S
SYS41952
Guest
Dann gibt es doch im Grunde nur 2 Möglichkeiten,der Regelverstoß wurde entweder
bewusst oder unbewusst gemacht.Wenn er bewusst gemacht wurde,kann man davon
ausgehen,das derjenige,aus seiner Perspektive,gute Argumente für sein Handeln hatte.
Oder es wurde unbewusst gemacht und dann könnte man sich streiten,ob er überhaupt
eine Form von Schuld hat, für die er sich ent-schuldigen könnte.Denn bevor sich jemand
ent-schuldigen kann,muss er sich erst mal der Schuld bewusst sein.Das sehe ich aber in beiden Fällen nicht gegeben.
bewusst oder unbewusst gemacht.Wenn er bewusst gemacht wurde,kann man davon
ausgehen,das derjenige,aus seiner Perspektive,gute Argumente für sein Handeln hatte.
Oder es wurde unbewusst gemacht und dann könnte man sich streiten,ob er überhaupt
eine Form von Schuld hat, für die er sich ent-schuldigen könnte.Denn bevor sich jemand
ent-schuldigen kann,muss er sich erst mal der Schuld bewusst sein.Das sehe ich aber in beiden Fällen nicht gegeben.