In Österreich gibt es kein Gesetz, das Mobbing grundsätzlich verbietet. Mobbing per se ist kein Straftatbestand. Mobbingexperten und Betroffene fordern ein eigenes Mobbinggesetz zum Schutz von Arbeitnehmern.
Ein Schutz gegen Mobbing kann sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (ABGB §1157 und § 18 AngG) ergeben. Mobbingopfer können die Unterlassung des Arbeitgebers, den Fürsorgepflichen ihnen gegenüber nachzukommen, einklagen. Kommt der Arbeitgeber seinen Pflichten gegenüber dem erfolgreichen Kläger nicht sofort nach, kann das Urteil exekutiert werden. Mobbing kann Tatbestände, die gegen das Gleichbehandlungsgesetz oder das Strafgesetz verstoßen, erfüllen. Daraus können sich in bestimmten Fällen Schadensersatzansprüche oder Strafen für die Täter ableiten
Deutschland [Bearbeiten]Mobbing am Arbeitsplatz ist in der Bundesrepublik Deutschland kein Straftatbestand. Einzelne Mobbinghandlungen sind jedoch strafbar und können auch zur Anzeige gebracht werden. So könnte es sich bei Mobbing etwa um den Straftatbestand der Körperverletzung handeln. Allerdings können auch eine Reihe von Handlungen, die, separat gesehen, unbeachtlich erscheinen, insgesamt gesehen Mobbing mit rechtlichen Konsequenzen bedeuten (Dauertatbestand).[3] Problematisch ist jedoch immer der konkrete Nachweis des Mobbings, da die Mobber versuchen, ihre Handlungen zu verschleiern. Im Falle eines Strafverfahrens werden viele Mobber daher nicht verurteilt und können danach ungestört weiter mobben.
Aus Wikipedia
LG
Ein Schutz gegen Mobbing kann sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (ABGB §1157 und § 18 AngG) ergeben. Mobbingopfer können die Unterlassung des Arbeitgebers, den Fürsorgepflichen ihnen gegenüber nachzukommen, einklagen. Kommt der Arbeitgeber seinen Pflichten gegenüber dem erfolgreichen Kläger nicht sofort nach, kann das Urteil exekutiert werden. Mobbing kann Tatbestände, die gegen das Gleichbehandlungsgesetz oder das Strafgesetz verstoßen, erfüllen. Daraus können sich in bestimmten Fällen Schadensersatzansprüche oder Strafen für die Täter ableiten
Deutschland [Bearbeiten]Mobbing am Arbeitsplatz ist in der Bundesrepublik Deutschland kein Straftatbestand. Einzelne Mobbinghandlungen sind jedoch strafbar und können auch zur Anzeige gebracht werden. So könnte es sich bei Mobbing etwa um den Straftatbestand der Körperverletzung handeln. Allerdings können auch eine Reihe von Handlungen, die, separat gesehen, unbeachtlich erscheinen, insgesamt gesehen Mobbing mit rechtlichen Konsequenzen bedeuten (Dauertatbestand).[3] Problematisch ist jedoch immer der konkrete Nachweis des Mobbings, da die Mobber versuchen, ihre Handlungen zu verschleiern. Im Falle eines Strafverfahrens werden viele Mobber daher nicht verurteilt und können danach ungestört weiter mobben.
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