Wieder-gut-machung wäre, die Tat ungeschehen zu machen. Und das geht nicht. Also kann eine Tat durch nichts wieder-gut-gemacht werden.
Man hebt einen erlebten Schmerz und Erniedrigung nicht auf, indem man dem Täter das gleiche zufügt. Und niemandem geht es besser, wenn er anderen die gleiche negative Erfahrung wünscht. "Müssen" muss keiner, doch hilft es jedem "Vergeber" persönlich, wenn er sich in Vergebung übt. Ich kann nur das vergeben, was ich anklage und beim Namen nenne. Das ist sehr wichtig.
Zum Loslassen bekam ich vor ein paar Tagen eine andere Mitteilung, was Wünsche betrifft: Auch Wünsche muss man loslassen, damit sie gesehen werden.