Sirya
Mitglied
Die Richtlinien der Krankenkassen hinsichtlich der Zuschüsse für Psychotherapie müßten unabhängig davon sein, ob sich der Patient in einer Klein- oder Großstadt befindet.
Mir ging es aber um die grundsätzliche Abklärung, ob wir uns dahingehend einigen können, daß Psychotherapie eben NICHT immer ausschließlich Verabreichung von Medikamenten ist. Daß diese medikamentöse Ruhigstellung eine Notmaßnahme sein soll und nicht die Regel. Denn ich habe den Eindruck, daß du mit Psychotherapie tatsächlich hauptsächlich medikamentöse Ruhigstellung assoziierst. Diese Art von Therapie kann ja aber nicht gemeint sein, wenn es darum geht, Wechselwirkung zwischen Therapie und Meditation zu finden. Wer betäubt wurde, kann ja nicht meditieren...
Anerkennst du beispielsweise eine Gesprächstherapie ohne Medikamente als gültige Form der Therapie?
Die Richtlinien sicher. Aber ob sie auch befolgt werden? Ich glaube nicht, daß du solche Menschen kennst, von denen ich spreche. Nein, wer betäubt wurde, kann nicht meditieren.
Zum Rest waren wir uns bereits einig. Denn ich sagte ja schon irgendwo, daß es Neuerungen gibt, Fortschritt, auch in der Psychotherapie.