FIWA
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Dasselbe habe ich vor einigen Tagen schon mal gesagt und vermutlich bin ich damit auch nicht der erste gewesen.
ich schätze mal, ich war der erste ....... aber es will ja keiner hören, daher bin ich immer über Erleuchtungen froh und dankbar.
Das Urteil selbst halte ich für klug. Dadurch dass Beschneidung als einfache Körperverletzung eingestuft wurde gibt es nur dann eine Strafverfolgung, wenn sie auf Antrag der Verletzten angestrengt werden... Bei diesem Thema wären das die Eltern. Kurzgesagt: Das Resultat hat eine Debatte angestoßen die ich durchaus richtig finde, aber es hat keine Fakten geschaffen die Gläubige in juristischer Hinsicht beunruhigen müssen.
Klug ?, in dem Urteil liegt das Dilemma, wer soll es zur Anzeige bringen, das Kind ?, die Eltern ? ...... die mit den Ritualen leben. Da stellt keiner eine Anzeige.
Und nun die Frage, wer dann, die Kinderärzte bei den U-Untersuchungen, gegen die Eltern, weil die es dann im Herkunftsland des Brauchtums machen lassen haben ? Und nun der nächste Schritt, wenn es dann doch medizinisch indiziert war ? Wer beurteilt dann, denn medizinisch ist doch nicht notwendig, reicht Salbe und Dehnübungen. Das ist die Problematik, worauf ich hinaus wollte, das Vermischen, die Ansichten.
Das einzige, was das Urteil gebracht hat, dass derzeit kein Mediziner ohne medizinischen Grund eine Beschneidung durchführt und wie gesagt, die medizinische Notwendigkeit könnte man ja auch noch in Frage stellen.
Du machst es Dir da ein bisschen einfach. Denn rein vom Fakt her geht es ja tatsächlich um Körperverletzung.
Ich mache es mir gar nicht einfach, denn ich sehe es bei mir nicht als Körperverletzung, wie auch, denn es war notwendig. Und dazu, sogar diese medizinischen Notwendigkeiten werden auch noch in Abrede gestellt und damit haben wir eine Vermischung sonder Gleichens.
Körperverletzung wären dann übrigens schon Impfungen, die ein großes Risiko bergen, teilweise unsinnig sind, aber längst Vorschrift durch die U-Untersuchungen sind. Nur als Beispiel, nach den Vorgaben.
Die Beschneidung bei Jungen, Knaben empfiehlt die WHO, in Deutschland kann nun Strafe drauf stehen.
Quecksilber kann massig Schäden auslösen, speziell in Kombiimpfungen ist es drin und wird verabreicht. In Amerika kommt man damit, wenn es Schäden auslöst, auch mit Körperverletzung und Schadensersatzansprüchen durch. Hier in DE nicht. Genauso wie das LG-Urteil keine Bewandtnis in Amerika hätte.
Religiöser Glaube ist in diesem Fall aber der einzige Grund. Medizinische Notwendigkeiten dürften für Juden und Moslems wohl kaum eine Rolle spielen.
Und die Unterscheidung, ob medizinisch oder rituell, wenn medizinisch gemacht, unmöglich. Womit du das Dilemma perfekt hast, mit einer Unterstellungsmöglichkeit, es ist doch gar nicht medizinisch notwendig, wie es hier im Thread oft propagiert wurde. Was ist dann ein Jude der medizinisch beschnitten wurde und was ist ein Deutscher der medizinisch beschnitten wurde? Auch hinter dem Aspekt, wenn es doch gar nicht notwendig ist ?