe und mache meine Erfahrungen .



Ich sagte:"Wenn ein Justizsystem sich auf die Stufe derer begibt, über die es richten will, verliert es jede Legitimität. (siehe auch was Fist geschrieben hat)
Wenn eine Begegnung mit einem sogenannten Monster reicht uns selbst zum Monster zu machen, dann gibt es für die Zivilisation wenig Hoffnung.

Falsch , es begibt sich nicht auf die Stufe derer über die gerichtet wird .
Ich widerhohle mich wenn ich sage : Ein Gericht mordet nicht es richtet .
Und das auf Grundlage von Beweisen es versucht den Tathergang zu rekonstruieren . Während Mörder aus diversen Gründen töten zu denen unter anderem auch die Lust gehört .

Ich kann dir ehrlich nicht sagen, was ich dann tun würde oder könnte, aber
was ich sagen kann ist, dass mit Rache und Vergeltung keine zivilisierte Gesellschaft zu machen ist.

Der Eckpfeiler einer zivilisierten Gesellschaft ist doch nicht der Umgang mit Psychopathen und Mördern . :rolleyes:

Und weißt du wieviel von außen und wieviel von innen kommt, und wieweit man das überhaupt unterscheiden kann? Kann man dann wirklich jede Verantwortung einerseits abwälzen und andererseits feststellen, dass das sogenannte Monster komplett selbst dafür verantwortlich ist."

ich kann es wissen ja und nachempfinden .


Bevor du dich beschwerst, in meiner Rechtsvorstellung spielt Schuld nicht die entscheidende Rolle, sondern die Gefahr für die Gesellschaft.

Genau darin liegt der Fehler wie kannst du die Gesellschaft schützen wollen wenn die Mörder nur weggesperrt werden würden ?
Die kommen ja irgendwann mal ja alle Frei wie es auch jetzt der Fall ist .
vergewaltiger Kinderschänder die gehen alle irgendwann nach 3 - 15 Jahren
nachhause .Willst du die Verantwortung dafür tragen wenn auch nur einer davon rückfällig wird ?

Darum geht es nicht. Wenn man Barbarei verhindern will, darf man nicht barbarische Strafen aussprechen. Ich könnte mit dem gleichen Ansatz Prügelstrafen für Gewalttäter anordnen, Vergewaltigung eines Vergewaltigers.
Die gleiche Ebene wie "Töten eines Mörders".

Wer definiert was Barbarisch ist ?
Und es ist nicht die gleiche ebene wenn du vergewaltigen willst ?
wer sollte denn der ausführende Vergewaltiger sein ?
Und ja genauer überlegt , ich wäre dafür Prügler und Vergewaltiger
eien Woche mit mir einzusperren , ich erhalte natürlich Straffreiheit .
Du kannst mir glauben nach dieser Woche sind die Täter geheilt .


Und wie kommt es dann, dass bei schweren Straftätern häufig schwere psychische Krankheiten festgestellt werden?

Und Mörder treffen eine Entscheidung die offensichtlich die Falsche war / ist.


Wenn es so ist, dass lediglich ein Ereignis oder mehrere im Leben eines Mörders ihn dazu gemacht haben, war es dann eher das Ereignis, oder er selbst?

Es war die Entscheidung , und die wird von den Bremsmechanismen beeinflusst .

Ich bin überhaupt sehr skeptisch was den freien Willen betrifft (lese Schopenhauer u.a.) Aber wie mehrfach betont, das spielt keine Rolle in meiner Rechtsvorstellung.

Ja ich habe auch so einiges mehrfach betont . :D


Das kann sich jeder bestimmt leisten:rolleyes:
So ein Stalker kann die Hölle sein (habe da ja schon einiges gelesen)
Ich sage nicht: Los, knall ihn ab.
Ich sage bloss, dass ich mir nicht mehr sicher wäre ob das eine nachvollziehbare Handlung ist (ähnlich dem Erschiessen des Sexualmörders durch die Mutter) oder doch eher ein Mord aus niedrigen Motiven.

