Mieter Vermieter

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@Dirtsa:

Dein vorstehendes Zitat in Deinem Post Nr. 27 hatte ich vorher auch schon gelesen, also nicht - wie Du scheinbar angenommen hast - überlesen.

Meine gleichwohl gestellte Frage:
Und benenne bitte noch mal den genauen Fragewortlaut Deiner Frage bei Deiner Ziehung der 36 Karten.
hat nichtsdestotrotz ihren Sinn, weil ich aus Deinem Zitat nicht wirklich erkennen kann, aus welcher personenbezogenen Perspektive Du die Frage gestellt hast.

Bei Deiner - für mich nicht genau genug wiedergegebenen - Fragenumschreibung halte ich es zumindest nicht für ausgeschlossen, dass Du nicht Dich, sondern diese Frau zum Hauptbestandteil Deiner Frage gemacht haben könntest, was dann jedoch die Konsequenz haben könnte, dass die Dame (29) im Kartenblatt nicht Dich darstellt, sondern stattdessen vielmehr die besagte Frau, was sich damit auch erheblich auf die weitere Deutung auswirken würde.

Übrigens hatte ich Dir auch noch eine zweite Frage gestellt:
Und - war diese verständlich genug für Dich geschrieb
Immerhin habe ich viel Zeit in meine Erklärung für Dich investiert, da Du ja mehrfach nach entsprechenden Erklärungen gefragt hattest.

Ein wenig informativer könntest Du da aus meiner Sicht schon sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie wird es für mich ausgehen, zieht diese Mieterin in Frieden aus, ohne weiteren Stress zu machen oder was zu beschädigen?

die Erklärung war sehr deutlich und gut nochmal Danke @Tugendengel
 
Ja die hab ich schon, doch ist es eben immer besser einen Mietgegenstand der gerade mal 6Monate benützt wurde, (alles neu) nicht renovieren zu müssen, denn wenn ich den Parkettboden abschleifen muss oder die Küche beschädigt ist, dann reicht die Kaution nicht aus. Sie hat auch einen um einen Termin zur Übergabe gefragt und um die Rückstellung der Kaution, da habe ich eingewilligt, wenn alles sauber und nichts beschädigt ist. Ich bin nicht eine Wohnbaugenossenschaft sondern lediglich ein privater Vermieter. Wenn man sehr viel Geld und Herzblut in eine Wohnung gesteckt hat, tut es umso mehr weh einen drinnen zu haben der vielleicht nicht sorgfältig mit der Einrichtung umgeht. Küche Bad sind komplett neu.
 
Ja die hab ich schon, doch ist es eben immer besser einen Mietgegenstand der gerade mal 6Monate benützt wurde, (alles neu) nicht renovieren zu müssen, denn wenn ich den Parkettboden abschleifen muss oder die Küche beschädigt ist, dann reicht die Kaution nicht aus. Sie hat auch einen um einen Termin zur Übergabe gefragt und um die Rückstellung der Kaution, da habe ich eingewilligt, wenn alles sauber und nichts beschädigt ist. Ich bin nicht eine Wohnbaugenossenschaft sondern lediglich ein privater Vermieter. Wenn man sehr viel Geld und Herzblut in eine Wohnung gesteckt hat, tut es umso mehr weh einen drinnen zu haben der vielleicht nicht sorgfältig mit der Einrichtung umgeht. Küche Bad sind komplett neu.
@Dirtsa Ich war selbst ca. 25 Jahre Vermieter.
Beim Termin zur Wohnungsübergabe muss ein Übergabeprotokoll erstellt werden ,darin werden etwaige Beschädigungen aufgenommen.Danach musst du ihr,schriftlich, minimum 14 Tage Zeit geben die Beschädigungen zu beheben.Ist die Wohnung danach in Ordnung,kann du einen Teil der Kaution für etwaige Nebenkostenabrechnungen einbehalten.Den Rest musst du ihr aushändigen.Ist die Wohnung bei Übergabe nicht in Ordnung darfst du die Kaution behalten und die Mehrkosten über den Weg der Schadenersatzforderung einklagen.Das ALLES sollte schriftlich mit Nachweis erfolgen.
Viel Glück
 
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@Dirtsa Ich war selbst ca. 25 Jahre Vermieter.
Beim Termin zur Wohnungsübergabe muss ein Übergabeprotokoll erstellt werden ,darin werden etwaige Beschädigungen aufgenommen.Danach musst du ihr,schriftlich, minimum 14 Tage Zeit geben die Beschädigungen zu beheben.Ist die Wohnung danach in Ordnung,kann du einen Teil der Kaution für etwaige Nebenkostenabrechnungen einbehalten.Den Rest musst du ihr aushändigen.Ist die Wohnung bei Übergabe nicht in Ordnung darfst du die Kaution behalten und die Mehrkosten über den Weg der Schadenersatzforderung einklagen.Das ALLES sollte schriftlich mit Nachweis erfolgen.
Viel Glück
@Dirtsa Noch ein Nachtrag zu etwaigen Beschädigungen solltest du im Netz mal unter Schönheitsreparaturen bei Auszug schauen.
Z.B. Farbe an den Wänden bei Auszug.Hat sie die Wände beispielsweise in Pastelltönen gestrichen ,dann hast du keinerlei Anspruch auf Beseitigung.Sind die allerdings in z.b. Dunkelrot gestrichen dann schon.
Hinzu kommt das durch die kurze Mietdauer(6 Mon.) so ziemlich deinerseits überhaupt kein Anspruch auf eventueller Renovierung deiner Mieterin sein kann.
 
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