Kölner Landgericht urteilt: Religiöse Beschneidung ist Körperverletzung

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...... und eine Körperverletzung, die nicht als Körperverletzung im Endeffekt geahndet wird, kann formal rechtlich keine Körperverletzung sein.


Sie kann jetzt aber geahndet werden. Jetzt gibt es ein Urteil, worauf man sich auch beziehen kann im Zweifelsfall, und die Ärzte wissen Bescheid.


Da können die Politiker ruhig sagen, daß man ein Gesetz erlassen will, um die Beschneidung zuzulassen, aber das geht sicher nicht durch, weil es gegen das Grundgesetz verstößt.

Einer Person ein Körperteil abzuschneiden ohne medizinischen Grund und gegen ihren Willen ist nun mal Körperverletzung.
 
Darauf gehe ich nicht ein. Über ungelegte Eier spreche ich nicht gerne.

das ist mir schon klar, daher explizit für dich:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/103/1710331.pdf

in vollem Umfange, vieles darin, was ich auch hier geschrieben habe.

z.B. keine Vermischung mit der Verstümmelung von Mädchen und auch keine Möglichkeit zu weiteren, schlimmeren religiösen Brauchtümern.

Und nochmals, man kann denken wie man will über Beschneidung von männlichen Wesen, nur, wir sind nur Deutschland und nicht die Welt.
 
Sie kann jetzt aber geahndet werden. Jetzt gibt es ein Urteil, worauf man sich auch beziehen kann im Zweifelsfall, und die Ärzte wissen Bescheid.

Vorrübergehend, damit hättest du Recht, siehe aber mein vorgenanntes Posting. Die Vorgaben sind schon klar und eindeutig.

ob nun die Bundesregierung schon eingeknickt ist vor den großen Religionen, wäre ein anderes Thema. Könnte man genauso kontrovers führen.
 
Vorrübergehend, damit hättest du Recht, siehe aber mein vorgenanntes Posting. Die Vorgaben sind schon klar und eindeutig.

ob nun die Bundesregierung schon eingeknickt ist vor den großen Religionen, wäre ein anderes Thema. Könnte man genauso kontrovers führen.

Klar wird die Bundesregierung, bei der deutschen Vergangenheit, vor dem Zentralrat der Juden einknicken. Ist in DE nun mal so.

Allerdings, ob das BVG dann auch einknickt, ist eine ganz andere Geschichte. Und egal, wie ein Gesetz zur Beschneidung aussehen wird: Das Gesetz landet vor dem BVG.
 
Klar wird die Bundesregierung, bei der deutschen Vergangenheit, vor dem Zentralrat der Juden einknicken. Ist in DE nun mal so.

Allerdings, ob das BVG dann auch einknickt, ist eine ganz andere Geschichte. Und egal, wie ein Gesetz zur Beschneidung aussehen wird: Das Gesetz landet vor dem BVG.

Sehe ich ähnlich und die Politiker wahrscheinlich auch. Da wäre es besser direkt ein konsistentes Gesetz zu gestalten, anstatt sich zum Affen zu machen.
 
Klar wird die Bundesregierung, bei der deutschen Vergangenheit, vor dem Zentralrat der Juden einknicken. Ist in DE nun mal so.

Allerdings, ob das BVG dann auch einknickt, ist eine ganz andere Geschichte. Und egal, wie ein Gesetz zur Beschneidung aussehen wird: Das Gesetz landet vor dem BVG.

Das ist die Frage, die wir alle abwarten müssen. Genauso, wie das jetzige Urteil nicht den Bestand hat, weil eben der Doc vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen wurde. So muss man es sehen.

Obwohl die Körperverletzung nicht in Abrede gestellt wurde.

Daher ...... nichts halbes und nichts ganzes
 
Das ist die Frage, die wir alle abwarten müssen. Genauso, wie das jetzige Urteil nicht den Bestand hat, weil eben der Doc vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen wurde. So muss man es sehen.

Obwohl die Körperverletzung nicht in Abrede gestellt wurde.

Daher ...... nichts halbes und nichts ganzes

Für mich ist einfach eine spannende Geschichte. Die Richter vom LG Köln hätten es sehr viel leichter machen können. Und ein Urteil fällen, welches nicht aufgefallen wäre.

Aber, anscheinend gibt es unter den Juristen Strömungen, die eben eine religiöse Beschneidung als Körperverletzung einordnen.

Und wie man jetzt an der öffentlichen Diskussion sieht, ist in dieser Sache eben Entscheidungsbedarf. Wie immer die Entscheidung eben auch sehen wird.

Was man aber jetzt schon feststellen kann, dass, juristisch, das Kindeswohl mehr Gewicht kriegt.

Und das finde ich ermutigend.
 
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das ist mir schon klar, daher explizit für dich:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/103/1710331.pdf

in vollem Umfange, vieles darin, was ich auch hier geschrieben habe.

z.B. keine Vermischung mit der Verstümmelung von Mädchen und auch keine Möglichkeit zu weiteren, schlimmeren religiösen Brauchtümern.

Und nochmals, man kann denken wie man will über Beschneidung von männlichen Wesen, nur, wir sind nur Deutschland und nicht die Welt.


Das wird nicht durchgehen, ist von so vielen Seiten her angreifbar und wiederlegbar, und widerspricht noch immer dem Grundgesetz auf körperliche Unversehrtheit, das hat keine Chance, solange man dem Grundgesetz einen höheren Rang einräumt als den Wünschen von Religionsverbänden.

Räumt man den Religionsverbänden einen höheren Rang ein, dann haben sie schon einen Fuß in der Tür und das Grundgesetz degradiert, dann wird es auch zu anderen Dingen kommen, und welchen Einfluß das auf die Rechtsprechung überhaupt hat, kann keiner sagen, wenn das Delikt "Körperverletzung" Einschränkungen bekommt, wird es vielleicht immer mehr ausgehöhlt, der Körper bekommt Zonen, wo Verletzungen erlaubt sind und es entsteht Rechtsunsicherheit.

Ich sehe schon den Fall vor Gericht, wo sich zwei Eltern scheiden haben lassen und einer der beiden, religiös, hat das Kind beschneiden lassen, und der/die wird deswegen verklagt. Oder ein Teil klagt bei Gericht, daß das Kind beschnitten wird weil es zur Erziehung gehört und der andere ist dagegen, weil es Körperverletzung ist. :rolleyes:
 
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