Da weinen zwar auch manche Babys, als wirkliche Körperverletzung würde ich das aber trotzdem nicht bezeichnen.
Könnte, was die Religionsfreiheit angeht theoretisch aber später dennoch zu einem psychologischen Problem führen - wenn jemand z.B. im Erwachsenenalter zwar an einen Christengott glaubt, diesen aber absolut nicht leiden kann und meint durch seine Zwangstaufe mit diesem trotzdem auf Lebenszeit verbunden- und damit ausgeliefert zu sein.
Mich selbst, der ich an keinen persönlichen Gott glaube lässt meine eigene Taufe im zarten Babyalter heute allerdings eher kalt. Diese paar Tröpfchen Wasser haben mich glaub ich nicht wirklich traumatisiert.
Geärgert hat mich allerdings, dass, als ich dann im reflektierenden Erwachsenenalter aus der Kirche ausgetreten bin immer noch eine geraume Zeit (Zitat: Die Pflicht, Kirchensteuern zu zahlen erlischt nicht sofort. Sie endet erst nach Ablauf des Monats, der dem Austrittsmonat folgt.) durch den Staat eingetriebene Kirchensteuer zahlen musste,
für einen Verein, in den ich niemals aus freien Stücken eingetreten bin. Heute muss man (in Hessen) zwar nur noch 25 Austrittsgebühr zahlen als Frechheit empfinde ich das trotzdem.
Hab ja nix bei denen (evangelische Kirche) unterschrieben gehabt oder so. Die Taufe mit Unmündigen als Rechtsverbindlich zu erklären, um später Kohle abzuzocken find ich aber trotzdem eine geniale Idee, auf die man erst mal kommen muss.