Hallo Andrea,
da ist mir noch ein Umstand eingefallen, der die ganze Sache ein wenig kompliziert machen könnte ... ich weiß nicht, ob das heute immer noch so ist ... jedenfalls war es früher so, dass die Kundalini-Yoga-Lehrer 'mit Zertifikat' sich verpflichten mussten, 15% ihrer späteren Einnahmen abzuführen (nicht an das Finanzamt, sondern (wenn ich das recht erinnere) an den internationalen Dachverband IKYTA) ... wie bereits gesagt ... 15 % der Einnahmen (nicht des Gewinnes) ...
auf jeden Fall ist es ratsam, dass du dich vor Abschluss irgendeines Ausbildugnsvertrages erkundigst (wo immer du die Ausbildung auch machst), ob du damit Verpflichtungen für den Fall eingehst, dass du mit deinem späteren Unterricht Einnahmen erzielst ...
artor
da ist mir noch ein Umstand eingefallen, der die ganze Sache ein wenig kompliziert machen könnte ... ich weiß nicht, ob das heute immer noch so ist ... jedenfalls war es früher so, dass die Kundalini-Yoga-Lehrer 'mit Zertifikat' sich verpflichten mussten, 15% ihrer späteren Einnahmen abzuführen (nicht an das Finanzamt, sondern (wenn ich das recht erinnere) an den internationalen Dachverband IKYTA) ... wie bereits gesagt ... 15 % der Einnahmen (nicht des Gewinnes) ...
auf jeden Fall ist es ratsam, dass du dich vor Abschluss irgendeines Ausbildugnsvertrages erkundigst (wo immer du die Ausbildung auch machst), ob du damit Verpflichtungen für den Fall eingehst, dass du mit deinem späteren Unterricht Einnahmen erzielst ...
artor
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