Kölner Landgericht urteilt: Religiöse Beschneidung ist Körperverletzung

Nein, genau so war das Urteil des LG Köln eben nicht.
Sondern, es ging um die Abwägung zweier Grundrechte:

Einmal die Religionsfreiheit.
Und dann das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Und es ging um die Frage, was denn ist, wenn eines dieser Grundrechte in ein anderes eingreift und dieses beschränkt?

In diesem Fall eben um die Frage, darf durch einen religiösen Ritus das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden.

Die Richter haben entschieden, dass die Religionsfreiheit eben am Recht auf körperliche Unversehrtheit endet.

Übrigens, beides sind Menschenrechte. Und stehen in der Menschenrechtscharta der UN. Und die ist von vielen Staaten in die eigene Gesetzgebung aufgenommen worden. Also stellt sich auch diese Frage in vielen Staaten. Und wird auch dort beurteilt werden.

Und noch eins: In DE ist ist es so, dass ein Mensch selbst über sich entscheiden darf, sobald er volljährig, also 18, ist. Dann wäre auch der, rechtliche, Zeitpunkt für eine Beschneidung.


Die Richter haben imho außerdem mit diesem Urteil dokumentiert, daß das Recht auf Religionsfreiheit AUCH für das minderjährige Kind gilt und diesem nicht von den Eltern aufgezwungen werden kann. Nun müßte ich (und jeder andere, der darüber diskutiert) die Urteilsbegründung einsehen können, um konkreter dazu etwas sagen zu können.

Der von mir verlinkte Spiegel-Artikel jedoch fasst die Weite der Thematik sehr gut zusammen.
 
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Nein, genau so war das Urteil des LG Köln eben nicht.
Sondern, es ging um die Abwägung zweier Grundrechte:

Einmal die Religionsfreiheit.
Und dann das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Und es ging um die Frage, was denn ist, wenn eines dieser Grundrechte in ein anderes eingreift und dieses beschränkt?

In diesem Fall eben um die Frage, darf durch einen religiösen Ritus das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden.

Die Richter haben entschieden, dass die Religionsfreiheit eben am Recht auf körperliche Unversehrtheit endet.

Übrigens, beides sind Menschenrechte. Und stehen in der Menschenrechtscharta der UN. Und die ist von vielen Staaten in die eigene Gesetzgebung aufgenommen worden. Also stellt sich auch diese Frage in vielen Staaten. Und wird auch dort beurteilt werden.

Und noch eins: In DE ist ist es so, dass ein Mensch selbst über sich entscheiden darf, sobald er volljährig, also 18, ist. Dann wäre auch der, rechtliche, Zeitpunkt für eine Beschneidung.
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ich sehe das ganz und garnicht so, dass es da um zwei Grundrechte ging.
Die körperliche Unversehrtheit muss immer über Religion stehen. Stell mal vor, eine Religion entsteht und da soll dann jedem Kind der rechte Arm abgenommen werden.
In dem Fall ging es ja um die Frage der Körperverletzung denke ich. Und da wurde Religion zusammen mit der Kultur und die Beschneidung aus meiner Sicht zusammen gesteckt und dieses Urtei gefällt.
Leider kennt man ja die Urteilsbegründung nicht
 
Die Richter haben imho außerdem mit diesem Urteil dokumentiert, daß das Recht auf Religionsfreiheit AUCH für das minderjährige Kind gilt und diesem nicht von den Eltern aufgezwungen werden kann. Nun müßte ich (und jeder andere, der darüber diskutiert) die Urteilsbgründung einsehen können, um konkreter dazu etwas sagen zu können.

Der von mir verlinkte Spiegel-Artikel jedoch fasst die Weite der Thematik sehr gut zusammen.

Der Aspekt der Religionsfreiheit wurde nicht mehr beleuchtet. Weil es gar nicht notwendig ist. Denn, der Verstoß gegen die körperliche Unversehrtheit war schwerwiegender und führte zu dem Urteil.