Ich mir schon .



Aha, ok, dann reduzieren wir mal die Gewaltanwendung des Vaters.
Angenommen er macht es nicht vollkommen grundlos und ständig, sondern nur
wenn der Sohn irgendwas "falsch" macht. Wann sind wir dort angekommen,
wo der Sohn für dich zum Mörder wird?

Es gibt keinen Grund ! für Prügel .

Es gibt keine klare Linie... Ok, er schiebt dir Kinderpornographie unter und macht das so geschickt, dass es eben nicht auffliegt ( da gab es so einen Fall schon mal in den USA glaube ich).Frau trennt sich von dir, restliche Freunde wollen auch nichts mehr mit dir zu tun haben und den Job bist du wie gesagt auch los.

Natürlich gibt es eine klare Linie und auf deine Konstruktionen lasse ich mich nicht mehr ein , wenn jemandem Kinderpornographie untergeschoben wird muss er sich dementsprechend wehren . Wenn sich meine Frau in so einer
Situation von mir trennt dann wahrscheinlich zurecht .


In Ordnung. Dann folgendes: Du bist Arbeiter in einer Fabrik, wirst sehr schlecht (bei weitem nicht angemessen) bezahlt, du kannst deinen Kindern keine Ausbildung/Schule bezahlen (der Ort muss nicht Deutschland sein, hier geht ja vieles doch noch). Eigentlich ist auch sonst alles mies. Genug zu essen ist gerade so irgendwie da, aber mehr auch nicht. Du raubst ihn aus, bringst ihn dabei um, und erreichst dadurch ein besseres Leben für die Familie.

Was bringt es dir wenn du die Fälle immer und immer wieder änderst ?
Du kannst mich nicht in eien Ecke treiben während ich eine klare Linie fahre
änderst du die Gegebenheiten immer und immer wieder das geht so nicht .
DU kannst nicht etwas solange ändern bis das Ergebnis dir genehm ist .
:rolleyes:

1x gehe ich noch darauf ein , ich darf selbst dann nicht morden denn das wäre dann Neid . Will ich eine angemessene Bezahlung muss ich dementsprechendes Wissen vorweisen können.
Lebe ich ein "mieses Leben so bin ich trotzdem für mich und meine Taten verantwortlich . Davon kann mich niemand entbinden.

Sehe das aus guten Gründen anders, wie beschrieben.

Deine Gründe sind nicht "gut vorallem wenn du die Gegebenheiten immer und immer wieder aufs neue änderst.

Wie gesagt: Ein Toter kann u.a. keine Berufung mehr einlegen, sofern neue Beweise auftauchen.

Und wieoft soll ich dir noch erklären das Gerichte nicht unfehlbar sind
insbesondere in früheren Zeiten ? und das die Ermittlungsmethoden verbessert werden und das laufend ?


In Hikaris Thread ging es um Todesstrafe. Einen Sexualmörder würde ich auch nicht mehr freilassen. Dadurch wird die Todesstrafe aber auch nicht richtiger.


Was sie aber dennoch haben die Chance auf Freilassung .


Am besten alle aufhängen, erschiessen, vierteilen, verbrennen, ertränken und das alles gleichzeitig, oder wie wäre es mit einer Steinigung (da kann dann jeder mitmachen):rolleyes:?! Und die Sozialarbeiterin noch gleich mit?

Nun jetzt wirst du Theatralisch .



Was die Mutter betrifft, wird mir aus dem Text nicht ganz klar, ob sie nicht eher viel mehr Opfer war als Täterin. Bestimmte Menschen sind nicht in der Lage gegen einen Haustyrannen aufzustehen, oder/und psychisch derart krank und traumatisiert, dass sie nicht realisieren was da eigentlich läuft.
Jedenfalls weiß ich da zu wenig.

Mütter die soetwas nicht mitbekommen oder nicht in der Lage gewesen sein wollen es mitzubekommen sind niemals Opfer sondern auch - Täter.
 
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