Kölner Landgericht urteilt: Religiöse Beschneidung ist Körperverletzung

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Das wirklich Schöne ist, man kann jetzt jeden der hier im Forum Pro-religiöse Beschneidung ist erst mal pro forma melden, weil das kommt ja mit ein Aufruf zur Straftat gleich plus Verherrlichung von Körperverletzung an Minderjährigen. Das heißt ich muss mir den Schwachsinn nicht mehr lange durchlesen :D

Na, nun mal nicht gleich so übereifrig. Wenn ich es recht mitbekommen habe, handelt es sich hier um ein österreichisches Forum ...

In Österreich wäre ein ähnliches Urteil wie in Deutschland nicht möglich: Zwar gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die die Genitalverstümmelung bei Kindern auch mit Einwilligung der Eltern verbietet - der Passus ist aber so formuliert, dass nur die weibliche Beschneidung darunterfällt. "In der herrschenden Praxis (Entscheidungen der unabhängigen Gerichte) wird in Österreich von Straflosigkeit von Beschneidungen ausgegangen", heißt es dazu aus dem Justizministerium.
http://derstandard.at/1339639165311...h-kann-weiterhin-straffrei-beschnitten-werden

Für einen Präzedenzfall hält Deutsch das Urteil aber nicht. In jedem Land der Welt sei die männliche Beschneidung akzeptiert, das werde sich auch in Deutschland nicht ändern, glaubt der IKG-Präsident. In Österreich sei ein solches Urteil gesetzlich ohnehin nicht möglich.
http://derstandard.at/1339639229661...bot-Oesterreichs-Juden-und-Muslime-schockiert
 
Und so zum zahlen der Kirchensteuer zu veranlassen.


Die Opfer schreien aber wie am Spiess.
Auch bei diesem "Ritual".

Auch sind die Opfer nur in seltenen Fällen damit einverstanden.

Also nehmen wir mal die Tatsachen.
Ein Mensch wird unter Zwang festgehalten und mit Wasser übergossen.
Selbst sein Protest wird nicht beachtet.

Klingt für mich sehr nach Folter.
Wo bitte ist der Unterschied zwischen der örtlichen Kirche und einem Folterlager?

Ach, ich weiß.
Das Folterlager kann ich später unter Umständen erfolgreich verklagen, die Kirche muß ich für den Folterdienst bezahlen.

Nach dieser Antwort fürchte ich es dir nicht so erklären zu können, dass du es verstehen kannst. Das liegt an mir.

Gott sieht alles.
 
Ach Galli, im Grundgesetz steht eindeutig:

"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

und das trifft auf Beschneidung eben nicht zu. Punkt.
 
Ach Galli, im Grundgesetz steht eindeutig:

"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

und das trifft auf Beschneidung eben nicht zu. Punkt.

Ach, Du meinst also weil beim Waterboarding keine körperlichen Schäden bleiben darf die Kirche weiter foltern, während es anderen Religionen verboten ist?
 
Tatsache ist wir können nicht mit dem Finger auf Afrika zeigen, oder die rituelle Beschneidung bei Mädchen in Deutschland bestrafen wollen, wenn vergleichbares bei Jungen passiert. Oder sollen die Gerichte jetzt unterscheiden zwischen Mädchen und Jungen..oder Herkunftsland? Mädchen aus Afrika zu beschneiden ist verboten, aber Jungen aus Israel erlaubt? Noch schwachsinniger könnte es dann nicht mehr werden...

Die Juristen des Kölner Landgerichts konnten gar nicht anders, als dieses Urteil zu fällen.

Denn, sie mussten Menschenrechte gegeneinander abwägen. Und das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist, infolge der Nachhaltigkeit der Wirkung, höher zu werten, als ein Teilaspekt der Religionsfreiheit.

Die Richter waren einfach konsequent. Und sie waren sich klar darüber, welche Wirkung ihr Urteil in der Öffentlichkeit haben würde.

Spannend ist, dass keine der beiden Prozessseiten in Revision ging. Weil sich die beteiligten Juristen ausrechnen konnten, dass auf der Basis bestehender Gesetze, kein anderes Urteil zu erreichen ist.

Also, neue Gesetze. Oder, das Urteil gilt.
 
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Ach, Du meinst also weil beim Waterboarding keine körperlichen Schäden bleiben darf die Kirche weiter foltern, während es anderen Religionen verboten ist?

Jaja.. 400 km auf dem Bock + 3 Flaschen Bier und Galle lässt wieder den übel gelaunten Heiden raus hängen...XD

Deine Argumente sind selbst für dich schwach..:D


 
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