Ich denke, die Richter am LG Köln dachten, dass sie auf der juristisch sicheren Seite bleiben müssten, weil sie mit einer Revision rechneten. Und sich sicher waren, dass diese Sache vor dem BGH und schließlich vor dem BVG landet. Und damit wäre dieses Urteil auch auf Jahre hinaus nicht rechtskräftig gewesen. Und damit unwirksam.
Nur, die Beteiligten haben auf Widerspruch verzichtet. Und damit ist dieses Urteil gültig.

Was eben dazu führt, dass es keinen Arzt in DE gibt, der eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung an einem Kind oder Jugendlichen durchführt.
 
Nein, genau so war das Urteil des LG Köln eben nicht.
Sondern, es ging um die Abwägung zweier Grundrechte:

Einmal die Religionsfreiheit.
Und dann das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Und es ging um die Frage, was denn ist, wenn eines dieser Grundrechte in ein anderes eingreift und dieses beschränkt?

In diesem Fall eben um die Frage, darf durch einen religiösen Ritus das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden.

Die Richter haben entschieden, dass die Religionsfreiheit eben am Recht auf körperliche Unversehrtheit endet.

Übrigens, beides sind Menschenrechte. Und stehen in der Menschenrechtscharta der UN. Und die ist von vielen Staaten in die eigene Gesetzgebung aufgenommen worden. Also stellt sich auch diese Frage in vielen Staaten. Und wird auch dort beurteilt werden.

Und noch eins: In DE ist ist es so, dass ein Mensch selbst über sich entscheiden darf, sobald er volljährig, also 18, ist. Dann wäre auch der, rechtliche, Zeitpunkt für eine Beschneidung.

Stimmt eben nicht ganz so, die Religionsfreiheit, bezieht sich auf die freie Ausübung der Religion hier in DE ....... imho wäre das Recht auf seiten der Juden. Dazu das Elternrecht.

Beschnitten wurde jetzt dieses bisher praktizierte Recht, mit der körperlichen Unversehrtheit, mit der dazugehörigen Argumentation, das Recht auf Religionsfreiheit des Kindes.

Daher, in sich süffisant, aber rechtlich für DE logisch.

Mit einer Argumentation dabei, die aber in sich irre ist. Du stellst schon richtig fest, mit 18 kann sich vor Gesetz erst jemand entscheiden. Zugleich wird aber bei der Beschneidung darauf hingewiesen, daß sie doch empfehlenswert sei, ab der Geschlechtsreife. Das wurde nicht einmal vom Juraprof, bei Anne Will, in Frage gestellt.

Ähhhm, also, werden wir jetzt erst mit 18 geschlechtsreif, ah sooooo. Genauso wie man sich im Glauben erst mit 18 Jahren entscheiden kann. hmmmmhhh, dann haben wir aber unsere Praxis mit den Kirchen auch zu überdenken, oder ?

Kommunion, Kirchweih, Konfirmation usw. sofort abzuschaffen, da es noch Kinder sind, die sich gar nicht entscheiden können.


Wie gesagt, in sich, ziemlich widersprüchlich.
 
Mit einer Argumentation dabei, die aber in sich irre ist. Du stellst schon richtig fest, mit 18 kann sich vor Gesetz erst jemand entscheiden. Zugleich wird aber bei der Beschneidung darauf hingewiesen, daß sie doch empfehlenswert sei, ab der Geschlechtsreife.

dass die beschneidung ab der geschlechtsreife empfohlen wird, steht aber wohl nicht im urteil. oder doch?

versteh mich nicht falsch. ich weiß, dass es häufig medizinische indikationen für eine beschneidung gibt. war auch bei mir der fall und ich war heilfroh über die durchführung im jugendlichen alter. aber das hat mit der argumentation des urteils ja nix zu tun.

Kommunion, Kirchweih, Konfirmation usw. sofort abzuschaffen, da es noch Kinder sind, die sich gar nicht entscheiden können.
exakt. genau das gehört getan.

trotzdem darf festgehalten werden, dass es sich hierbei immerhin um keine körperlichen eingriffe handelt.
 
dass die beschneidung ab der geschlechtsreife empfohlen wird, steht aber wohl nicht im urteil. oder doch?

Nein, steht nicht im Urteil, war bloß bei der Sendung mit Anne Will auch Thema, mit dem Juraprof, der quasi der Auslöser dieses Urteils war, auch wenn er es von sich weist.

Aber, diese Empfehlung der WHO wurde nicht in Frage gestellt und die sagt aus, Empfehlung der Beschneidung ab Geschlechtsreife ....... was ja dann nicht für Kinder und Jugendliche gilt. Ne klar! :D, aber es wird ab der Geschlechtsreife empfohlen und da gibt es reihum Zustimmung, da die Vorteile wissenschaftlich belegt sind.

Daher kuriose Diskussion und komische Vorstellungen mit Geschlechtsreife .......

Es ist und bleibt eine Watsche für den jüdischen Glauben, die Moslems haben Hintertürchen und wir haben unsere eigene religiöse Vergangenheit vergessen. Ich glaube mal wir schmeißen unsere Bibeln weg und wehe mir kommt noch einer mit Gott und Bibel und schimpft gleichzeitig gegen Beschneidung und andere Religionen.

Daher kurios und irre, dann schon konsequent, Kinder raus aus der Kirche, ihr habt euch erst mit 18 zu entscheiden, Jawohl.
 
Stimmt eben nicht ganz so, die Religionsfreiheit, bezieht sich auf die freie Ausübung der Religion hier in DE ....... imho wäre das Recht auf seiten der Juden. Dazu das Elternrecht.

Beschnitten wurde jetzt dieses bisher praktizierte Recht, mit der körperlichen Unversehrtheit, mit der dazugehörigen Argumentation, das Recht auf Religionsfreiheit des Kindes.

Daher, in sich süffisant, aber rechtlich für DE logisch.

Mit einer Argumentation dabei, die aber in sich irre ist. Du stellst schon richtig fest, mit 18 kann sich vor Gesetz erst jemand entscheiden. Zugleich wird aber bei der Beschneidung darauf hingewiesen, daß sie doch empfehlenswert sei, ab der Geschlechtsreife. Das wurde nicht einmal vom Juraprof, bei Anne Will, in Frage gestellt.

Ähhhm, also, werden wir jetzt erst mit 18 geschlechtsreif, ah sooooo. Genauso wie man sich im Glauben erst mit 18 Jahren entscheiden kann. hmmmmhhh, dann haben wir aber unsere Praxis mit den Kirchen auch zu überdenken, oder ?

Kommunion, Kirchweih, Konfirmation usw. sofort abzuschaffen, da es noch Kinder sind, die sich gar nicht entscheiden können.


Wie gesagt, in sich, ziemlich widersprüchlich.

Nein, Religionsfreiheit bezieht sich auf das Recht, seine Religion frei ausüben zu können, und Zwar im rechtlichen Rahmen dieses Landes. Und damit haben die Juden, vorläufig, eben nicht recht. Denn, die Beschneidung eines Kindes von 8 Tagen verstößt gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Ich habe die Volljärhigkeit nur angeführt, weil sie rechtlich unproblematisch ist. Siehe medizinisch unnötige Schönheitsoperationen. Sind in DE ab 18 erlaubt.

Der Rechtsprof. hat aus der WHO-Empfehlung zitiert. Und da steht auch drin, dass das Einverständnis des Jungen vorausgesetzt wird. Und zwar dann, wenn er einverständnisfähig ist. Und das ist in DE nun mal volljährig.

Und zu den kirchlichen Bräuchen:
Erstens sind das keine körperlichen Eingriffe. Und zweitens: Eine Konfirmation wird erst mit 14/15 durchgeführt. Also dann, wenn ein Jugendlicher das Recht der freien Religionswahl hat.
Die RKK sollte aber mal über die Erstkommunion nachdenken.
Nur, diese Rituale bleiben ohne körperliche Auswirkungen.
 
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ja und da hätte ich mir dann eben von einem deutschen Gericht mehr Verstand und Sachlichkeit erhofft, aber in unserer Republik ist das wohl reinstes Wunschdenken. Und die bekommen richtig viel Geld dafür, das muss man sich mal vorstellen.
 
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